Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2013.

Nr. 15/13 5 Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 25.07.2013 Der Bürgermeister: gez. Benz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0