Mitteilungsblatt Nr. 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. August 2012.

2 Nr. 16 Beschwerden über zu schnelles Fahren Bei der Gemeindeverwaltung sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über viel zu schnelles Fahren im Bereich „Innerorts“ eingegangen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beachten. Liebe Hundebesitzer, immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden und Anzeigen über Hundebesitzer ein, die ihre Hunde nicht an der Leine führen oder deren Hunde alleine im Dorf umherlaufen. Bitte beachten Sie folgende Vorschriften um ein problemloses Miteinander zu bewahren. • Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund erst nach dem Ortsschild von der Leine lassen dürfen. Auch wenn Sie nur ein kurzes Stück bis zum Dorfende laufen müssen, müssen Sie Ihren Hund anleinen. • Selbstverständlich haben Sie als Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass Ihr Hund nicht frei im Dorf umherläuft. • Des Weiteren müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Sie unverzüglich beseitigen. • Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitgenommen werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich Hundehalter und Spaziergänger respektvoll begegnen. Es gibt viele Menschen, die große Ängste ausstehen wenn ihnen Hunde entgegenkommen. Wir bitten Sie als Hundehalter deswegen darum, Ihre Hunde auch im Außenbereich an die Leine zu nehmen, wenn Ihnen ein Spaziergänger entgegenkommt. Der Kindergarten informiert: Betreuungsangebote in unseren Kindergärten in Herdern, Hohentengen und Lienheim Kinderkrippe Ab dem 01. Januar 2012 für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren im Kindergarten Hohentengen (10 Plätze), Montag – Freitag von 7.00 – 13.00 Uhr. Haben Sie Interesse an einem Platz für Ihr Kind in der Kinderkrippe, dann melden Sie sich jetzt schon bei der Kindergartenleitung.

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