Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2013.

Nr. 15/13 23 Schwerpunkt sind Hilfen an gewerbliche Betriebe zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder zur Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Hilfen an Privatpersonen für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Sanierung. Die Förderung fokussiert sich auf nachhaltige, innerörtliche Projekte mit ökologischen Komponenten, die das Klima schützen und die natürliche Lebensgrundlage durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen schonen. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten: 1) Gewerbliche Vorhaben Antragsberechtigt sind innovative und umweltorientierte Vorhaben von Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Fördervoraussetzung ist die Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in Unternehmen oder die Grundversorgung mit Waren oder privaten Dienstleistungen. Je nach Maßnahme beträgt der Fördersatz 10 bis 20 Prozent. Zusätzlich gibt es neu eine Förderung für Unternehmen mit Potential als Technologieführer, für Investitionen in Höhe von 1.000.000 € bis 4.000.000 €. 2) Wohnen Gefördert wird das Schaffen von Wohnraum in historischer Ortslage durch Umnutzung (Förderpriorität), umfassende Modernisierung (Bauten mit Baujahr vor 1945) und nachrangig Neubauten auf bisher bebauten Flächen. Umnutzungen werden bevorzugt. Mietwohnungen in Neubauten werden nicht bezuschusst. Es müssen mindestens 70 m² Wohnfläche und 3 Zimmer je Wohnung erreicht werden. Die Finanzierung muss gesichert sein. Der Antragsteller sollte Eigentümer und zugleich Investor sein. Für den Antrag sind Bauantrag und -genehmigung mit farbigen Planunterlagen, eine Kostenschätzung nach DIN 276 sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung vom Planer und eine ausführliche Beschreibung mit aussagekräftigen Bildern erforderlich. Förderfähig sind bis zu 30 % der Ausgaben mit einem Höchstbetrag je Wohnung von 20.000 € (bzw. für Umnutzungen 40.000 €). Für die Förderung gilt: – Die Zuwendung wird als Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen gewährt. – Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. – Die Förderdaten sind öffentlich. – Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig. – Ein Grunderwerb ist mit 10 % der förderfähigen Kosten anrechenbar. Bis spätestens 06. September 2013 können bei der Gemeinde vollständige Anträge für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn im Frühling 2014 eingereicht werden.

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