Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2012.

Seite 10 Nr. 26 · Weihnachten 2012 Hälfte der Behandlungskosten erstattet. Schließlich hätte ein verletzter Tunesier auch keinen Anspruch auf die teurere Behandlung einer Privatklinik gehabt, so die BSG-Richter. Hartz IV – keine große Wohnung für Alleinerziehende Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger erhalten nicht automatisch einen Bonus bei der Wohnfläche. Vielmehr komme es auf den erforderlichen Mehrbedarf im Einzelfall an. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 14 AS 13/12 R und wies die Klage einer Frau ab, die mit ihrem 13-jährigen Sohn eine knapp 80 Quadratmeter große Wohnung hat. Sie hatte der Aufforderung des Jobcenters, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, um so die Hartz-IV-Unterkunftskosten zu senken, nicht Folge leisten wollen. Sie hatte dies mit eigenen Rückzugsmöglichkeiten begründet und damit einen Mehrbedarf an Wohnfläche gegenüber Ehepaaren vorgebracht. Nach dem BSG richte sich die angemessene Wohnfläche bei Hartz IV aber grundsätzlich nach der Zahl der Personen in der Wohnung. Einen Platzbonus gebe es nur im begründeten Einzelfall. Bei Hartz-IV-Streitfällen können sich VdK-Mitglieder von den VdK-Sozialrechtsreferenten in Widerspruchs- und Klageverfahren vertreten lassen. Weitere Infos gibt es unter www.vdkbawue.de im Internet. Check von IGeL-Leistungen Auch gesetzlich Krankenversicherte werden in Arztpraxen häufig mit IGeL-Angeboten (Individuelle Gesundheitsleistungen) konfrontiert. Diese Angebote, die häufig Vorsorgeuntersuchungen beim Augen- oder Frauenarzt betreffen, sind von den gesetzlich Versicherten selbst zu bezahlen. Der Nutzen dieser zusätzlichen medizinischen Leistungen ist vielfach umstritten. Als Entscheidungshilfe für Patienten gibt es ein Internetportal, www.igel-monitor.de, das über Nutzen und Nachteile dieser Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert. Patienten, die generelle Fragen zu medizinischen Leistungen, zu Leistungsanbietern, zu Alternativen aber zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen haben, können sich an die Unabhängige Patientenberatung (UPD), Gaisburgstraße 27, 70182 Stuttgart, Telefon (07 11) 2 48 33 95, Fax (07 11) 2 48 44 10, stuttgart@upd-online.de wenden. Zudem gibt es die bundesweite gebührenfreie Hotline unter der Nummer (08 00) 0 11 77 22 sowie weitere Infos unter www.upd-online.de im Internet. Die Verbraucherzentrale informiert: Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ Die Weihnachtsgeschenke werden mit der Karte bezahlt, der Winterurlaub im Internet gebucht und bargeldlos bezahlt, Energiekosten und Versicherungen vom Konto abgebucht. Leicht verliert man dabei schnell den Überblick, wie viel Bares noch in der Börse steckt oder ob bereits auf Pump konsumiert wird. Volle Kontrolle über sein Budget bekommt, wer Einnahmen und Ausgaben schwarz auf weiß im Auge hat. Hilfe beim Kassensturz und bei der langfristigen Budgetplanung bietet dabei das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentralen. Der Ratgeber verschafft einen umfassenden Überblick über die Finanzlage eines Haushaltes im Laufe eines Jahres und ermöglicht es, Einsparpotenziale auszuloten oder roten Zahlen schnell entgegenzusteuern. Je nach Vorliebe für den Eintrag im praktischen Ringbuch oder per CD-Rom am Computer: Die täglichen Ausgaben lassen sich in Wochentabellen festhalten. Zwölf Monatsübersichten und eine Jahresbilanz zeigen auf ei-

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