Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Mai 2013.

Nr. 11/13 5 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Abbergerstraße West“, Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 16.05.2013 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Abbergerstraße West“ im Ortsteil Hohentengen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen Flst.-Nr. 1336, 1340/Teil (Straße) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 10. Mai 2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan (nächste Seite). Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Miet- und Eigentumswohnungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 11. Juni 2013, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen am Hochrhein, 29.05.2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

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