Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Januar 2012.

11 Seniorengymnastik in Lienheim Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lienheim startet ins neue Jahr. Immer montags von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wird ab sofort in der Lienheimer Schule unter Leitung von Marie-Luise Münzel Gymnastik gemacht. Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Die Seniorengymnastik in Lienheim wird im Rahmen der Gesundheits¬programme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist gratis und unverbindlich. Informationen über die Gesundheits¬programme des DRK-Kreisver¬bands Waldshut bei Ingeborg Bergmann unter Telefon 07741 / 96 97 710 (an Werktagen vormittags), per Fax an die Nummer 07741 / 91 35 – 45 oder E-Mail: bergmann@drk-kv-wt.de. Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene Der Schwimmclub Hohentengen e.V. bietet wieder Schwimmkurse an. Das Ziel in der Kindergruppe ab vier Jahren ist das spielerische Kennenlernen des Wassers und eine dem Alter angepasste Schwimmstrecke als Erfolgserlebnis. In der Gruppe ab sechs Jahren stehen im Vordergrund die Verbesserung der Ausdauer und das Schwimmabzeichen “Seepferdchen“. Weitere Angebote sind ein Erwachsenenschwimmkurs. Der Schnorchelkurs vermittelt die Fertigkeiten des Schnorchels im Wasser, zum Erleben der Unterwasserwelt. Alle Kurse finden sonntagvormittags im Hallenbad in Hüntwangen statt. Informationen unter E-Mail: info@schwimmclub-hohentengen.de oder Telefon 0157 74 64 50 17. Sozialverband VdK Der Ortsverband Hohentengen informiert Ab 2012 „Familienpflegezeit“ Ab Januar 2012 gilt das Gesetz zur Familienpflegezeit. Es sieht vor, dass Berufstätige (Ausnahme: 400-Euro-Minijobber) zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern können, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Wochenarbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden heruntergefahren werden – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Um die Gehaltseinbußen während der maximal zweijährigen Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen, die anschließend wieder mit dem Gehalt verrechnet wird. Zugleich

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