Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Mai 2012.

6 Trotz „Familienpflegezeit“ (in Kraft seit 2012) und der schon länger bestehenden Möglichkeit, eine sechsmonatige aber unbezahlte berufliche Auszeit zum Pflegen zu nehmen, befassen sich die meisten Arbeitgeber noch nicht mit diesem Thema. So ergab eine Umfrage im Auftrag der Initiative berufundfamilie gGmbH, dass 62 Prozent der Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege noch nicht thematisiert hätten. Tipps will hierzu der neue und kostenlose Leitfaden „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ liefern, der über www.bmfsfj.de zu beziehen ist. Dem Sozialverband VdK gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Informationen zu dieser Thematik und zur VdK-Kritik an der vorgesehenen Pflegereform 2013 gibt es unter www.pflege-geht-jeden-an.de im Internet. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg informiert: Seit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) und der Umsetzung der Richtlinie in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Ein bedeutender Teil waren die Gebietsmeldungen von insgesamt 260 FFH-Gebieten, die gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden. Deutschland ist verpflichtet, alle 6 Jahre der Europäischen Kommission über die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu berichten. Ein wesentlicher Teil der Berichtspflicht sind die Erhaltungszustände der europaweit geschützten Lebensräume und Arten, die regelmäßig überwacht werden müssen (FFH-Monitoring). Die Bundesländer, die für die Umsetzung des Naturschutzrechtes zuständig sind, haben aus diesem Grund beschlossen, gemeinsam ein Stichprobensystem aufzubauen, das Daten zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten liefert. Weitere Informationen zum FFH-Monitoring erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: www.lubw.baden-wuerttemberg.de -> Natur- und Landschaft -> Natura 2000 -> Berichtspflichten und Montoring -> FFH-Richtlinie. Seit 2010 wird durch private Fachbüros im Auftrag der LUBW das Stichprobensystem in die Praxis umgesetzt. Dazu werden die benötigten Daten zu den Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie in festgelegten Untersuchungsflächen erhoben. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei den floristischen und faunistischen Erfassungen und Auswertungen nicht statt. Die Untersuchungsergebnisse aus den Stichproben werden auf die Bundesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten innerhalb der kontinentalen Region in Deutschland zu ermöglichen.

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