Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. Januar 2012.

Seit dem 09. Januar 2012 hat unsere neue Kinderkrippe geöffnet. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 2 · 26. Januar 2012 · Jahrgang 37

2 Liebe Mitbürgerinnen, Liebe Mitbürger, nachdem die Nagra mögliche Standorte für Oberflächenanlagen bekannt gegeben hat und die Bevölkerung unmittelbar davon betroffen ist (mögliche Oberflächenanlage in Weiach) laden wir Sie bereits jetzt schon sehr herzlich am 13. Februar 2012, 19.00 Uhr in die Gemeindehalle Hohentengen zu einer Informationsveranstaltung ein. Bürgergespräche 2012 30. Januar 2012 Bürgergespräch Bergöschingen im Feuerwehrhaus 31. Januar 2012 Bürgergespräche in Herdern im Schulhaus 01. Februar 2012 Bürgergespräche Günzgen im Dorfhus 06. Februar 2012 Bürgergespräche Stetten im Feuerwehrhaus 07. Februar 2012 Bürgergespräch in Hohentengen im Sitzungssaal 09. Februar 2012 Bürgergespräch Lienheim in der Mehrzweckhalle Die Bürgergespräche finden jeweils um 20.00 Uhr statt. Reservieren Sie sich Ihren Termin – wir freuen uns auf Ihr Kommen.

3 Bekanntmachung FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBES GEMEINDEWERKE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2012 VOM 01. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2011 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 82.700 € im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben auf je 697.600 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2012 vorgesehen in Höhe von 205.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, den 08. Dezember 2011 Der Bürgermeister: Benz

4 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2012 in der Zeit von Freitag, 27. Januar 2012 bis Dienstag, 06. Feburar 2012, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 09.01.2012 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 10.01.2012 Der Bürgermeister: Benz

5 Einwohnerstatistik 2011, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Ortsteile Hohentengen Lienheim Herdern Stetten Günzgen Bergöschingen Gesamt Einwohnerstand am 01.01.2011 1913 826 448 285 201 193 3866 Zuzüge von auswärts 150 51 27 18 17 4 267 Zuzug in Ortsteil 86 9 24 7 9 16 151 (neue Wohnung) Geburten 11 4 3 3 1 0 22 Wegzüge 132 45 34 18 7 5 241 Wegzug aus Ortsteil 79 15 25 9 5 18 151 (alte Wohnung) Sterbefälle 15 4 1 0 0 0 20 Einwohnerstand am 31.12.2011 1934 826 442 286 216 190 3894

6 Bekanntmachung 1. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein; Öffentliche Auslegung der ergänzten Unterlagen (geänderter Flächenabtausch) Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat am 10.01.2012 in öffentlicher Sitzung die ergänzten Planunterlagen des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg aus dem Jahre 2006 ist im Teilbereich der Gemeinde Hohentengen im Ortsteil Günzgen, südlich der L 161 am östlichen Ortsausgang, landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Gemeinde Hohentengen beabsichtigt diesen Teilbereich für die Nutzung und Überbauung als Mischgebiet zur Erstellung von Wohn- und Geschäftsgebäuden zu ermöglichen. Des Weiteren wird per Flächentausch die im gültigen Flächennutzungsplan im Ortsteil Günzgen ausgewiesene Wohnbaufläche „Schwarzbuben“ um eine Fläche von ca. 2.600 m² verkleinert. Kartenausschnitt: siehe abgedruckte Pläne -derzeitiger Stand, genehmigt am 13.07.2006 -Punktuelle Änderung mit Flächentausch, Stand 05.12.2011 Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit den ergänzten Unterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird von Montag, den 06. Februar 2012 bis einschließlich Montag, 20. Februar 2012 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt bei der Gemeindeverwaltung Küssaberg, Gemeindezentrum, ebenfalls aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein oder bei der Gemeindeverwaltung, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2

7 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Hohentengen a.H., den 26. 01.2012 Der Bürgermeister: gez. Benz

8

9 Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 34 Abs. 2 und 4 Meldegesetz) Die Meldebehörde darf Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse- und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Wünschen Sie keine Weitergabe Ihrer Daten, so teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, Tel. 853-60 mit. Überprüfung der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass noch gültig sind. Zurzeit beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei Berlin für Personalausweise zwei bis drei Wochen, für Reisepässe drei bis vier Wochen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung 2 Tage. Sollte Ihr Ausweisdokument demnächst ungültig werden, bitten wir Sie, beim Bürgermeisteramt persönlich, unter Vorlage des bisherigen Ausweises bzw. Passes sowie eines biometrietauglichen Lichtbilds, vorzusprechen. Abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe können nicht verlängert werden. Landesfamilienpass Inhaber eines Landesfamilienpasses sind berechtigt, bestimmte Einrichtungen (Staatliche Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes) unentgeltlich bzw. kostenermäßigt zu besuchen. Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt. Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

10 Der Pass und die Gutscheinhefte sind ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, Zimmer 1 erhältlich. Eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.sozialministerium-bw.de) unter „Familien mit Kindern“ > „Leistungen für Familien“ > „Landesfamilienpass“ eingestellt. Widerspruchsrecht gegen automatisierte Meldeauskünfte über das Internet Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentlichen Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. § 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, Zimmer 1, Tel. 853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Das Landratsamt informiert: Gesamtschweizerische Sirenentest Der nächste gesamtschweizerische Sirenentest findet am Mittwoch, dem 01. Februar 2012 statt. Nach einer Mitteilung des Kantons Aargau werden für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes – das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und – das Signal „Wasseralarm“ von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr gegeben. Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis, für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten, gebeten.

