Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2013.

Nr. 18/2013 1 Willkommen zum Weinfest Hohentengen 2013 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 18 · 5. September 2013 · Jahrgang 38 Bild: Sabine Gems-Thoma

2 Nr. 18/2013 Willkommen zum Hohentengener Weinfest! Am 07./08. September 2013 findet in unserer Gemeinde wieder das traditionelle „Hohentengener“ Weinfest statt. Einen herzlichen Willkommensgruß entbieten wir allen Besuchern des Hohentengener Weinfestes und wünschen frohe und unterhaltsame Stunden mit den Weinen vom „Hohentengener Ölberg“ Auch in diesem Jahr werden die Organisatoren zusammen mit den mitwirkenden Vereinen wieder bemüht sein, das Fest auf das Beste für Sie, unsere Gäste und Freunde des Hohentengener Weines, auszurichten. Zum Weinfest heißen wir Sie alle recht herzliche willkommen und wünschen Ihnen frohe und unterhaltsame Stunden. Ihr Martin Benz, Bürgermeister

Nr. 18/2013 3 Bekanntmachung der Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Das Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 29. August 2013 gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die Genehmigung für die Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ der Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg erteilt. Die Verbandssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Verbandssatzung des Schulverbandes „Gemeinschaftsschule Rheintal“ Präambel Die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg haben sich entschlossen, ihre Schulen zu einer neuen gemeinsamen Gemeinschaftsschule Rheintal mit Standorten in Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg zusammenzuführen, um ihre „Schule vor Ort“ nachhaltig zu sichern und in ihrer Region und für ihre Region ein umfassendes, attraktives und zukunftsfähiges Angebot der Sekundarstufe I und gegebenenfalls der Sekundarstufe II zu schaffen. Als Schulträger wird der Schulverband „Gemeinschaftsschule Rheintal“ als Zweckverband gegründet. Zur Bildung dieses Schulverbandes vereinbaren die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg aufgrund von § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01.08.1983 (GBl S. 397) zuletzt geändert am 24.04.2012 (GBl. S. 209) in Verbindung mit § 6 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408, berichtigt 1975 GBl. S. 460, 1976, GBl. S. 408), zuletzt geändert am 04.05.2009 (GBl. S. 185, geändert 16.04.2013, GBl. S. 55) folgende Schulverbandssatzung § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Stammsitz/Außenstelle der Schule (1) Die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Küssaberg im Landkreis Waldshut, im folgenden Verbandsmitglieder genannt, bilden unter dem Namen „Gemeinschaftsschule Rheintal“ einen Schulverband. (2) D er Schulverband, im folgenden Verband genannt, hat seinen Sitz in Hohentengen am Hochrhein. (3) D er Stammsitz der Schule befindet sich am Dienstsitz des Vorsitzenden des Schulverbands.

4 Nr. 18/2013 § 2 Aufgaben des Verbandes Der Verband ist Schulträger im Sinne des § 27 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Schulgesetz für die Gemeinschaftsschule Rheintal mit Standorten in - Küssaberg, Ortsteil Rheinheim, Gemeindezentrum - Hohentengen am Hochrhein, Ortsteil Hohentengen, Schulstraße 12 mit Außenstellen der Grundschule im Ortsteil Lienheim, Rheintalstraße 19 und im Ortsteil Stetten, Höfleweg 2. Zusätzlich wird im Jahr 2015 der Standort Küssaberg, Ortsteil Kadelburg, Schulstraße 6, hinzukommen. § 3 Schulbezirke (1) Für die Gemeinschaftsschule Rheintal wird kein Schulbezirk festgesetzt. (2) D er Schulbezirk für die Grundschule Küssaberg, Ortsteil Kadelburg, bleibt unverändert bestehen. § 4 Organe des Verbandes (1) Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. § 5 Verbandsversammlung (1) D ie Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden kraft ihres Amtes und aus - 3 weiteren Vertretern der Gemeinde Küssaberg, - 3 weiteren Vertretern der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein. (2) Die weiteren Vertreter werden vom Gemeinderat ihrer Gemeinde nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus seiner Mitte neu gewählt. S cheidet ein als weiterer Vertreter gewähltes Gemeinderatsmitglied vorzeitig aus dem Gemeinderat aus, so endet mit seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat auch seine Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Für den Rest der Wahlperiode wählt der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde einen neuen weiteren Vertreter.

