Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Oktober 2012.

14 Nr. 21 Die Kreishandwerkerschaft Waldshut lädt Sie ein zur Gesellenfreisprechungsfeier mit Überreichung der Gesellenbriefe am Sonntag, den 28. Oktober 2012, um 10.30 Uhr, in die Stadthalle Waldshut, Friedrichstraße, Waldshut-Tiengen Wir laden die Gesellinnen und Gesellen mit ihren Eltern, Ausbildungsmeisterinnen und -meistern, Ehrengäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung herzlich ein. Wir freuen uns Sie an diesem Tag begrüssen zu können. Kreishandwerksmeister Geschäftsführer Thomas Kaiser Aron W.Jehle VdK Ortsverband informiert: Berücksichtigung von Schmerzensgeld-Zinsen bei Hartz IV Erhält ein Hartz-IV-Empfänger auf angelegtes Schmerzensgeld Zinsen, so muss er sich diese Zinsen als „Einkommen“ auf sein Hartz IV anrechnen lassen. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 14 AS 103/11 R. Im Zugrunde liegenden Fall hatten zwei Kinder nach einem schweren Unfall und bleibender Schwerbehinderung ein hohes Schmerzensgeld erhalten. Die daraus erzielten Zinseinkünfte kann das Jobcenter auf den Hartz-IV-Satz der Familie anrechnen. Dem Argument der Familie, Schmerzensgeld sei anders zu bewerten als Geld aus Arbeit und die erzielten Zinsen seien hier Teil des Schmerzensgeldes, folgten die BSG-Richter nicht. VdK-Mitglieder können bei Hartz-IV- und anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten Sozialrechtsschutz erhalten. Die Büroadressen der VdK-Sozialrechtsreferenten finden sich unter www.vdk-bawue.de oder können telefonisch (07 11 / 6 19 56 – 0) erfragt werden. Wenig Interesse an „Familienpflegezeit“ Seit 2012 gibt es die „Familienpflegezeit“. Sie sieht vor, dass Berufstätige (keine 400-Euro-Minijobber!) zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern können, um einen Angehörigen zu pflegen. Die Wochenarbeitszeit kann man auf bis zu 15 Stunden verkürzen – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mitmacht. Um die Gehaltseinbußen während der maximal zweijährigen Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen, die anschließend wieder mit dem Gehalt verrechnet wird. Zugleich muss der Arbeitnehmer, der die rein freiwillige Pflegezeit beansprucht, die zweijährige Lohnaufstockung durch den Arbeitgeber mit einer Versicherung absichern, falls er später die Arbeit nicht mehr aufnehmen könnte. Dieses neue Arbeitszeitmodell zur Pflege von Angehörigen findet nach Medienberichten nur wenig Interesse. Dem Sozialverband VdK geht die „Familienpflegezeit“ nicht weit genug. Er fordert deutliche Verbesserungen für pflegende Angehörige und für die Betroffenen (Details unter www.pflege-geht-jeden-an.de). VdK auf neuer Messe für Ältere Am 19. und 20. November 2012 wird in Stuttgart die neue Messe „Die Besten Jahre“ auf dem Messegelände beim Flughafen stattfinden. An der täglich von 10 bis 18 Uhr ge-

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