Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Januar 2012.

11 Kann ich nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen? Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu. Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme? Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen. Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten? Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Ich bekomme derzeit schon eine Rente wegen Erwerbsminderung, die auf das 65. Lebensjahr befristet ist. Was passiert damit? Wer als Erwerbsminderungsrentner von der Anhebung der Regelaltersgrenze betroffen ist, bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen individuellen Änderungsbescheid zugesandt. Mit diesem wird die bisher auf das 65. Lebensjahr befristete Rente auf die neue persönliche Regelaltersgrenze verlängert. Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln? Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen. Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus? Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die jetzt noch bestehenden Vorschriften zu den Altersrenten weiter. Was passiert, wenn ich nicht mehr richtig arbeiten kann? Das sichert die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel durch Erwerbsminderungsrenten. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf nehmen – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35 (ab 2024 mit 40) Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.

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