11 Seniorengymnastik in Lienheim Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lienheim startet ins neue Jahr. Immer montags von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wird ab sofort in der Lienheimer Schule unter Leitung von Marie-Luise Münzel Gymnastik gemacht. Neueinsteiger sind herzlich willkommen. Die Seniorengymnastik in Lienheim wird im Rahmen der Gesundheits¬programme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist gratis und unverbindlich. Informationen über die Gesundheits¬programme des DRK-Kreisver¬bands Waldshut bei Ingeborg Bergmann unter Telefon 07741 / 96 97 710 (an Werktagen vormittags), per Fax an die Nummer 07741 / 91 35 – 45 oder E-Mail: bergmann@drk-kv-wt.de. Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene Der Schwimmclub Hohentengen e.V. bietet wieder Schwimmkurse an. Das Ziel in der Kindergruppe ab vier Jahren ist das spielerische Kennenlernen des Wassers und eine dem Alter angepasste Schwimmstrecke als Erfolgserlebnis. In der Gruppe ab sechs Jahren stehen im Vordergrund die Verbesserung der Ausdauer und das Schwimmabzeichen “Seepferdchen“. Weitere Angebote sind ein Erwachsenenschwimmkurs. Der Schnorchelkurs vermittelt die Fertigkeiten des Schnorchels im Wasser, zum Erleben der Unterwasserwelt. Alle Kurse finden sonntagvormittags im Hallenbad in Hüntwangen statt. Informationen unter E-Mail: info@schwimmclub-hohentengen.de oder Telefon 0157 74 64 50 17. Sozialverband VdK Der Ortsverband Hohentengen informiert Ab 2012 „Familienpflegezeit“ Ab Januar 2012 gilt das Gesetz zur Familienpflegezeit. Es sieht vor, dass Berufstätige (Ausnahme: 400-Euro-Minijobber) zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern können, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Wochenarbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden heruntergefahren werden – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Um die Gehaltseinbußen während der maximal zweijährigen Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen, die anschließend wieder mit dem Gehalt verrechnet wird. Zugleich

12 muss der Arbeitnehmer, der die rein freiwillige Pflegezeit beansprucht, die zweijährige Lohnaufstockung durch den Arbeitgeber mit einer Versicherung absichern, falls nach der Pflegezeit die Arbeit nicht mehr aufgenommen werden könnte. Der Sozialverband VdK fordert deutliche gesetzliche Verbesserungen bei den pflegenden Angehörigen und hat hierzu 2011 eine Aktion (www.pflege-geht-jeden-an.de) gestartet. Die „Familienpflegezeit“ geht ihm nicht weit genug. Der VdK fordert die schnelle Durchführung einer Pflegereform. Ab 2012 mehr Mindestlohn in der Pflege Seit August 2010 gibt es in Deutschland für Beschäftigte der Pflegebranche einen gesetzlichen Mindestlohn. Er sieht für die rund 560 000 Arbeitnehmer in Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten einen Stundenlohn von derzeit mindestens 8,50 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost) vor, sofern die Mitarbeiter überwiegend pflegerische Leistungen erbringen. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer sowie Beschäftigte in Privathaushalten. Der Pflegemindestlohn wird ab Januar 2012 um 25 Cent angehoben, ab Juli 2013 soll wiederum eine Erhöhung um 25 Cent erfolgen. Lanfessenioren Südbaden eV - BLHV Kreisverband Waldshut E I N L A D U N G Der BLHV Landseniorenverband des BLHV-Kreisverbandes Waldshut lädt in Zusammenarbeit mit dem Seniorenwerk Küssaberg alle Seniorinnen und Senioren mit Partner zu einem „Bunten Fastnachtsnachmittag“ ein. Datum: Dienstag, den 07. Februar 2012 Uhrzeit: 14.11 Uhr Ort: Inselpavillon, Gemeindezentrum Küssaberg Saaleröffnung: 13.30 Uhr Eintritt: 4,00 € Es wartet auf Sie ein närrisches Programm unter anderem mit Alleinunterhalter Bernd Hein, Landfrauen Weilheim Wir freuen uns auf einen närrischen und geselligen Nachmittag mit Ihnen und hoffen, dass Sie im Kreise Ihrer Bekannten und Freunde ein paar schöne Stunden erleben. Hermann Schwab Herbert Hilpert 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

13

14

15

16 - 1 - MERKBLATT Stand: Sept.‘94 für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie finden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerläßlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des finanziellen Risikos bewußt sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.85 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang ‘86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden. 1. Allgemeines 1.1 Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs, 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empfiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können. 1.2 Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuß kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. 1.3 Vor Antritt der Fahrt Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen, nämlich z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbarkeit und die sichere Besetzung des(r) Fahrzeuges(e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden. 1.4 Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kfz und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernens von Radkästen (Kotflügel). 1.5 Folgende Rechtsvorschriften sind im übrigen noch zu beachten: 1.5.1 § 21 StVO - Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese

