Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Februar 2012.

10 raussetzungen für die ausgeschriebene Tätigkeit mit. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die Einsätze werden auf Honorarbasis vergütet. Interessentinnen melden sich bitte bis Dienstag, 28. Februar 2012 per Mail bei Frau Braunger-Käppeler: elvira.braunger-kaeppeler@landkreis-waldshut.de. Informationen im Internet gibt es unter www.beki-bw.de . Weltfrauentag im Brunnmatthof in Unteralpfen Die Kommunale Stelle für Gleichstellung lädt zum Internationalen Frauentag auf den Brunnmatthof nach Unteralpfen am 08.März 2012 ein. Unter dem Motto „Stärke, Willenskraft, Führungskompetenz - Eigene Ressourcen nutzen und stärken“ wird im Verlauf des Tages einiges an Programm geboten. Anmeldung zum Pferdeworkshop bei Marion Dimer, Waldshuter Gass 9, 79774 Albbruck-Unteralpfen, Fon +49-7755-919731, info@ brunnmatthof.de Anmeldung zum Abendprogramm bei Anette Klaas, Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Fon +49-7751-86-4020, Anette.Klaas@landkreis-waldshut. de Sozialverband VdK Der Ortsverband Hohentengen informiert: Steuer: Ab 2012 können mehr Eltern Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen 2012 bringt eine wichtige Änderung für alle Steuerzahler, die Kinderbetreuungskosten haben. Bis 2011 wurden diese Kosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab 2012 sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Ob die Eltern berufstätig sind, spielt keine Rolle mehr. Damit können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern auch von Eltern, die beispielsweise nicht beide berufstätig sind, für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen – maximal bis 4000 Euro je Kind – geltend gemacht werden. Bisher konnten Betreuungskosten ohne weitere persönliche Voraussetzungen bei den Eltern nur für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr berücksichtigt werden. Weitere Informationen sowie viele geldwerte Steuertipps gibt es im neuen kostenlosen Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Steueränderungen 2012“, der unter der gebührenfreien Rufnummer (08 00) 0 76 77 78 angefordert werden kann.

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