Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2013.

4 Nr. 18/2013 § 2 Aufgaben des Verbandes Der Verband ist Schulträger im Sinne des § 27 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Schulgesetz für die Gemeinschaftsschule Rheintal mit Standorten in - Küssaberg, Ortsteil Rheinheim, Gemeindezentrum - Hohentengen am Hochrhein, Ortsteil Hohentengen, Schulstraße 12 mit Außenstellen der Grundschule im Ortsteil Lienheim, Rheintalstraße 19 und im Ortsteil Stetten, Höfleweg 2. Zusätzlich wird im Jahr 2015 der Standort Küssaberg, Ortsteil Kadelburg, Schulstraße 6, hinzukommen. § 3 Schulbezirke (1) Für die Gemeinschaftsschule Rheintal wird kein Schulbezirk festgesetzt. (2) D er Schulbezirk für die Grundschule Küssaberg, Ortsteil Kadelburg, bleibt unverändert bestehen. § 4 Organe des Verbandes (1) Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. § 5 Verbandsversammlung (1) D ie Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden kraft ihres Amtes und aus - 3 weiteren Vertretern der Gemeinde Küssaberg, - 3 weiteren Vertretern der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. (2) Die weiteren Vertreter werden vom Gemeinderat ihrer Gemeinde nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus seiner Mitte neu gewählt. S cheidet ein als weiterer Vertreter gewähltes Gemeinderatsmitglied vorzeitig aus dem Gemeinderat aus, so endet mit seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Für den Rest der Wahlperiode wählt der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde einen neuen weiteren Vertreter.

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