Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Mai 2012.

2 Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufhebung der Vereinbarung aus dem Jahr 1994 zum Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Säckingen Zwischen der Stadt Bad Säckingen -Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung- vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Weissbrodt -Betreiberin- und der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein –vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Benz -Anlieferer- wird nach § 25 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende Vereinbarung geschlossen: Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung endet zum 31.12.2010. Damit sind sämtliche gegenseitige Ansprüche zwischen der Stadt Bad Säckingen -Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung- und den Anlieferergemeinden sowie Abwasserzweckverbänden abgegolten. Für die Stadt Bad Säckingen -Betreiberin- (Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.2008) Bad Säckingen, den 03.02.2009 Martin Weissbrodt, Bürgermeister Für die Gemeinde Hohentengen a.H. -Anlieferer- (Gemeinderatsbeschluss vom 17.04.2008) Hohentengen a.H., 20.02.2009 Martin Benz, Bürgermeister Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufhebung der Vereinbarung aus dem Jahr 1994 zum Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage durch den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Säckingen Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage mit Beendigung der Vereinbarung zum 31.12.2010 zwischen der Stadt Bad Säckingen (Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.2008) und der Gemeinde Hohentengen (Gemeinderatsbeschluss vom 17.04.2008) wird hiermit nach § 25 Abs. 4 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. Waldshut-Tiengen, 09. Februar 2012 Tilmann Bollacher, Landrat

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0