Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 28. Juni 2012.

6 2. Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeindevorstand geltend gemacht wird. 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags nach Nr. 2 wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 40,00 Euro pro Auszahlungsantrag erhoben und mit dem Anteil am Reinertrag verrechnet. Für die Erhebung der Gebühr gelten die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes entsprechend. Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 15,00 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft ausscheidet. § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. § 17 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. § 18 Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. Hohentengen am Hochrhein, 20. März 2012 Für den Gemeindevorstand: gez. Martin Benz Bürgermeister C. Annahme und Genehmigung Der Gemeinderat stimmte in der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2012 der weiteren Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein entsprechend den Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 20.03.2012 und auf der Grundlage der von den Jagdgenossen dabei verabschiedeten Satzung zur Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein zu. Das Landratsamt Waldshut hat die Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein am 05.06.2012 genehmigt. Änderungen ergaben sich nicht. Hohentengen, den 28.06.2012 Für den Gemeindevorstand: gez. Martin Benz Bürgermeister

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0