Nr. 18/2013 5 (3) Der Bürgermeister einer Verbandsgemeinde wird bei Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter vertreten. Für die weiteren Vertreter werden Stellvertreter gewählt; Absatz 2, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. (4) Die Zahl der Stimmen der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung entspricht der Zahl ihrer Vertreter gemäß Absatz 1. (5) Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, für die Verhandlungsleitung, den Geschäftsgang, die Beschlussfassung und die Niederschrift gelten sinngemäß §§ 33 Abs. 2 und 3 sowie 34 – 38 der Gemeindeordnung (GemO) mit folgenden Ausnahmen oder Besonderheiten: a) Die Sollvorschriften in § 34 GemO, mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung zusammenzutreten, ist nicht anzuwenden. b) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Vertreter mindestens die Hälfte der Gesamtstimmenzahl der Verbandsversammlung vertreten. c) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung (vgl. § 38 GemO) ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Der Schriftführer wird von der Verbandsversammlung bestimmt. § 6 Verbandsvorsitzender Der Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer der Amtszeit der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt. Scheidet der Verbandsvorsitzende oder der Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein neuer Verbandsvorsitzender oder Stellvertreter gewählt. Bis zur Neuwahl nach Satz 1 nehmen der bisherige Vorsitzende und sein Stellvertreter ihr Amt weiter wahr. § 7 Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung (1) Die Haushalts- und Rechnungsgeschäfte des Verbandes werden vom Verbandsrechner wahrgenommen. Der Verbandsrechner wird von der Verbandsversammlung bestimmt. Die Kassengeschäfte des Verbandes werden von einem Verbandsmitglied wahrgenommen. Die Verbandsversammlung bestimmt, welches Verbandsmitglied diese Geschäfte wahrnimmt.

6 Nr. 18/2013 (2) Bei der Kassenführung des Verbandes sind eine von der Gemeindekasse getrennte Geldverwaltung und die Führung besonderer Konten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr erforderlich. § 8 Deckung des Finanzbedarfs (1) Soweit der Finanzbedarf des Verbandes nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden kann, wird er von den Verbandsgemeinden durch eine jährliche Schulkostenumlage aufgebracht. (2) Umlageschlüssel für die Schulkostenumlage ist die Zahl der Schüler der jeweiligen Mitgliedsgemeinde, die am Stichtag der Schulstatistik des vorangegangenen Rechnungsjahres in der Mitgliedsgemeinde gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben. Die Umlage ist mit je einem Viertel des im Haushaltsplan vorläufig festgesetzten Betrags jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres fällig. (3) Die endgültige Festsetzung der Schulkostenumlage erfolgt durch die Verbandsversammlung. § 9 Schulkostenumlage (1) Bei der Berechnung der Schulkostenumlage bleiben die Einnahmen und Ausgaben der Grundschulen unberücksichtigt. Diese verbleiben bei jedem Verbandsmitglied für seinen Standort. Auf die Verbandsmitglieder umgelegt, werden folgende Schulkosten der Sekundarstufe: a) Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel, sonstigen Unterrichtsbedarf sowie für Schulveranstaltungen; b) sächliche Ausgaben der Schulleitung; c) im Zusammenhang mit den Schulsekretariaten anfallende Kosten; d) die im Rahmen der Schulsozialarbeit entstehenden Ausgaben; e) die Beiträge zur Schülerunfallversicherung; f) Post- und Fernmeldegebühren; g) sonstige im Rahmen des laufenden Schulbetriebs anfallende Geschäftsausgaben; h) direkte eigene sächliche Aufwendungen des Verbandes, z.B. EDV-Kosten. Einnahmen, die mit diesen Kosten in Zusammenhang stehen, werden bei der Berechnung der Schulkostenumlage abgesetzt. (2) Bei der Berechnung der Schulkostenumlage unberücksichtigt bleiben

