Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2013.

12 Nr. 18/2013 Seniorengymnastik in Lienheim Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lienheim geht nach der Sommerpause am Montag, 09. September 2013 weiter. Immer montags von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wird dann in der Lienheimer Schule unter Leitung von Marie-Luise Münzel wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht. Die Seniorengymnastik in Lienheim wird im Rahmen der Gesundheits¬programme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist für Neueinsteiger gratis und unverbindlich. DRK-Seniorengymnastik in Hohentengen Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Hohentengen geht nach der Sommerpause am 09. September 2013 weiter. Immer montags von 16 Uhr bis 17 Uhr wird dann in der Gemeindehalle mit DRK-Übungsleiterin Gertrud Abels wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht. Die Seniorengymnastik in Hohentengen wird im Rahmen der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist für Neueinsteiger gratis und unverbindlich. DRK-Übungsleiterin Gertrud Abels ist unter neuer Telefonnummer erreichbar (07741 9699680). Informationen über die Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 (vormittags) oder E-Mail an bergmann@drk-kv-wt.de. Informationen im Internet unter www.drk-kv-waldshut.de Landratsamt – Landwirtschaftsamt – informiert: Unkrautbekämpfung im Haus- und Kleingartenbereich Auf vielen Einfahrten, Hof- oder Terrassenflächen plagen alljährlich die Unkräuter und Ungräser, die sich zwischen den Pflastersteinen breitmachen. Eine Bekämpfung mit einem Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizid) scheint die schnellste und beste Lösung in so einem Fall zu sein. Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass der Einsatz in diesem Fall nicht erlaubt ist. Eine Anwendung von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung ist nur auf Freilandflächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden erlaubt. Auf allen anderen Flächen (sog. Nichtkulturland, versiegelte Flächen) wie die bereits erwähnten Plätze, Garageneinfahrten oder Hof- und Betriebsflächen ist der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln generell verboten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen birgt die Gefahr einer Abschwemmung in die Kanalisation was letztendlich zu einer Anreicherung im Trinkwasser führen kann. Welche Alternativen gibt es zur chemischen Unkrautbekämpfung?

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