17 - 2 - eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladefläche von Lkw und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladefläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 1.5.2 § 22 StVO - Durch An- oder Aufbauten werden häufig die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem. § 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten und auch auf den mitgeführten Anhänger. 1.5.3 § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Land- oder forstwirtschaftl. (lof) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der An- und Abfahrt zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschw. des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h, dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen. 1.5.4 § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen. 1.5.5 § 34 StVZO - Das zulässige Gesamtgewicht usw. darf keinesfalls aufgrund der Veränderungen überschritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen. 1.5.8 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989, S. 322 ff): § 1 (4) - Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen 1.5.7 Außerdeutsche Fahrzeuge - Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den Straßenverkehr, IntKfzVO, PflversAusl). Auf Antrag sind Ausnahmen nur möglich, wenn in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtl. Fragen durch die Vorlage einer Bescheinigung beanwortet sind. 2. Besondere Sicherheitsbestimmungen für Kfz und ihre Anhänger 2.1 Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschw. gefahren werden und bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h. 2.2 Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen oder auch durch

18 - 3 - eine technische Sicherung gewährleistet sein, dass keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann. 2.3 Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht mehr als ein Anhänger mitgeführt werden. Die Verbindung von Kfz und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein. 2.4 An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstige gefährliche Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. 2.5 Verkleidung und Aufbauten 2.5.1 Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder so gegenüber dem Zuschauer gesichert sind. Die Seitenverkleidung muss so stabil angebracht sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt. 2.5.2 Bei Verkleidungen von Kfz muss für den Kfz-Führer nach vorn ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Kinder zu erkennen vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein. 2.5.3 Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tiefladern. Die Räder des Tiefladers müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im Grundriß ein Rechteck bildet. 2.5.4 Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe Ziff 1.5.2. Eine Berührung der Straßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein. 2.6 Mitnahme von Personen 2.6.1 Die Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mind. zweiachsig sein und an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden. 2.6.2 Beim Mitführen von Personen auf Ladeflächen müssen, diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen gegen Herunterfallen geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.

19 - 4 - 2.7 Bremsanlagen 2.7.1 der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. 2.7.2 Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, daß bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3 Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form - einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu empfehlen), oder - einer Auflaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein), oder - einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse). Die Abreißbremsanlage muß ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt. 3. Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anh., Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: 3.1 Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben. 3.2 Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche gelten die Ausführungen unter Ziff. 2.4, 2.5 und 2.6. 3.3 Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern. 3.4 Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben. 3.5 Unabhängig von den für den Umzug getroffenen Regelungen dürfen Fahrräder vor und nach dem Umzug nur in vorschriftsmäßigem Zustand benutzt werden. 4. Es wird empfohlen, daß der Veranstalter eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt, U. a. sollte geregelt sein - Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit - Aufstellungsraum - Reihenfolge der Gruppen - Abstand von Gruppe zu Gruppe - Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u. a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenständen und Spritzen mit Flüssigkeit u. a - der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten - der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten (Arzt, Rotes Kreuz Feuerwehr) .

20 Gewerbeschule Bad Säckingen informiert: Chancen zur Weiterbildung nach der Berufsausbildung Mittlere Reife – Fachhochschulreife – Abitur ?? Infoveranstaltung am Samstag, 11.02.2012 um 11:00 Uhr in der Gewerbeschule Bad Säckingen Zeitgleich findet von 9:00 – 13:00 Uhr der Berufsinformationstag aller beruflichen Schulen Bad Säckingens statt. Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeiten der Weiterbildung: Die Mittlere Reife an der BAS (Berufsaufbauschule, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zum 1BKFH und zur TO. Die Fachhochschulreife am 1BKFH (Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in gewerblicher Richtung – Schwerpunkt Technik, in hauswirtschaftlicher Richtung – Schwerpunkt Biologie, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen aller Fachrichtungen bundesweit. Das Abitur an der TO (Technische Oberschule, 2 Jahre Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen, Dualen Hochschulen, Berufsakademien, pädagogischen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland. Der Besuch dieser Schularten ist kostenlos und wird nach BAföG gefördert. Die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 werden ab sofort entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 10. September 2012. Weitere Informationen und Beratung: Im Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2, Tel.: 07761/560920 oder im Internet: www.gwsbs.de.

21 Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Dienstag, 07. Februar 2012 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt –Kreisjugendamt/ Allgemeiner Sozialdienst- unter Telefonnummer 07751-864338. Der Sozialverband VdK informiert Der nächste Sprechtag der VdK SRgGmbH Servicestelle findet statt: Wichtiger Hinweis:. In WT-Tiengen im Rathaus am Dienstag den, 07. Februar, Einlass bis 12°° Uhr Vormerken!! nächster Sprechtag in WT- Waldshut im Rathaus am Dienstag den, 28. Februar, Einlass bis 16°° Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwer-behindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.de Landratsamt - Jugendamt informiert: 39. Kreisjugendskitage 2012 Die Abt. Jugend, Bildung & Prävention des Landkreises Waldshut veranstaltet auch 2012 in Kooperation mit der Skizunft Bernau, dem Skiclub Menzenschwand und des Staatl. Schulamts Lörrach die Kreisjugendskitage. Die Gemeinden, die Bergwacht und der Skibezirk unterstützen diese Veranstaltung. Ein Snowboardlauf findet auch 2012 nicht mehr statt. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1997 bis 2004. Die Ausschreibungen wurden bereits an die Schulen verschickt, die Anmeldungen für die Teilnahme können jedoch nur über die jeweilige Schule erfolgen. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler kann sowohl durch LehrerInnen der jeweiligen Schulen als auch durch engagierte Eltern bewerkstelligt werden. Der Termin für den „alpinen Skitag“ in Bernau ist der 31. Januar 2012, Ausweichtermin der 07. Februar 2012 und für den „nor-