Nr. 18/2013 7 a) Ausgaben für die Unterhaltung, Reinigung, Ausstattung, Bewirtschaftung und den Kapitaldienst der Grundstücke, Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Kosten der Hausmeister. Die Grundstücke, Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen verbleiben im Eigentum der jeweiligen Standortgemeinde. b) Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Verpflegung in der Schule. c) Kosten, die im Rahmen der außerhalb des Unterrichts an den Nachmittagen stattfindenden Betreuung entstehen. Diese Einnahmen und Ausgaben verbleiben bei jedem Verbandsmitglied für seinen Standort. (3) Die dem Schulverband als Schulträger im Rahmen des Schullastenausgleichs zugewiesenen Sachkostenbeiträge werden auf die Verbandsmitglieder im Verhältnis der Schülerzahlen aus ihrem Gemeindegebiet umgelegt und an den jeweiligen Umlagen abgesetzt. (4) Über Investitionsmaßnahmen entscheidet jedes Verbandsmitglied für seinen Standort, führt diese in eigener Verantwortung durch und trägt die Kosten abzüglich eventueller Fördermittel. § 10 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den amtlichen Mitteilungsblättern der Verbandsmitglieder. (2) Für den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit einer öffentlichen Bekanntmachung nach Absatz1 ist die letzte Bekanntmachung maßgebend. § 11 Satzungsänderungen Ein Beschluss, der die Verbandssatzung ändert, bedarf einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung. § 12 Auflösung des Verbandes (1) Zum Beschluss über die Auflösung des Verbandes ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung erforderlich. (2) Bei der Auflösung werden das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verbandes auf die ihm bei der Auflösung angehörenden Verbandsmitglieder aufgeteilt, soweit sie nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen oder von diesen übernommen werden. Maßstab für die Aufteilung ist der Fünfjahresdurchschnitt der letzten Schulkostenumlagen gemäß § 9.

8 Nr. 18/2013 (3) Für die Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, bleiben die Verbandsmitglieder Gesamtschuldner. Soweit ein Verbandsmitglied solche Verpflichtungen erfüllt, hat dieses gegenüber dem anderen Verbandsmitglied einen Erstattungsanspruch im Rahmen der Aufteilung nach Absatz 2. § 13 Schlichtungsstelle Die Verbandsmitglieder werden bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung vor dem Beschreiten des Rechtswegs das Landratsamt Waldshut (Kommunalamt) als Rechtsaufsichtsbehörde zur Vermittlung einer gütlichen Einigung anrufen. § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 09. September 2013 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, 05. September 2013, Küssaberg, 06. September 2013 Für die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein: (Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juli 2013) gez. Martin Benz, Bürgermeister Für die Gemeinde Küssaberg: (Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juli 2013) gez. Manfred Weber, Bürgermeister

Nr. 18/2013 9 Die Gemeindeverwaltung informiert: Straßensperrung anlässlich des Weinfestes Von Mittwoch, 04. September 2013, ab ca. 18.00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 10. September 2013, ca. 20.00 Uhr, werden folgende Straßenabschnitte für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt: * Schulstraße von der Einmündung Bergstraße bis zum Wendeplatz an der Schule, * Bergstraße von der Einmündung Schulstraße bis zur Einmündung in die Stettener Straße (L 161a), * Kirchstraße von der Einmündung Hauptstraße (L 161) bis zur Einmündung Pfarrbuck Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Hauptstraße (L161) – Pfarrbuck – Kirchstraße – Fluhstraße – Abbergerstraße und zurück. Die Krankengymnastik Stärk sowie die Zahnarztpraxis Dr. Naeini sind über die Winkelstraße zu erreichen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis. Hohentengener Wochenmarkt Der Hohentengener Wochenmarkt fällt am Freitag, 06.09.2013 wegen Aufbau des Weinfestes aus. Der nächste Wochenmarkt findet am Freitag, 13.09.2013 von 10.00 – 13.00 Uhr auf dem Rathausplatz statt. Die Badesaison geht zu Ende Ab Montag, 09. September 2013, bleiben die Freibäder in Hohentengen und Lienheim geschlossen. Wir danken allen Badegästen für Ihren Besuch. Glascontainer in der Rümikoner Straße Nachdem das Mosterei -und Schlachthausgebäude in der Rümikoner Straße 3 abgerissen wurde befinden sich die Glascontainer nicht mehr in der Rümikoner Straße sondern am Sportplatzweg. Wir möchten Sie bitten die Glascontainer künftig am Sportplatzweg zu benutzen.

