Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Juni 2012.

2 Öffentliche Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein A. Jagdgenossenschaftsversammlung Die Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein war zur Mitgliederversammlung eingeladen am Dienstag, 20. März 2012. In der ordnungsgemäß einberufenen Versammlung der Jagdgenossen wurden jeweils sowohl mit der Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen folgende Beschlüsse gefasst. 1. Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeindevorstand (Gemeinderat) nach § 6 Absatz 5 LJagdG oder alternativ die künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft mit Wahl eines Jagdvorstands Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für die Dauer der Jagdpachtvergabe auf den Gemeindevorstand zu übertragen. 2. Beratung und Beschlussfassung über die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat sich dafür ausgesprochen, die Jagd zu verpachten. 3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung dem Haushalt der Gemeinde für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung zu stellen. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Die Versammlung der Jagdgenossenschaft hat die nachstehend abgedruckte Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein beschlossen. B. Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. S. 369, ber. S. 723), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes vom 11. Oktober 2007 (GBl. S. 473) und Artikel 4a des ersten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform und zu Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom 10. November 2009 (GBl. S. 645) sowie § 1 der Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz (LJagdG DVO) vom 5. September 1996 (GBl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz vom 15. Juli 2008 (GBl. S. 286), hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 20. März 2012 folgende Satzung beschlossen:

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