22 dischen Skitag“ in Menzenschwand der 02. Februar 2012, Ausweichtermin der 09. Februar 2012. Meldeschluss ist der 26. Januar 2012. Unter www.kjs-wt.de sind aktuelle Infos, die Ausschreibung und nach den Skitagen auch die Ergebnislisten zu finden. Xing, Facebook, Twitter – Soziale Online-Netzwerke Vortrag für Frauen im Rahmen der Informations- und Veranstaltungsreihe BIZ & DONNA am Donnerstag, dem 09.02.2012, um 19.30 Uhr im Landratsamt Waldshut. Die Kommunale Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut veranstaltet in Kooperation mit der Agentur für Arbeit den Vortrag „Xing, Facebook, Twitter - Einstieg in die Sozialen Online-Netzwerke“. Neben der Darstellung der verschiedenen Netzwerkformen im Internet wird der berufliche Nutzen der digitalen Netzwerke erläutert. Referentin ist Gudrun Gempp, Projektregisseurin und Netzwerkexpertin aus EfringenKirchen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und Veranstaltungstermine sind bei der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas, Tel.: 07751/86-4020 erhältlich oder unter www.landkreis-waldshut.de, Wirtschaft und Soziales. Netzwerk „Unternehmerinnen Hochrhein/Südschwarzwald“ Das Netzwerk „Unternehmerinnen Hochrhein/Südschwarzwald“ trifft sich am 14. Februar 2012 um 19.30 Uhr im Landratsamt Waldshut, Raum 267. Ziel ist es, durch regelmäßige Treffen Unternehmerinnen und Existenzgründerinnen zusammenzubringen, um sinnvoll Kontakte zu knüpfen und sich gegenseitig zu unterstützen. Fachvorträge sollen die Kompetenzen stärken. Zudem besteht durch das Netzwerk die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und den eigenen Betrieb bzw. die eigene Geschäftsidee vorzustellen sowie Anregungen von Expertinnen einzuholen. Das Netzwerk ist eine Initiative der Kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut und wird fortlaufend unterstützt. Alle interessierten Frauen sind eingeladen, sich dem Netzwerk anzuschließen. Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt informiert Bau und Anpassung von Rinderställen unter veränderten Anforderungen an Tierhaltung, Arbeitswirtschaft und Wirtschaftlichkeit Die Anforderungen an Funktionsmaße, Tierkomfort und Systeme in der Tierhaltung werden zunehmend detaillierter und müssen in der Praxis umgesetzt werden. Zu diesem Thema bietet das Landwirtschaftsamt am Samstag, den 18. Februar 2012 einen Informationsvormittag mit Besichtigung von interessanten Baulösungen (z. B. mehrhäusige Bauweise oder Umbau gemäß Ökotierhaltungsverordnung) an.

23 Der Treffpunkt wird kurzfristig bekannt gegeben. Der Kostenbeitrag beträgt 8,-- €. Voranmeldung ist erforderlich bis 10. Februar 2012 bei Manfred Heimann unter 07751/86-5328 oder 07751/86-5301. Schulung für FIONA Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet seit einigen Jahren für den Gemeinsamen Antrag das Online-Antragsverfahren FIONA an. Ab dem Antragsjahr 2012 steht FIONA mit deutlich erweitertem Funktionsumfang zur Verfügung. So kann nun auch das Antragsformular online ausgefüllt und übermittelt werden. Alle wesentlichen Teile des Gemeinsamen Antragsverfahrens - Antragsformular, Flurstücksverzeichnis und Schlagskizzen - sind damit in FIONA realisiert. In den letzten Jahren haben bereits zahlreiche Antragsteller die Vorteile von FIONA genutzt. Bis 2014 strebt das Ministerium an, möglichst alle Antragsteller in das elektronische Antragsverfahren im Rahmen von FIONA einzubeziehen. Die Förderprogramme bleiben bis 2014 weitgehend unverändert, so dass Sie in den beiden kommenden Jahren die Chance haben, mit den vertrauten Förderprogrammen in das elektronische Verfahren einzusteigen. So ist vorgesehen, im Jahr 2012 an verschiedene Betriebe keine Antragsformulare und kein Papierflurstücksverzeichnis mehr zu versenden. Im Jahr 2013 soll flächendeckend auf den Versand dieser Antragsunterlagen verzichtet werden. FIONA kann von jedem genutzt werden, der in HIT und/oder der zentralen InVeKoSDatenbank (ZID) registriert ist und für diese eine Zugangs-PIN erhalten hat. Die selben Zugangsdaten werden für FIONA verwendet. Das Landwirtschaftsamt führt aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die elektronische Antragstellung Schulungen am PC jeweils um 19.30 Uhr im EDV-Raum der Kaufmännischen Schule in Waldshut, Friedrichstr. 18 an folgenden Tagen durch: 31. Januar 02./06./07./08./15. Februar sowie 12./13./15./19./21./22./26./28./29. März. Eine Anmeldung ist aufgrund begrenzter Plätze erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Betriebsnummer und Ihre Zugangs- PIN mit. Anmeldung unter 07751/86-5301. Alle Termine finden Sie auch im Internet unter: www.landwirtschaft-bw.de unter Service/Veranstaltungen. Alle Interessierten Antragsteller sind herzlich dazu eingeladen. Äpfel und Birnen, …Schätze vom Baum! In Baden-Württemberg gibt es die meisten Tafelobst-Erzeuger und Streuobstwiesen in ganz Deutschland. Die Landesinitiative Blickpunkt Ernährung hat deshalb für die kommenden Jahre den Schwerpunkt Obst gewählt. In unserem Seminar beleuchten wir die-

