Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2013.

4 Nr. 15/13 Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September 2013 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 01805/666456 (0,14 EUR/MIN. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/MIN., Stand 08/2012). Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 11.07.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Unter den Wiesen“ im Ortsteil Stetten gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten. Flst.-Nr. 37/1, 36/1, 35/2, 35/3, 67/Teil, 1555, 1558/1, 1560, 1561, 1562, 31/Teil, 1551, 1552, 1553, 1554, 1550/Teil, 1556 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 04.07.2013 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzeplan von Donnerstag, den 01. August 2013 bis einschließlich Montag, den 02. September 2013 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt.

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