Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Januar 2012.

3 Bekanntmachung FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2011 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 82.700 € im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben auf je 697.600 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehen in Höhe von 205.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 08. Dezember 2011 Der Bürgermeister: Benz

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