24 se „Schätze vom Baum“. Wir vergleichen verschiedene Apfel-Sorten und natürlich kochen wir auch gute Rezepte nach, die ohne viel Aufwand schnell auf den Tisch kommen. Termin: Mittwoch, 01. Februar 2012, 18.00 Uhr Referentinnen: Barbara Welzel und Elvira Braunger-Käppeler Veranstaltungsort: Lehrküche Landwirtschaftsamt Waldshut, Gartenstraße 7 Kosten: Lebensmittelkosten werden auf die Teilnehmer umgelegt Verbindliche Anmeldung: Tel.: 07751 / 86 -5332 Bundesagentur für Arbeit informiert: Informationsveranstaltung „Freiwilliges Soziales Jahr“ Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo man sich bewerben kann, darüber informieren Frau Hildegard Müller und Frau Birgit Hagenlocher vom Internationalen Bund (IB) in Freiburg. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 2. Februar 2012, 15.00 Uhr in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, 2. Stock, Gruppenraum 2.01, Waldtorstraße 1a in 79761 Waldshut-Tiengen. Eine Anmeldung in der Agentur für Arbeit Lörrach, Berufsinformations-zentrum, bei Frau Pointner unter Telefon 07621 178-592 ist erforderlich. Berufe in Uniform Am Montag, den 30. Januar 2012 um 14.00 Uhr findet in der Agentur für Arbeit Lörrach (Berufsinformationszentrum) die Veranstaltung rund ums Thema „Berufe in Uniform“ statt. Wie kann man Polizist/in, Soldat/in, Offizier/in oder Beamter/in in der Zollverwaltung werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Diese und andere Fragen beantworten die Einstellungsberater Herr Joachim Langanky von der Polizeidirektion Lörrach, Herr Karl Kurz von der Bundespolizei Offenburg, Herr Marco Junghans von der Wehrdienstberatung Lörrach und Herr Alfred Plohmann von der Zollverwaltung Lörrach. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Familienpflegeschule Freiburg Info-Tag am Samstag, 4. Februar 2012 von 10 – 13 Uhr Der Beruf der Familienpflegerin ist ein moderner Beruf. Mit Kompetenzen aus den Bereichen Hauswirtschaft, Pflege, Säuglingspflege, Psychologie und Pädagogik arbeiten sie in Feldern der klassischen Familienpflege, Kinder- und Jugendhilfe

25 (z.B. Mutter-Kind-Einrichtungen), Tagesstätten sowie der Alten- und Behindertenhilfe. Zudem bilden wir Frauen und Männer in der mittleren Lebensphase in verkürzter Ausbildungszeit aus. Wir informieren Sie an diesem Tag über die Ausbildung zur Haus- und Familienpfleger/- in. Lehrerinnen und Schülerinnen stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie können die Schul- und Wohnräume besichtigen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und das Gespräch mit Ihnen. Katholische Berufsfachschule für Haus- und Familienpflege, Kartäuserstr. 43, 79102 Freiburg, Telefon: 0761 385 43-0, www.familienpflegeschule.de Deutsches Rotes Kreuz informiert: DRK bietet Osteoporose-Kurs Einen Osteoporose-Kurs, mit welchem dem verbreiteten Knochenabbau entgegengewirkt wird, leitet Gertrud Abels im Rahmen der Gesundheitsprogramme des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Tiengen. Im Gemeindehaus der evangelischen Christusgemeinde Tiengen an der Schwarzenbergstraße 2 im Untergeschoss findet der Kurs ab sofort donnerstags von 15 Uhr bis 16 Uhr statt. Übungsleiterin ist Gertrud Abels. Voranmeldung ist nicht notwendig. Der Kurs ist für Neueinsteiger offen. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist gratis. Information über die Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut bei Ingeborg Bergmann (Telefon 07741 969 77 10, E-Mail an bergmann@drk-kv-wt.de oder persönlich im DRK-Büro im „Haus am Seidenhof“ in Tiengen). Notfalltraining nach internationalem Standard Wird der Rettungsdienst zu einem Notfall gerufen, so muss der Zu¬stand des Patienten in kürzester Zeit exakt beurteilt werden, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Das ist eine sehr schwie¬rige Aufgabe, besonders bei internistischen und neurolo¬gi¬schen Notfällen, also immer dann, wenn innere Organe oder das Gehirn betroffen sind. Beim Rettungs¬dienst vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Kreisverband Waldshut wurden deshalb aus¬ge¬wähl¬te Einsatzkräfte nach internationalem Standard geschult, der ein fortschrittliches System für den lebens¬rettenden Einsatz in solchen besonders schwierigen Situationen vermittelt. Es war in Deutschland einer der ersten Kurse nach dem international erfolgreichen AMLS-Verfahren und hier sogar der allererste derartige Kurs für eine geschlossene Teilnehmergruppe (Inhouse-Kurs). Der erste Vorsitzende vom Deutschen Berufs¬verband Rettungsdienst, Marco König, war als Leiter des Instruk¬toren-Teams für den AMLS-Kurs persönlich aus Kiel angereist. 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Rettungsdienst des DRK-Kreisverbands Waldshut absolvierten den Kurs. Die leitenden Ausbil¬der für den Rettungsdienst des DRKKreisverbands Waldshut, Desiree Dietrich und Stefan Bader, gehörten ebenso zu den erfolg¬rei¬chen Absolventen der erstklassigen notfallmedizinischen Fortbildung wie an-

