Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. Mai 2012.

3 ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 24.05.2012 Der Bürgermeister Benz Ferienbetreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder in den Sommerferien 2012 Die Gemeinde bietet auch in den Sommerferien 2012 wieder eine Ferienbetreuung an. Teilnehmen können alle Kindergartenkinder im Alter von 3 - 6 Jahren und die Kinder der 1. - 4. Klasse der Grundschule. Die Betreuung findet wie folgt statt: * 1. Ferienwoche vom 30. Juli 2012 - 03. August 2012, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-12.30 Uhr im Kindergarten Hohentengen * 2. Ferienwoche vom 06. August 2012 - 10. August 2012, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-12.30 Uhr im Kindergarten Hohentengen * 6. Ferienwoche vom 03. September 2012 - 07. September 2012, Montag - Freitag von 7.30 Uhr-12.30 Uhr in der Schule Hohentengen Wir werden für die Kinder wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm zusammenstellen. Die Kostenersätze für die Teilnahme an der Ferienbetreuung betragen: * 60 € pro Ferienwoche für das erste Kind einer Familie, das an der Ferienbetreuung teilnimmt, * 30 € pro Ferienwoche für jedes weitere Kind einer Familie. Wer gerne an der Ferienbetreuung teilnehmen möchte, füllt bitte das beigefügte Anmeldeformular aus und gibt es auf dem Rathaus ab. Damit wir die Programmpunkte rechtzeitig organisieren können, können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis spätestens 30. Juni 2012 bei uns eingehen. Für Fragen zum Betreuungsangebot steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Frau Würz, Telefon 07742/853-20 gerne zur Verfügung.

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