Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Mai 2013.

Nr. 11/13 3 halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 29. Mai 2013 Der Bürgermeister: gez. Benz Planungsgebietsgrenze Zeichenerklärung bestehende Grundstücksgrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Baugrenzen Garage Bestand Gebäude mit Hauptfirstrichtung Bestand Wohngebiet WR Bäume gem. Pflanzliste 1 2 3 403.41 m ü. NN 400.19 m ü. NN 397.43 m ü. NN Nr. max. Traufhöhe WR 0.4 II o 0.7 DN 25° - 35° ZULÄSSIGE DACHFORMEN: Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen SATTELDÄCHER GARAGEN DN 0° - 28° Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 13.02 / 1 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB Ortsteil Lienheim, "Im mittlern Hege" Erweiterung Teilbereich B Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Hohentengen im Mai 2013 Stand 08. Mai 2013 Legende zum umseitig abgedruckten Plan

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