26 dere erfahrene Rettungsdienstmitarbeiter und auch Nach¬wuchs¬¬kräfte, die ihre Ausbildung beim DRK-Kreisverband Waldshut durchlaufen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Rettungsdienst des DRK-Kreisverbands Waldshut zeig¬ten sich den Anforderungen der Trainingsszenarien gewachsen und lösten auch die schriftlichen Aufgaben. Sie haben den AMLS-Kurs mit abschlie¬ßen¬den Prüfungen erfolgreich absolviert. Dafür erhielten sie ein vier Jahre gültiges Zertifikat von internationalem Standard und sind somit anerkannte AMLS-Provider (zu Deutsch: AMLSVersorger). Rettungsdienstleiter Stefan Amend vom DRK-Kreisverband Waldshut freut sich über die besonderen Leistungen der Absolventen und hat zur Schulung weiterer Einsatzkräfte einen zweiten international zertifizierten AMLS-Kurs bereits fest gebucht. Das internationale AMLS-Konzept AMLS ist ein fortschrittliches internationales Konzept zur Versorgung von Notfallpatienten durch Rettungsdienstkräfte. Entwickelt in den USA von den Berufsverbänden der Notfallmediziner und Rettungs¬dienste, wurde das Konzept bislang in 13 Ländern eingeführt. Internationale Experten haben das Programm entwickelt, um den Rettungsteams im Notfalleinsatz die systema¬tische Einschätzung und Untersuchung des Patienten zu ermöglichen sowie rasche Informationen über dessen wesentliche Gesund¬heits¬probleme zu erlangen. AMLS (Advanced Medical Life Support) heißt zu Deutsch etwa: fortschrittliche medizinische Lebenserhaltung. Volkshochschule Hohentengen informiert: Deutsch für Ausländer Leitung: Emilia Fischer, Tel.:07742/919397 Beginn: Dienstag, 31.Januar 2012 von 18.30 bis 20.00 Uhr Kursgebühr: 50,- Euro Dieser Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Orientierungskurs anerkannt. 45 Unterrichtseinheiten sind dabei Pflicht. Französisch für Anfänger Leitung: Iris Voßkühler, Tel.:07742/850137 Beginn: Dienstag, 28.Februar 2012 von 19.45 bis 21.15 Uhr Kursgebühr: 50,-Euro bei mindestens 6 Teilnehmern Französisch für Fortgeschrittene Buch: „Voyage“, Band II ab unit 9 Leitung: Iris Voßkühler, Tel.: 07742/850137 Beginn: Donnerstag, 2.Februar 2012 von 19.30 bis 21.00 Uhr Kursgebühr: 50,-Euro bei mindestens 6 Teilnehmern

27 Konditionstraining - Fit Mix Leitung: Maria Sigg, Tel.: 07742/6163 Beginn: Montag, 27.Februar 2012 von 19.00 bis 20.00 in der Mehrzweckhalle Hohentengen Kursgebühr: 50,-Euro Der jetzige Kurs läuft bis zu diesem Termin weiter. Volkshochschule Küssaberg informiert: Neue Kurse im Februar: Energiesparend Bauen und Sanieren - so wird’s was Energiepreis und Heizkosten schießen in die Höhe, dennoch steigt der Verbrauch. Gebäudesanierung und Energiesparen ist angesagt. Doch: Ist Vollwärmeschutz, Fenstertausch oder ein neuer Heizkessel wirklich sinnvoll? Passt das dann auch zusammen? Welche Bau-Produkte sind geeignet? Wo lauern kostspielige Fehler? Wie soll man das anpacken? Was muss man beachten? Wie erreicht man mit gegebenen Mitteln am meisten? Wie finanziert man das? Wo gibt es Zuschüsse? Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen? Fragen über Fragen... Das Seminar gibt Interessierten - auch Selbermachern - fachlich fundiert und unabhängig von Ausführungsinteressen einen umfassenden Überblick und Einstieg in die komplexe und umfangreiche Thematik. Auch für Laien mit etwas technischem Einblick ist die Präsentation verständlich. Themen sind: - Energieknappheit und Umweltfragen, gangbare alternative Energieträger und ihre Verfügbarkeit, Energiespeicherung, - Architektur und Energie, Baustoffe der Gebäudehülle, - Dämmung und Dämmstoffe, Raumklima, - Feuchtigkeitsproblematik, Fenster und Lüftung - Heiztechnik, Solartechnik, Wärmepumpe - Elektrische Energieverbraucher, Recht, Fördermöglichkeiten. Termine:: 07.02.12, 14.02.12, 28.02.12, 06.03.12, 13.03.12, 20.03.12 Kursleiter: Herr Konrad, Dipl. Energie-Ingenieur, Energieberater und Klimaschutzberater Dienstags 6 Abende, jeweils von 19:00 - 21:00 Uhr Start: Dienstag, 7. Februar 2012 Ort: Altes Rathaus Kadelburg, Seminarraum Gebühr: 80,00 € Abnehmen sanft - aber sicher: Gewichtsreduktion mit der eigenen Bio-Uhr Mit dem speziellem Konzept das Wunschgewicht erreichen und auch dauerhaft halten! Mit dem neuartigen Konzept, Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett in den richtigen Mengen zu den richtigen Zeiten zu essen, bekommt der Organismus alle notwendigen Nährstoffe,

