Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 31. Oktober 2012.

Nr. 22 5 tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 25.10.2012 Der Bürgermeister Benz Anlage Kostenverzeichnis zur Feuerwehrkostenersatzordnung vom 25.10.2012 (Kostenersatzordnung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen am Hochrhein) Für Leistungen in der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten: 1.1. Einsätze nach § 2 Abs. 2 + 3 der Kostenersatzordnung je Feuerwehrangehörigem und je Stunde Euro/Std. a) bei Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Kostenersatzordnung;15,00 b) bei Feuerwehrsicherheitswachdiensten nach § 2 Abs. 3, Nr. 1 Kostenersatzordnung; 10,00 c) bei den übrigen Einsätzen nach § 2 Abs. 3, Nr. 2 Kostenersatzordnung; 20,00 1.2 Einsätze nach § 26 Feuerwehrgesetz (Überlandhilfe) je Feuerwehrangehörigem und je Stunde 9,00 1.3 Feuerwache bei Veranstaltungen je Feuerwehrangehörigem und je Veranstaltung pauschal 20,00 (keine Abrechnung nach Stunden) 1.4 Lohnfortzahlungsleistungen Ist für Feuerwehrangehörige Lohnfortzahlung zu leisten, treten die Lohnausfallzahlungen an die Stelle der unter 1.1 bis 1.3 genannten Kostensätze. 2. Fahrzeugkosten: In den Fahrzeugkosten ist die An- und Abfahrt und der Betrieb sämtlicher maschineller Einrichtungen sowie die fest mit dem Fahrzeug verbundenen Geräte enthalten. Alle anderen tragbaren Geräte werden gesondert in Rechnung gestellt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0