Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. Januar 2012.

3 BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2011 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von -15.100 im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben auf je 744.600 festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehen in Höhe von 200.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 08. Dezember 2011 Der Bürgermeister: gez. Benz FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2011 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von -15.100 im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben auf je 744.600 festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehen in Höhe von 200.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 08. Dezember 2011 Der Bürgermeister: gez. Benz STSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES ODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 M 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am Dezember 2011 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung m 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 Bl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für den-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im FOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von -15.100 € VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben auf je 744.600 € tgesetzt. Kredite ditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehen Höhe von 200.000 € Verpflichtungsermächtigungen pflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im mögensplan für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht festgesetzt. Kassenkredite Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anuch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € tgesetzt. hentengen am Hochrhein, den 08. Dezember 2011 Bürgermeister: . Benz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0