Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. November 2012.

Nr. 24 3 Fragen zum neuen Verkehr, zum Tarif oder zum Fahrplan beantwortet gerne die Nahverkehrsabteilung des Landratsamtes (Tel. 07751 – 86 26 11 oder 86 26 12). Niederschlagswasser: Meldepflicht für Veränderungen bei angeschlossenen Grundstücken Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, wir möchten Sie auf Ihre Meldepflicht bezüglich der Niederschlagswassergebühr hinweisen! Durch Rückmeldebogen erhob die Gemeinde 2010 die abflussrelvanten Flächen für diese Gebühr. Für die Abrechnung 2012 benötigen wir nun Ihre Änderungen. Pro Quadratmeter angeschlossener, abflussrelevanter Fläche erheben wir zurzeit 0,35 € im Jahr für das Niederschlagswasser. Alle Grundstückseigentümer sind nach unserer Satzung verpflichtet, Veränderung der Versiegelung und Entwässerung eines an den öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstückes der Gemeinde mitzuteilen. Als Eigentümer sind folgende Veränderungen anzuzeigen: – überbaute Flächen (z.B. Neubauten), – befestigte Flächen (z.B. Hofflächen oder Terrassen), – entsiegelte Flächen (z.B. Begrünung mit Rasengittersteinen), – die Versiegelungsart (z.B. Dachfläche, Asphalt, Beton, Pflaster, Kies etc.), – Anschluss / Entfernung eines Anschlusses (direkter oder indirekter) ans Kanalnetz, – Versickerungsanlagen mit Art und Umfang und – Eigentumswechsel. Ein Eigentumswechsel eines Grundstücks mit abflußrelevanter Fläche sollte gemeldet werden, damit ab 2013 die Gebühr beim neuen Eigentümer erhoben werden kann. Die Meldung ist unverzüglich, spätestens einen Monat nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks bzw. der Änderungen der Verhältnisse beim Rechnungsamt abzugeben. Ihre Berechnungsfläche wird aus Ihrer Meldung ermittelt. Die Gemeinde behält sich vor, Ihre Angaben zu prüfen. Zu Ihrer weiteren Information: Unsere Abwassersatzung finden Sie unter www.hohentengen.de/buergerinfo/rathaus/ satzungen.html und eine Broschüre unter www.hohentengen.de/abwasser.html. Bitte melden Sie sich, falls sich seit 2010 Änderungen ergaben! Sie erhalten dann ein entsprechendes Formular. Ansprechpartner: Annette Störkle, rechnungsamt@hohentengenah.de, (07742) 853-41

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