Mitteilungsblatt Nr. 16 & 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. August 2013.

Nr. 14/2013 11 (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 23 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens € 5,11 und höchstens € 1.022,58 und bei fahrlässiger Zuwiderhandlung mit höchstens € 511,29 geahndet werden. § 20 - Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 08. August 2013 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) vom 06. April 2000, die dieser Polizeiverordnung entspricht oder widerspricht, außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 25.07.2013 Ortspolizeibehörde gez. Benz, Bürgermeister Die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein sucht zum neuen Kindergartenjahr für ihren Kindergarten im Ortsteil Hohentengen eine Staatlich anerkannte Erzieher/in oder Kinderpfleger/in. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Der Beschäftigungsumfang beträgt 9 Std. pro Woche; Arbeitstage: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr. Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet. Wir erwarten von Ihnen: –Eine abgeschlossene Ausbildung, –Erfahrungen in der Umsetzung des Orientierungsplans sind von Vorteil. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 19.08.2013 an das Bürgermeisteramt Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. Für nähere Informationen und Fragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Tanja Würz, Telefon 0 77 42 / 853-20, jederzeit gerne zur Verfügung.

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