10 Nr. 18/2013 Friedhofsordnung Auf dem Friedhof in Hohentengen werden immer wieder verwelkte Blumen, Kerzen und sonstige Abfälle auf dafür nicht bestimmte Plätze abgelagert. Wir möchten Sie bitten, die Friedhofsordnung einzuhalten und für die Abfälle die dafür vorgesehenen Container und Müllgefäße am Ausgang Richtung Schule zu benutzen. Gemeinschaftsschule Rheintal – Standort Hohentengen Schulbeginn und Einschulung Für die Schüler der Klassen 3 und 4 sowie 7 bis 10 beginnt der Unterricht am Montag, 9. September um 08.25 Uhr und endet um 12.00 Uhr in Hohentengen. Für die Schüler der Klassen 2 beginnt der Unterricht am Montag, 9. September 2013 um 8.15 Uhr und endet um 11.40 Uhr in Lienheim. Die Einschulung der neuen Erstklässler erfolgt am Mittwoch, 11. September um 09.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der katholischen Kirche in Hohentengen. Anschließend wird die Einschulungsfeier im Pfarrsaal fortgesetzt. Die Busfahrzeiten bleiben vorerst wie im vergangenen Schuljahr. Gemeinschaftsschule Rheintal - Standort Küssaberg Schulbeginn Für die Schüler der Klassen 6 beginnt der Unterricht am Montag, 9. September 2013 um 08.15 Uhr und endet um 15.40 Uhr in Rheinheim. Am Dienstag, 10. September beginnt der Unterricht für die Klassen 5 um 08.30 Uhr mit einer kleinen Feierstunde. Hierzu sind die Eltern der kommenden 5. Klässler recht herzlich eingeladen. Der Schulvormittag endet für die 5. Klasse um 11.00 Uhr. Förderverein der Grund- und Werkrealschule Hohentengen e.V. Ferienspaß 2013 Mit den Sommerferien geht auch der Ferienspaß zu Ende. Wir möchten uns ganz herzlich bei allen bedanken, die zum guten Gelingen der Aktionen beigetragen haben. Besonderer Dank gilt natürlich den Kursleitern, welche die Veranstaltungen ehrenamtlich organisiert haben und damit vielen Kindern ein wenig Abwechslung in den „Ferienalltag“ gebracht haben. Sowohl die „Klassiker“ wie auch neue Angebote sorgten für Begeisterung bei den Kindern. Aber auch allen anderen, die in irgendeiner Form den Ferienspaß unterstützt haben (Gemeinde, Schule, Sponsoren, Vereine, Eltern, Presse, …) ein herzliches Dankeschön!!!

Nr. 18/2013 11 FC Hochrhein sagt Danke Der FC Hochrhein veranstaltete vom 25.-28.07.2013 das größte Fußballcamp Deutschlands. 128 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 15 Jahren trainierten 4 Tage lang mit der „Kids for Champions“ Fußballschule von Ex-Fußballprofi Frank Elser. Die jungen Fußballer konnten ein abwechslungsreiches Training mit viel Spiel und Spaß erleben und wurden von drei Camptrainern und 15 Jugendtrainern des FC Hochrhein betreut. Unterstützt wurde das beliebte Camp von der Firma Sensoplan, Edeka Wagner, Metzgerei Müller, der Gemeinde und Metallbau Thoma. Der FC Hochrhein möchte sich bei allen Helfern und Sponsoren, die dieses tolle Camp ermöglicht haben, ganz recht herzlich bedanken. Weitere Information und Bilder sind zu finden auf unserer Homepage: www.kfc-fc-hochrhein.jimdo.de . Gesamtfeuerwehr Hohentengen informiert: Am 13. September 2013 findet die Abschlussprobe der Gesamtfeuerwehr Hohentengen statt. Die Alarmierung erfolgt über die Sirenen.

