Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. November 2012.

4 Nr. 24 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 15.11.2012 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten einen Bebauungsplan aufzustellen und das Verfahren hierfür einzuleiten. Ebenfalls wird eine Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1547/3, 1547/100, 1556, 1555/100, 1550/Teil, 1554, 1553, 1552, 1551, 31/Teil, 1562, 1561, 1560, 1558/1, 1555, 67/Teil, 35/2, 35/3, 36/1, 37/1 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.11.2012 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Auf Grund konkreter Nachfragen nach Baugrundstücken im Ortsteil Stetten der Gemeinde Hohentengen kann durch die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Unter den Wiesen“ ein Wohnbaugebiet ausgewiesen und zur Verfügung gestellt werden. Das Planungsgebiet befindet sich im südlichen Teil von Stetten und wird über die bestehende Wiesenstraße erschlossen. Somit wird die südliche Ortsrandbebauung von Stetten weitergeführt und lässt in östlicher Richtung Raum für weitere Überbauungen. Die Grundstücke Flst. Nrn. 1554, 1556, 1547/3 und die Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 1555 und 1547/2 konnten von der Gemeinde bereits erworben werden. Die bestehende Überbauung einschließlich der Straßenflächen entlang der Wiesen- und Stiglerstraße werden ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Dienstag, den 18. Dezember 2012, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Mittwoch, den 19. Dezember 2012 bis Montag, den 21. Januar 2013 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen am Hochrhein, den 29. November 2012 Der Bürgermeister: gez. Benz

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