Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Juni 2013.

Nr. 12/2013 3 Regelungen für Beerdigungen Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, da vermehrt über Beerdigungen an Samstagen nachgefragt wird, möchten wir Ihnen unsere Regelungen gerne mitteilen. Hierfür wurden folgende Rahmenbedingungen beachtet: a) Beerdigungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. b) Spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes muss die Bestattung erfolgen. Unter Beachtung dieser Punkte können Beerdigungen am Samstagmorgen stattfinden, wenn sich der Todesfall zwischen Mittwoch, 00.00 Uhr und Donnerstag, 9.30 Uhr ereignet. In allen anderen Fällen finden Bestattungen werktags (Montag - Freitag) statt. Urnenbeisetzungen an Samstagen sind grundsätzlich nicht möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Gemeinde Hohentengen a.H. Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Kinder-Fahrrad der Marke California abgegeben. Wir bitten diejenigen, die dieses Fahrrad vermissen beim Fundamt Zimmer 1 vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Maier 07742/853-60 oder Herr Wendt 07742/85362 zu melden.

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