Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2013.

Nr. 15/13 21 zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 11. Juli 2013 Der Bürgermeister gez. Benz Anlage zur Friedhofs- und BestattungsgebührensatzungGebührenverzeichnisNr. Gebühr 1. Verwaltungsgebühren 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 15,-- € 1.2.1 Einzelfall 1.2.2 Befristete Zulassung 30,-- € 2. Benutzungsgebühren 2.1 Bestattung 2.1.1 von Personen im alter von 10 und mehr Jahren 500,-- € 2.1.2 von Personen unter 10 Jahren 300,-- € 2.1.3 Tot- und Fehlgeburten 200,-- € 2.1.4 Beisetzung von Urnen (altersunabhängig) 200,-- € 2.1.5 Zuschlag zu 2.1.1 bis 2.1.4 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 % 2.2 Überlassung eines Einzelgrabes 2.3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 375,-- € 2.3.2 für Personen unter 10 Jahren 220,-- € 2.4 Überlassung eines Urneneinzelgrabes 250,-- € 2.4.1 Zusätzliche Beigabe einer Urne in einem Einzelgrab 150,-- € 2.5 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 2.5.1 Doppelgrab 900,-- € 2.5.2 Urnendoppelgrab 600,-- € 2.5.3 Urnendreiergrab 900,-- € 2.5.4 Urnen in Urnenstehlen 1.400,-- € 2.5.5 Zusätzliche Beigabe einer Urne in einem bestehenden Doppelgrab 250,-- € 2.6 Verlängerung des Nutzungsrechts

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