Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2013.

22 Nr. 15/13 2.6.1 1/25 pro Jahr der Gebühren nach 2.5.1 und 1/15 pro Jahr der Gebühren nach 2.5.2. bis 2.5.5 2.7.1 Inanspruchnahme der Einsegnungshalle 100,-- € 2.7.2 Aufbewahrung von Urnen -pauschal- 15,-- € 2.8 Sonstige Leistungen 2.8.1 Ausgraben, Umbetten von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangene Stunde 50,-- € 2.8.2 Zuschlag zu 2.8.1 in besonders erschwerten Fällen 50,-- € 2.8.3 Beisetzung von auswärts überführten Gebeinen Grundgebühr: 200,-- € + Mehraufwand nach Stunden 2.8.4 Trägergebühren bei Erdbestattungen mit Sarg pro Träger - pauschal - 30,-- € 2.8.5 Friedhofshelfer bei der Bestattung und Nutzung von Friedhofszubehör 100,-- € 2.9 Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 3 zur Nr. 2.3.1 bis 2.5.5 (Auswärtigenzuschlag) 100 % 3. Kostensätze 3.1 Grabumrandungen mit Natursteinplattenbändern 3.1.1 bei Einzelgräbern 300,-- € 3.1.2 bei Doppelgräbern 400,-- € 3.1.3 bei Kindergräbern 150,-- € 3.1.4 bei Urneneinzelgräbern 150,-- € 3.1.5 bei Urnendoppelgräbern 200,-- € 4. Für Leistungen, die in diesem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, wird die Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Ausschreibung ELR Zuschüsse für private Bauvorhaben 2014 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2014 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Dadurch sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum durch strukturverbessernde Maßnahmen weiter entwickelt werden. Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Ausbau der Wissensinfrastruktur, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, Intensivierung der Zusammenarbeit sowie Klimaschutz und Energiewende sollen gefördert werden.

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