Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Januar 2012.

12 Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente? Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt. Was kostet mich die vorzeitige Rente? Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite? Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro. Bleibt die Rendite bei der Rente mit 67 positiv? Ja, die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest. Mehr Informationen Weitere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können“ und „Die richtige Altersrente für Sie“. Die Broschüren können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Freiburg und über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Finanzamt Waldshut-Tiengen Der elektronischen Steuererklärung gehört die Zukunft Versand der Steuererklärungsvordrucke eingestellt Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011. „Der Papierversand der Erklärungsvordrucke ist nicht mehr zeitgemäß, teuer und auch nicht umweltfreundlich“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.

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