Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2013.

14 Nr. 18/2013 Die BuFDis kommen! DRK-Kreisverband bietet Stellen von Waldshut bis Jestetten Unter dem Motto „Zeit, das Richtige zu tun“ gab vor zwei Jahren das Bundesfamilienministerium in Berlin das Startsignal für den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD), umgangssprachlich „BuFDi“ genannt. Nun bietet ab sofort auch der Kreisverband Waldshut des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) BuFDi-Stellen an, für die sich im Unterschied zu den Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch Menschen bewerben können, die älter sind als 27 Jahre. Der Bundesfreiwilligendienst ist eine gute Möglichkeit, etwas für die Gesellschaft zu tun und sich selbst zu orientieren: Welche Berufsrichtung passt zu mir? Wäre beispielsweise ein Job im sozialen oder medizinischen Bereich das Richtige? Der DRK-Kreisverband Waldshut bietet BuFDi-Einsatzstellen beim Krankentransport, bei Fahrdienst und Betreuung von Behinderten, bei der Unterstützung von Senioren sowie im DRK-Schülerhort in Tiengen, in den vom DRKKreisverband Waldshut betreuten Mensas und beim DRK-Kinderhort in Jestetten. “Wir wollen eine neue Kultur für freiwilliges Engagement in Deutschland schaffen. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt dabei die etablierten Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ“, so Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld und werden gesetzlich sozialversichert. Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Sofern bei den jüngeren Bewerbern grundsätzlich ein Anspruch besteht, erhalten die Eltern Kindergeld. Den Bundesfreiwilligendienst können alle absolvieren, die mit der Schule fertig sind, die Art des Schulabschlusses spielt dabei keine Rolle. Menschen in jedem Lebensalter können den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sofern sie in der Lage sind, das Arbeitspensum zu bewältigen. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die BFD-Dienstzeit als Praktikum anrechnen.

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