Mitteilungsblatt Nr. 26 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2012.

Weihnachten 2012 · Nr. 26 Seite 9 Christbaumabfuhr – Samstag, 12. Januar 2013 Ortsteil Hohentengen – Straßensammlung Im Ortsteil Hohentengen werden die Weihnachtsbäume am Samstag 12.Januar 2013 ab 09.00 Uhr eingesammelt. Stellen Sie diese gut sichtbar an den Straßenrand. Andere Ortsteile – Einrichtung einer Deponie In allen Ortsteilen außer Hohentengen – werden Sammelplätze eingerichtet. Die Weihnachtsbäume werden ebenfalls am Samstag, 12. Januar 2013 – nachmittags- bei den Sammelplätzen abgeholt. Bitte bringen Sie Ihre Weihnachtsbäume erst am Samstag an die folgenden Sammelplätze: OT Lienheim beim Gemeindegebäude Rümikoner Straße (Standort Glascontainer) OT Bergöschingen Wiese rechts, an der Küssaburgstraße, direkt vor Übergang Brücke Richtung Hohentengen OT Stetten Standort Glascontainer, Bergöschinger Straße OT Günzgen beim Buswartehäuschen (Kapellenstraße) OT Herdern beim Feuerwehrgerätehaus Guggenmühle gegenüber Haus Beck (nicht in Weilergraben) Sie können ihre Christbäume auch an die Sammelstelle beim Fahrsilo Abzweig Landstraße (gegenüber Aldi Richtung Herdern bringen). Bitte unbedingt beachten! Entfernen Sie jeglichen Baumschmuck, vor allem auch Lametta. Die Gemeindeverwaltung bittet um regen Gebrauch dieser bequemen Entsorgung des Weihnachtsbaumes. Herr Franco Boller mit seinem Team wird auch dieses Jahr die Sammlung in der Gesamtgemeinde wieder durchführen. Vielen Dank! Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich an Herrn Franco Boller Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldshut über Weihnachten und Neujahr Die Deponie Lachengraben, das Regionale Annahmezentrum Wutach-Münchingen, die Grünkompostierungsanlage Küssaberg-Ettikon und die Recyclinghöfe des Landkreises bleiben an den gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.2012 geschlossen. Der Ortsverband VdK informiert Eingeschränkte Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland Wer bei einem Aufenthalt in Nicht-EU-Ländern krank wird, kann als gesetzlich Krankenversicherter nur mit einem reduzierten Versicherungsschutz rechnen. Nach den Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern (beispielsweise Türkei oder Balkanstaaten) müssten die deutschen Krankenkassen nur diejenigen medizinischen Leistungen erstatten, die auch Einheimische in den jeweiligen Ländern beanspruchen können. So urteilte unlängst das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung Az.: B 1 KR 21/11 R und wies die Klage eines Deutschen ab, der nach einem Unfall in Tunesien dort mit schwerem Schädel-Hirntrauma in eine private neurologische Klinik gebracht worden war. Seine Kasse hatte ihm nur rund die

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