28 die er benötigt. Man kann ohne zu hungern sein Wunschgewicht erreichen und dauerhaft halten. Wie Sie sich richtig nach dem Insulintrennkost-Prinzip ernähren, was Sie beachten sollten und wie Ihnen die Ernährungsumstellung dauerhaft gelingt, erfahren Sie in diesem achtwöchigen Kurs. Zu dem erhalten Sie wertvolle Tipps die das Abnehmen erleichtern und das Wohlbefinden fördern. Damit Sie sich wieder rundum wohlfühlen: ...Wöchentliche Treffen sind wichtig! Die Teilnehmer werden per speziellem Gerät in ihrer Körperzusammensetzung vor Ort in der Beratungspraxis (in Lauchringen) gemessen. Diese Messung ist wichtig für eine professionelle und individuelle Ernährungsberatung und grundsätzlich vor der Beratung durchzuführen, ebenso wird diese Messung 3x während des laufenden Kurses durchgeführt um zu sehen ob und wie der Stoffwechsel des Teilnehmers auf die Ernährungsumstel-

29 lung reagiert. Die Teilnehmer erhalten Leitlinien zur Ernährungsumstellung plus Informationsmaterial ...Erläuterungen zur Ernährungsumstellung und ebenso hilfreiche Tipps und Tricks zum alltäglichen Leben ...Aufzeigen von Fettfallen und anderen Stolpergelegenheiten beim Abnehmen ...Ernährungsirrtümer, Änderungen von Gewohnheiten und das Thema Trinken werden unter Anderem angesprochen. .Erfolgskontrolle Gewichtsverlust der Teilnehmer. Teilnehmerzahl begrenzt! Kursleiter: Frau Wagner, geprüfte und ärztlich zertifizierte Ernährungsberaterin Donnerstags 8 Vormittage, jeweils von 9:00 - 10:00 Uhr Start: Donnerstag, 9. Februar 2012 Ort: Altes Rathaus Kadelburg, Seminarraum Gebühr: 48,00 € Anmeldungen unter: Tel.: 07741/684508 Email: vhs@kuessaberg.com Internet: www.vhs.kuessaberg.com Familienzentrum Hochrhein Im FaZ ist jeder herzlich willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Es gibt täglich selbstgebackenen Kuchen – auch zum Mitnehmen! Weitere Infos erhalten Sie unter: www.faz-hochrhein.de Selbsthilfegruppe für bipolar (manisch-depressiv) erkrankte Menschen im Landkreis Waldshut Jeden 1. und 3. Montag im Monat um 19.30 Uhr in den Räumen des Familienzentrums Hochrhein, Hauptstraße 47, Lauchringen. Information unter 07742 922248 Frau Stahl Starke Kinder brauchen Starke Eltern Eltern haben einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Kinder und Jugendliche sich entwickeln. Sie begleiten Heranwachsende auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und vermitteln Werte. Der Kurs „Starke Eltern – starke Kinder ®“ des Kinderschutzbundes Waldshut möchte deshalb Eltern bei ihrer an¬spruchs¬vollen Aufgabe der Erziehung stärken und unterstützen.

