Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Oktober 2012.

8 Nr. 21 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „RiedäckerHöhen“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 27.09.2012 in öffentli¬cher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Hohentengen einen Bebauungsplan aufzustellen und das Verfahren hierfür einzuleiten. Ebenfalls wird eine Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 301, 299, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 297, 298, 289/1, 287, 286, 285, 283/1, 325, 282, 83/Teil (L 161) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 21.09.2012 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Städtebauliches Ziel der Planung ist es das vorhandene Gewerbegebiet nach Osten zu erweitern. Durch diese Erweiterung wird eine kostengünstige Erschließung erzielt, da das Gebiet bereits durch die vorhandene Gewerbestraße angebunden ist. Ebenfalls können die in der Straße vorhandenen Hauptsammler (Trennsystem) mitbenutzt werden. Unter Berücksichtigung einer möglichen späteren Erweiterung wird eine direkte Anbindung an die L161 als Haupterschließungsknoten in die Planung eingearbeitet. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Über den Termin der Informationsveranstaltung und die Offenlegung wird rechtzeitig informiert. Hohentengen am Hochrhein, den 18. Oktober 2012 Der Bürgermeister: gez. Benz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0