Mitteilungsblatt Nr. 16 & 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. August 2013.

Nr. 14/2013 21 Staatliches Weinbauinstitut informiert: Einsatz von Glyphosat im Weinbau Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat sind im Weinbau für die Anwendung gegen Unkräuter zugelassen. Glyphosat-haltige Präparate dürfen maximal zweimal pro Jahr angewandt werden, wobei ein Abstand zwischen den Behandlungen von drei Monaten einzuhalten ist. Bei der Anwendung Glyphosathaltiger Präparate muss die folgende Auflage unbedingt eingehalten werden: Die Anwendungsflüssigkeit und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Derzeit wird der Wirkstoff Glyphosat innerhalb der Europäischen Union einer neuen Risikobewertung unterzogen. Daher sollten Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat im Weinbau äußerst restriktiv angewandt werden: – Beim Einsatz von Glyphosat ist streng darauf zu achten, dass keinesfalls Wegränder, Wege und Wasserrinnen mit behandelt werden. – Bei Befüllen der Spritzgeräte darf keine Spritzflüssigkeit ins Abwasser gelangen.Bei der Fahrt zu den Rebflächen und beim Spritzvorgang darf keine Spritzflüssigkeit auf Wege gelangen, von denen das Wasser in Vorfluter oder die Kanalisation abgeführt wird. Tel. 07742 92340 Hardweg 6, 79771 Klettgau sst-klettgau.de info@sst-klettgau.de MenüMobil wir bringen Ihnen den Genuss ins Haus! • Leckere Menüs ins Haus gebracht • Große Menüauswahl, dazu Desserts und Salat • Wertvolle Ernährung zum Wohlfühlen, auch für Diäten Jetzt unverbindlich beraten lassen! Sozialstation Klettgau-Rheintal e.V.

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