12 Nr. 18/2013 Seniorengymnastik in Lienheim Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Lienheim geht nach der Sommerpause am Montag, 09. September 2013 weiter. Immer montags von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr wird dann in der Lienheimer Schule unter Leitung von Marie-Luise Münzel wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht. Die Seniorengymnastik in Lienheim wird im Rahmen der Gesundheits¬programme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist für Neueinsteiger gratis und unverbindlich. DRK-Seniorengymnastik in Hohentengen Die Seniorengymnastik beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Hohentengen geht nach der Sommerpause am 09. September 2013 weiter. Immer montags von 16 Uhr bis 17 Uhr wird dann in der Gemeindehalle mit DRK-Übungsleiterin Gertrud Abels wieder seniorengerecht Gymnastik gemacht. Die Seniorengymnastik in Hohentengen wird im Rahmen der Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut angeboten. Voranmeldung ist nicht notwendig. Eine erste Schnupperstunde zum Ausprobieren ist für Neueinsteiger gratis und unverbindlich. DRK-Übungsleiterin Gertrud Abels ist unter neuer Telefonnummer erreichbar (07741 9699680). Informationen über die Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbands Waldshut unter Telefon 07741 / 96 97 710 (vormittags) oder E-Mail an bergmann@drk-kv-wt.de. Informationen im Internet unter www.drk-kv-waldshut.de Landratsamt – Landwirtschaftsamt – informiert: Unkrautbekämpfung im Haus- und Kleingartenbereich Auf vielen Einfahrten, Hof- oder Terrassenflächen plagen alljährlich die Unkräuter und Ungräser, die sich zwischen den Pflastersteinen breitmachen. Eine Bekämpfung mit einem Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizid) scheint die schnellste und beste Lösung in so einem Fall zu sein. Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass der Einsatz in diesem Fall nicht erlaubt ist. Eine Anwendung von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung ist nur auf Freilandflächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden erlaubt. Auf allen anderen Flächen (sog. Nichtkulturland, versiegelte Flächen) wie die bereits erwähnten Plätze, Garageneinfahrten oder Hof- und Betriebsflächen ist der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln generell verboten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf versiegelten Flächen birgt die Gefahr einer Abschwemmung in die Kanalisation was letztendlich zu einer Anreicherung im Trinkwasser führen kann. Welche Alternativen gibt es zur chemischen Unkrautbekämpfung?

Nr. 18/2013 13 Außer dem doch zeitaufwändigen und oft unbefriedigenden Auskratzen von Fugen oder Hacken, ist das Abflammen eine sehr gute und Rücken schonende Maßnahme zur Unkrautbekämpfung. Für diesen Einsatz können im Einzelhandel Abflammgeräte mit Gaskartusche erworben werden. Nähere Informationen können Sie beim Landratsamt – Landwirtschaftsamt (Frau Ebner Tel.: 07751/865301) erhalten. Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform für Nebenerwerbslandwirte / innen Das Landratsamt Waldshut- Landwirtschaftsamt beabsichtigt, bei ausreichender Teilnehmerzahl, ab November 2013 wieder einen Kurs „Fachschule für Landwirtschaft in Teilzeitform“ für Nebenerwerbslandwirte anzubieten. Der Unterricht erstreckt sich über zwei Winterhalbjahre und ein Sommerhalbjahr. Er findet in den Räumen der Fachschule beim Landwirtschaftsamt in Waldshut zweimal wöchentlich abends am Dienstag und Donnerstag (im Sommer einmal wöchentlich) und alle zwei Wochen am Samstagvormittag statt. Inhaltlich ist der Unterricht auf jüngere Nebenerwerbslandwirte/innen abgestimmt, die ihr Wissen über Fragen der Betriebsführung und Produktionstechnik ergänzen und vertiefen möchten und bereits einen anderweitigen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Bei den Unterrichtsinhalten können ggf. die speziellen Verhältnisse der Betriebe der Kursteilnehmer berücksichtigt werden. Folgende Fächer werden unterrichtet: Unternehmensführung mit den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuern, Versicherungen, Agrarpolitik, Marktlehre und Antragswesen, Tierische Erzeugung und Pflanzliche Erzeugung mit den Wahlfächern Ackerbau und/ oder Waldbau. Im Sommerhalbjahr werden ca. 20 fachpraktische Tage angeboten. Hier wird die Theorie der Winterhalbjahre durch praktische Unterweisungen ergänzt. Am ca. 160 km entfernten Bildungs- u. Wissenszentrum in Aulendorf ist eine Woche Vollzeitunterricht vorgesehen. Ebenfalls im Sommerhalbjahr ist eine Projektarbeit mit einem fachlichen Thema zu erstellen. Die Schule wird mit der Prüfung zur „ Fachkraft für Landwirtschaft“ abgeschlossen. Die Fachschule in Teilzeitform kann bei entsprechender Berufspraxis das Basiswissen zum Berufsabschluss „Landwirt/in“ bilden. Weitere Auskünfte erhalten sie telefonisch unter 07751 86-5300 (Hr. Käppeler). Das Anmeldeformular und weitere Informationen können Sie im Internet unter www.waldshut.landwirtschaft-bw.de herunterladen. Anmeldungen werden bis zum 20.09.2013 erbeten an das Landratsamt Waldshut, Fachschule für Landwirtschaft, Gartenstr. 7, 79761 Waldshut. Tel. 07751/86-5301; Fax: 07751/86-5399.

