Mitteilungsblatt Nr. 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. August 2012.

6 oder für zuzüglich 2,50 Versandkosten über das Internet bestellt werden: www.vz-bw. de/ratgeber Traumhaus ohne Tücke Kauf einer Immobilie aus zweiter Hand Wer beim Kauf eines gebrauchten Hauses nur aufs Äußere schaut, geht ein hohes Risiko ein. Denn auch innere Werte wie Bausubstanz oder Haustechnik sind wesentlich, wenn es um die Einschätzung des Kaufpreises einer Immobilie und der zusätzlichen Kosten für eine Modernisierung geht. Unterstützung für Immobilienkäufer von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe bietet die Neuauflage des Ratgebers „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentralen. Geldwertes Expertenwissen rund um Häuser aus zweiter Hand, Informationen zu den speziellen Mängeln bei Objekten bestimmter Baujahre sowie Checklisten helfen dabei, das vermeintliche Traumhaus genau unter die Lupe zu nehmen und den Sanierungsbedarf einzuschätzen. Zudem zeigt der Ratgeber, wie der Kaufpreis richtig eingeschätzt werden kann und worauf beim Kaufvertrag sowie der Hausübergabe geachtet werden sollte. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“, 8. Auflage 2012, kann zum Preis von 9,90 Euro in einer unserer Beratungsstellen gekauft oder für zuzüglich 2,50 Versandkosten über das Internet bestellt werden: www.vz-bw.de/ratgeber Unerlaubte Telefonwerbung Unerbetene Werbeanrufe, die häufig mit einem untergeschobenen Vertrag enden, sind weiterhin ein Dauerthema in der Verbraucherberatung. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung jährt sich am kommenden Samstag zum dritten Mal, ohne das es Wirkung zeigt. Die Verbraucherzentralen führen noch bis zum 16. September eine Umfrage zu unerlaubter Telefonwerbung durch. Mal gaukeln sie einen Gewinn vor, ein anderes Mal geben sie sich als Datenschützer oder sogar Verbraucherschützer aus. Am Ende steht immer der Versuch, dem Angerufenen einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben. Mit dem Verbot solcher unerwünschten Anrufe sollte dem Einhalt geboten werden, doch die Erfahrung aus der Beratung der Verbraucherzentralen zeigt, dass diese Regelung keine Wirkung zeigt. Im Gegenteil: Die Maschen der Abzocker werden immer dreister. Mit gefälschter Telefonnummer und Namen von echten Institutionen oder Phantasieeinrichtungen werden die Angerufenen überrumpelt. Seit nunmehr drei Jahren besteht das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, Verstöße können sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch wie sollen die Anrufer ausfindig gemacht werden, solange die richtigen Namen verschwiegen und falsche Rufnummern eingeblendet werden? „Am Telefon abgeschlossene Verträge sollten nur nach schriftlicher Bestätigung gültig sein“, fordert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit wäre diesen Betrügern schnell

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