Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Mai 2013.

2 Nr. 10/2013 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12. März 2013 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 festgestellt. Die Jahresrechnung 2011 liegt in der Zeit von Dienstag, 21. Mai 2013 bis Mittwoch, den 29. Mai 2013, je einschließlich im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Rechnungsamt, Zimmer 1.2 und im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9.2., während der üblichen Dienststunden aus. Hohentengen 16. Mai 2013 Gemeindeverwaltungsverband Martin Benz, Verbandsvorsitzender Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2013 zur anstehenden Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste mit insgesamt 4 Personen aufgestellt. Diese vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste liegt in der Zeit von Dienstag, 21. Mai 2013 bis einschließlich Mittwoch, 29. Mai 2013 im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, öffentlich aus. Nach § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes kann gegen diese Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten. Hohentengen a.H., 16. Mai 2013 gez. Benz, Bürgermeister

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