30 An zehn Treffen (jeweils dienstags von 9.00 – 11.00 Uhr, beginnend ab 31.01.12) werden Eltern gestärkt in ihren Fähigkeiten zum Verhandeln, Grenzen setzen und zum Zuhören und erhalten Infor¬ma¬tionen über die jeweiligen Entwicklungsaufgaben ihrer Kinder. Der Erfahrungs¬aus¬tausch mit anderen ermöglicht neue Sichtweisen und ermutigt, Neues auszuprobieren. Befindet sich die Familie in einer besonderen Lebenssituation, so entstehen den Teilnehmern keine Kosten (wird finanziert über das Programm „STÄRKE“ der Landesregierung). Ort: Familienzentrum Hochrhein, Hauptstr. 47, Lauchringen Information und Anmeldungen: Anja Grimbichler, Tel. 07763/4798, per E-Mail anja@ grimbichler.de Verkehrsamt informiert: Konzertfahrten: 24.02.2012 Andre Rieu „Alles Walzer“ in Zürich (Kat.2) € 112,- 16.03.2012 Udo Jürgens in Zürich ab € 111,- 28.03.2012 Hansi Hinterseer und das Tiroler Echo € 92,- 19.04.2012 Semino Rossi mit Orchester in Freiburg ab € 94,- 29.04.2012 Peter Kraus „Revue 2012“ in Freiburg € 100,- Abfahrt in Lauchringen, Auskunft und Reservierung im Verkehrsbüro Hohentengen. Im Verkehrsbüro erhalten Sie auch: Hohentengen - Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen - 2000 Jahre Geschichte am Hochrhein; Herbert Fuchs sen., Wanderkarte Klettgau - Wutachtal - Hochrhein, Hochrhein Ferien- und Freizeitführer, Freizeitkarte Waldshut-Tiengen-Schluchsee, Karte Radwandern im Südschwarzwald Ansichtskarten vom Skulpturenweg: Alle zehn Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (alle 10 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Veranstaltungskalender 27. Januar 2012 GV Kirchenchor Hohentengen-Stetten 27. Januar 2012 GV SC Hohentengen 28. Januar 2012 20.00 Uhr Klosterschüer Ofteringen A-Capella-Gruppe Vocaldente

31 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Freitag, 27.01.2012 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen mit Kirchenchor 20.00 Uhr Generalversammlung des Kirchenchores im kath. Pfarrheim in Hohentengen. Dazu sind alle Aktiv-, Ehren- und Passivmitglieder ganz herzlich eingeladen Samstag, 28.01.2012 19.00 Uhr Wortgottesfeier in Lienheim mit Kirchenchor 20.00 Uhr Generalversammlung des Kirchenchores im Pfarrheim St. Oswald in Lienheim. Dazu sind alle Aktiv-, Ehren- und Passivmitglieder ganz herzlich eingeladen. Sonntag, 29.01.2012 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Samstag, 04.02.2012 19.00 Uhr Familiengottesdienst mit Kerzensegnung und Blasiussegen in Lienheim. Vorstellung der Erstkommunionkinder Sonntag, 05.02.2012 08.45 Uhr E ucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen in Stetten Termine Erstkommunion Familiengottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder am Samstag, 04. Februar 2012 um 19.00 Uhr in Lienheim. Familiengottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder am Sonntag, 12. Februar 2012 um 10.45 Uhr in Hohentengen. Anmeldeschluss zum Kerzenverzieren ist Montag, 06. Februar 2012. Ansprechpartner für die Erstkommunion ist Frau Eva Maria Asal. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 1 Jahr) - Jeden Dienstag von 09.30 bis 11.00 Uhr, Leitung: Frau Julia Hochlehnert, Tel. 939889 Kinder-Bastelltreff Gruppe KUNTERBUNT treffen sich Freitag, 27.01.2012 von 14.00 bis 15.00 Uhr im kath. Pfarrheim in Hohentengen. Gruppe REGENBOGEN treffen sich Dienstag, 31.01.2012 von 15.00 bis 16.00 Uhr im kath. Pfarrheim in Hohentengen. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-mail: hohentengen@pfarramt.net - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966

32 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg 29. Januar 2012 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel ist Kindergottesdienst. Im Anschluss wird zum Kirchenkaffee eingeladen. 5. Februar 2012 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser), parallel ist Kindergottesdienst. Im Anschluss wird zum Kirchenkaffee eingeladen. Fahrdienst zur Bergkirche Von Hohentengen und Lienheim besteht ein Fahrdienst zum Gottesdienst in die Bergkirche. Wenn Sie gerne mitgenommen werden möchten melden Sie sich bitte bei: Christa Schilling, Tel 07742/96609. Konfisamstag im Februar Samstag, 4. Februar 2012 ist Konfisamstag von 16.00 Uhr - 20.00 Uhr im DietrichBonhoeffer-Haus in Kadelburg. Konfi-Elternbrunch im Februar Ein gemeinsamer Gottesdienst mit allen Konfis aus Klettgau, Hohentengen und Küssaberg ist am 5. Februaur um 10.10 Uhr in der Bergkirche in Kadelburg. Anschließend an den Gottesdienst ist für Konfis und Eltern im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Kadelburg ein Konfibrunch mit der Besprechung der Fahrt nach Wittenberg und Fragen der Konfirmation. Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“ Am Mittwoch, den 1. Februar ist wieder das Mittagsessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Gruppen, Kreise und Kurse im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg: Die Gitarrengruppe montags um 20.00 Uhr. Der Pop- und Gospelchor trifft sich donnerstags 20.15 Uhr Leitung: Frank Döbele, Tel: 07762/4066 Angebote für Familien: Fragen zur Erziehung und zum Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen?Infos über die aktuelle Kurstermine 2012 gibt es unter familientraining@bergkirche-kadelburg.de, oder 07742/858393, K. Küchler Infos auch auf: www.bergkirche-kadelburg.de, Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin, Im Spitz 3, 79790 Küssaberg, Tel: 07741/ 3613, Bergkirche@Web.de Sekretariat Mo, Di, Mi, Fr 10.00 Uhr -12.00 Uhr

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0