Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. Februar 2012.

8 WT-Tiengen, Parkplatz Ostpreußenstraße, von 15.30 - 18.30 Uhr. Es können folgende Sonderabfälle abgegeben werden: Altfette, Altmedikamente, Autobatterien, Kleinbatterien, Farb- und Lackreste, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Abfälle, nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Chemikalien aus dem Haushalts- und Hobbybereich. Die Schadstoffe dürfen nur bei Anwesenheit des Schadstoffmobils beim Sammelpersonal abgegeben werden. Das Landratsamt informiert: Waffenkontrollen – Waffen müssen entladen werden Die Waffenbehörde des Landratsamtes Waldshut ist nach wie vor mit den Vor-Ort-Kontrollen der Waffenaufbewahrung befasst. Die Kontrollen sind sehr zeitaufwändig, wie die Ergebnisse zeigen aber auch wichtig und sinnvoll: In vielen Fällen werden die Vorgaben für die Waffenaufbewahrung eingehalten, immer wieder werden aber auch Verstöße festgestellt, deren Behebung die Waffenbehörde veranlasst und überwacht. Bei den Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Waffen in geladenem Zustand verwahrt werden. Dies birgt jedoch ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential und ist zudem nicht zulässig. Das Landratsamt Waldshut weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Schusswaffen grundsätzlich nur ungeladen und getrennt von der Munition in entsprechenden Behältnissen aufbewahrt werden dürfen. Verstöße gegen diesen Grundsatz können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden; im schlimmsten Fall droht der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Der Waffenkontrolleur ist berechtigt, die vorhandenen Waffen mit dem Eintrag in der Waffenbesitzkarte abzugleichen. Für die Kontrolle wird eine Gebühr erhoben. Waffen, die der Besitzer aufgeben möchte, können derzeit noch kostenlos beim Landratsamt Waldshut abgegeben werden.

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