Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. November 2012.

Nr. 23 9 Sammeltermine Gelber Sack am 22. November 2012 Blaue Tonne am 26. November 2012 Kein Geld verschenken! Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen! Das Verfahren ELSTAM betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Wer mit der ersten Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte, muss jetzt die Freibeträge für 2013 bis zum Jahresende 2012 neu beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, netto weniger in der Lohntüte zu haben als bisher“, so Frau Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren. Daher müssen die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 neu beantragt werden. Die bisherige Übergangsregelung ist ausgelaufen. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, muss bei seinem Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Vordrucke sind im Internet unter www.formulare-bfinv. de zu finden sowie im Finanzamt erhältlich. Bei demjenigen, der jetzt keinen Freibetrag beantragt, ist die zuviel einbehaltene Lohnsteuer nicht endgültig verloren. Die Freibeträge können auch noch mit der Jahressteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings wird dann unter dem Jahr ggf. zu viel Lohnsteuer erhoben und die Rückerstattung erfolgt deutlich später. Die Ablösung der Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Abrufverfahren ELStAM wird in einem gestreckten Übergangszeitraum mit der elektronischen Datenversorgung (Arbeitgeberabrufverfahren) abgeschlossen. Diese Umstellung betrifft vor allem die Arbeitgeber und alle Lohnbüros und startet ab 01.11.2012 mit Wirkung zum 01.01.2013. Die Arbeitgeber können ab Beteiligung am Verfahren die manuelle Eingabe von Daten reduzieren. Das Arbeitgeberabrufverfahren soll spätestens mit der Lohnsteuer-Anmeldung Dezember 2013 flächendeckend eingeführt sein. Die Arbeitgeber erhalten weitere Informationen über Pressemitteilungen, die Steuerberater,die Berufsverbände und Ihre Software-Firmen. Unser praktischer Hinweis zum Schluss: Bei Unsicherheiten oder Fragen können die Steuerbürger bei Ihrem Finanzamt anfragen: Telefon 07741/603-0 E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de www.elster.de oder Homepage des Finanzamts www.fa-waldshut-tiengen.de

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