Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2013.

Nr. 18/2013 3 Bekanntmachung der Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Das Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 29. August 2013 gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die Genehmigung für die Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ der Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg erteilt. Die Verbandssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Präambel Die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg haben sich entschlossen, ihre Schulen zu einer neuen gemeinsamen Gemeinschaftsschule Rheintal mit Standorten in Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg zusammenzuführen, um ihre „Schule vor Ort“ nachhaltig zu sichern und in ihrer Region und für ihre Region ein umfassendes, attraktives und zukunftsfähiges Angebot der Sekundarstufe I und gegebenenfalls der Sekundarstufe II zu schaffen. Als Schulträger wird der Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ als Zweckverband gegründet. Zur Bildung dieses Schulverbandes vereinbaren die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg aufgrund von § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01.08.1983 (GBl S. 397) zuletzt geändert am 24.04.2012 (GBl. S. 209) in Verbindung mit § 6 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, geändert 16.04.2013, GBl. S. 55) folgende Schulverbandssatzung § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Stammsitz/Außenstelle der Schule (1) Die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg im Landkreis Waldshut, im folgenden Verbandsmitglieder genannt, bilden unter dem Namen „Gemeinschaftsschule Rheintal“ einen Schulverband. (2) D er Schulverband, im folgenden Verband genannt, hat seinen Sitz in Hohentengen am Hochrhein. (3) D er Stammsitz der Schule befindet sich am Dienstsitz des Vorsitzenden des Schulverbands.

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