Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Februar 2012.

13 sowie passgenaue und bedarfsorientierte Qualifizierung soll eine bessere Integration Älterer in Beschäftigung erreicht werden. Hintergrundinformation: Aktuell beziehen 881 arbeitslose Personen zwischen 50 und 65 Jahren Leistungen nach dem SGB II. Das entspricht einem Anteil von 31 Prozent an den gesamten Leistungsbeziehern des Jobcenters. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Arbeitslosigkeit von älteren Personen um 34 (plus 4 Prozent) an. Im Gegensatz dazu nahm die Gesamtarbeitslosigkeit im Bereich SGB II um 233 Personen (minus 7,5 Prozent) ab. Finanz- und Wirtschaftsministerium schreibt Wettbewerb um Innovationspreis des Landes 2012 – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – aus Kleine und mittlere Unternehmen können sich mit innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen bewerben „Der Innovationspreis des Landes macht die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im Südwesten sichtbar und erlebbar“, erklärte Finanz und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute in Stuttgart zum Start der Ausschreibung des Dr.-Rudolf-Eberle-Preis 2012. Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung wieder mit beispielhaften innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Innovationspreis des Landes 2012 – Dr.-Rudolf-Eberle- Preis – bewerben. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2012. Dies teilte heute der Minister in Stuttgart mit. „Nutzen Sie Ihre Chance, Ihre Innovation vor einer fachkundigen Jury und der Öffentlichkeit präsentieren zu können und bewerben Sie sich“, sagte Minister Schmid. Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro; die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums organisiert das Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb. Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro. Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Es bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung der Preise, die der Finanz- und Wirtschaftsminister am 21. November 2012 in Stuttgart verleiht. Der Sonderpreis der MBG richtet sich an junge Unternehmen aus Baden- Württemberg, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen.

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