Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. März 2012.

4 Sozialverband VdK Der Ortsverband Hohentengen informiert: Kurze VdK-Büroschließtage Beim Sozialverband VdK steht wieder eine mehrtägige Mitarbeiterschulung an. Deshalb wird es von Montag, 26. März, bis einschließlich Donnerstag, 29. März 2012, keine Sprechstunden von Sozialrechtsreferenten geben. Diese Beschäftigten sowie die anderen baden-württembergischen VdK-Referenten und Geschäftsführer werden an der alljährlichen auswärtigen Mitarbeiterschulung teilnehmen. Außerdem werden am Mittwoch, 28. März, und am Donnerstag, 29. März 2012, wegen einer weiteren beruflichen Fortbildung aller hauptamtlichen Mitarbeiter die Geschäftsstellen des Landesverbands und seiner vier Bezirke, die landesweiten VdK-Servicestellen sowie die Büros der VdK Service GmbH Baden-Württemberg und von „VdK Reisen“ in Stuttgart geschlossen sein. Nähere Informationen über den Sozialverband VdK erhalten Sie in der Geschäftsstelle Lörrach Telefon 07621 / 9396390. Auch mündlicher Arbeitsvertrag gilt Ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, hat rechtlich den gleichen Stellenwert wie ein schriftliches Dokument, entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 7 AL 4100/08). Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber von einem Mann, der zuvor nach mündlicher Vereinbarung eingestellt worden war, die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag verlangt, der Mehrarbeit, Nacht- oder Wochenendarbeit vorsah. Als der Mann sich weigerte zu unterschreiben, erfolgte die Kündigung und daraufhin die Arbeitslosmeldung des Mannes. Deswegen verhängte die Bundesagentur für Arbeit die zwölfmonatige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dagegen hatte der Betroffene vor dem Sozialgericht geklagt und Recht bekommen. Schließlich sei er nicht verpflichtet gewesen, nach dem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag einen anderen Arbeitsvertrag einzugehen. Eine Pflicht sei mit der Vertragsfreiheit der Arbeitnehmer nicht vereinbar, so die Heilbronner Sozialrichter. Pflegereform – wie geht’s weiter? Im Januar hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr einen Pflege-Gesetzentwurf vorgelegt, der ab 2013 Leistungsverbesserungen auch für die derzeit rund 140 000 demenzkranken Menschen in Baden-Württemberg vorsieht. So sollen die Leistungen der Pflegestufen Null bis Zwei etwas aufgestockt und der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1 Prozent auf 2,05 Prozent des gesetzlichen Bruttolohns beziehungsweise 2,3 Prozent für Kinderlose erhöht werden. Zugleich soll es eine staatlich geförderte aber freiwillige private Pflegevorsorgeversicherung à la Riesterrente geben. Der Sozialverband VdK und andere Verbände älterer, pflegebedürftiger oder behinderter Menschen halten die Bahr-Gesetzesvorschläge für unzureichend. Insbesondere verlangen sie die Einführung des fünfstufigen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, um den Demenzkranken die Pfle-

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