Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. Januar 2013.

4 Nr. 01/13 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Mehr Hinzuverdienst zur Rente möglich Rentnerinnen und Rentner dürfen ab Januar 2013 mehr hinzuverdienen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Mit der Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen von 400 auf 450 Euro steigt dementsprechend ab Januar 2013 auch die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen voller Erwerbsminderung. Rentnerinnen und Rentner, die vor ihrer individuellen Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen, dürfen ebenso 450 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. In zwei Monaten im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich. Neben der Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Personen, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Regelaltersgrenze ermittelt sich durch die stufenweise Einführung der Rente mit 67. Wird neben der eigenen Versichertenrente auch eine Witwen- oder Witwerrente bezogen, gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro nur für die Versichertenrente: Für die Hinterbliebenenrente werden sämtliche Einnahmen aus einem Minijob und die eigene Rente zusammengerechnet. Übersteigen die Gesamteinkünfte des Hinterbliebenen den Freibetrag von zurzeit 741,05 Euro netto, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt. Für alle Rentner gilt die Empfehlung, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung beim Rentenversicherer zu erkundigen, ob die Beschäftigungsaufnahme Auswirkungen auf die Rente hat. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen wie eine rückwirkende Rentenminderung und Rückforderung vermeiden. Nähere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren zum Hinzuverdienst für Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrentner. Diese können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in unserem Regionalzentrum in Freiburg unter 0761 207070, in unserer Außenstelle in Lörrach unter 07621 4225610, in unserem Sprechtagsort in Waldhut-Tiengen unter 07751 89580 und im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutscherentenversicherung-bw.de. Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung wirkt sich ab Januar auf Nettorente aus Für einen großen Teil der Rentner wird die Rentenzahlung im neuen Jahr etwas geringer ausfallen. Die Ursache ist die Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Ab 2013 werden demenzkranke Menschen höhere Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Dies sieht das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) vor. Zur Finanzierung dessen steigt zum 1. Januar 2013 der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,2 auf 2,3 Prozent für kinderlose Rentnerinnen

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