Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. März 2012.

2 Landratsamt Waldshut Zensus-Erhebungsstelle Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten Ab Februar 2012 startet im Rahmen des Zensus 2011 die letzte Erhebung, die sogenannte Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Dieser in der Statistik übliche und bereits von Anfang an eingeplante Baustein dient der Qualitätssicherung der Daten aus den Befragungen und der Angaben aus den Registern. Mit Hilfe dieser Erhebung werden in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern die Angaben aus dem Melderegister statistisch korrigiert, welche dann die Grundlage für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen bilden. Die statistische Korrektur der Angaben aus dem Melderegister in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erfolgte bereits im Rahmen der Haushaltestichprobe. Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten startet jetzt, da zur Ermittlung der betroffenen Anschriften umfangreiche Abgleiche zwischen den Erhebungen des Zensus 2011 notwendig waren. So treten Unstimmigkeiten zum Beispiel dann auf, wenn die Zahl der Personen nach Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung größer ist als die Zahl der Personen in den Meldedaten. Zur Auflösung solcher Unstimmigkeiten erfolgt in den Gemeinden eine Erhebung von Angaben aller an den betroffenen Anschriften wohnhaften Personen. Es gilt grundsätzlich Auskunftspflicht. Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten wird wie die Haushaltestichprobe von Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können sich selbstverständlich ausweisen. Sie kündigen sich schriftlich mit Informationsmaterialien zur Erhebung bei den Auskunftspflichtigen an. Die Interviews sollten anhand eines kurzen Fragebogens mündlich vor Ort stattfinden. Der Fragebogen enthält dabei nur neun Fragen, unter anderem zum Geburtsdatum, zum Geschlecht, zum Familienstand und zum Wohnungsstatus. Weitere Informationen zum Zensus 2011 finden Sie im Internet unter www.zensus2011. de . Das Statistische Landesamt hat unter der Nummer 0800 588 7854 eine kostenfreie Hotline eingerichtet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich an die Erhebungsstelle in Waldshut. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne persönlich, telefonisch (07751/862771) oder per E-Mail unter zensus2011@landkreis-waldshut.de zur Verfügung. Petra Rendler, Erhebungsstellenleiterin Die Gemeindeverwaltung informiert: Friedhöfe Leider machen Diebe auch vor der letzten Ruhestätte nicht halt. Auf dem Friedhof in Hohentengen wurde Grabschmuck entwendet. Wir bitten die Bevölkerung um Mitteilung, wenn Beobachtungen über die Störung der letzten Ruhe auf den Friedhöfen gemacht werden.

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