14 Nr. 18/2013 Die BuFDis kommen! DRK-Kreisverband bietet Stellen von Waldshut bis Jestetten Unter dem Motto „Zeit, das Richtige zu tun“ gab vor zwei Jahren das Bundesfamilienministerium in Berlin das Startsignal für den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD), umgangssprachlich „BuFDi“ genannt. Nun bietet ab sofort auch der Kreisverband Waldshut des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) BuFDi-Stellen an, für die sich im Unterschied zu den Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch Menschen bewerben können, die älter sind als 27 Jahre. Der Bundesfreiwilligendienst ist eine gute Möglichkeit, etwas für die Gesellschaft zu tun und sich selbst zu orientieren: Welche Berufsrichtung passt zu mir? Wäre beispielsweise ein Job im sozialen oder medizinischen Bereich das Richtige? Der DRK-Kreisverband Waldshut bietet BuFDi-Einsatzstellen beim Krankentransport, bei Fahrdienst und Betreuung von Behinderten, bei der Unterstützung von Senioren sowie im DRK-Schülerhort in Tiengen, in den vom DRKKreisverband Waldshut betreuten Mensas und beim DRK-Kinderhort in Jestetten. “Wir wollen eine neue Kultur für freiwilliges Engagement in Deutschland schaffen. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt dabei die etablierten Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ“, so Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld und werden gesetzlich sozialversichert. Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Sofern bei den jüngeren Bewerbern grundsätzlich ein Anspruch besteht, erhalten die Eltern Kindergeld. Den Bundesfreiwilligendienst können alle absolvieren, die mit der Schule fertig sind, die Art des Schulabschlusses spielt dabei keine Rolle. Menschen in jedem Lebensalter können den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, sofern sie in der Lage sind, das Arbeitspensum zu bewältigen. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich. Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die BFD-Dienstzeit als Praktikum anrechnen.

Nr. 18/2013 15 Alle Freiwilligen werden beim DRK-Kreisverband Waldshut durch eine Fachkraft betreut, angeleitet und in bestehende Teams integriert. Es gibt einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Geboten werden den BuFDis beim DRK-Kreisverband Waldshut auch Seminare und Fortbildungen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung, ein qualifiziertes Abschlusszeugnis und eine Abschlussfahrt gemeinsam mit den BuFDi-Jahrgangskollegen. Achtung Trickdiebe – Bewahren Sie Ihr gesundes Misstrauen Im Landkreis Waldshut häufen sich derzeit Fälle, in denen meist ältere Personen von Unbekannten angesprochen und bestohlen werden. Besonders aktuell ist im Augenblick der Goldkettentrick: Meist sind es Frauen, die Personen ansprechen, bei denen sie eine wertvolle Halskette bemerkt haben. Für eine Auskunft wollen sie sich mit einer wertlosen, goldfarbenen Halskette bedanken, die sie dem Opfer auch gleich um den Hals legen. Bei dieser Gelegenheit wird die echte Halskette gestohlen. Auch der Geldwechseltrick kommt vielfach zum Einsatz. Der Täter spricht in Innenstädten oder auf Parkplätzen gezielt ältere Personen an und bittet darum, ihm eine Zwei-Euro-Münze zu wechseln. Während der hilfsbereite Bürger nach dem Kleingeld sucht, lenkt der Täter diesen ab und greift sich aus der Börse die Geldscheine. In den allermeisten Fällen gehen die Täter so geschickt vor, dass der Diebstahl erst bemerkt wird, wenn die Täter schon längst verschwunden sind. Um in Wohnungen zu gelangen, wird der Glas-Wasser-Trick verwendet. Der Täter bittet um ein Glas Wasser und während der Bewohner dieses holt, wird in der Wohnung nach Geld und Wertsachen gesucht. Oft wird auch ein zweiter Täter unbemerkt in die Wohnung gelassen, der dann auf Diebeszug geht. Nicht immer ist es ein Glas Wasser, die Täter bitten auch mal um einen Zettel und einen Kugelschreiber oder müssen dringend auf die Toilette. Die Polizei rät: - Bewahren Sie Ihr gesundes Misstrauen gegenüber fremden Personen - Lassen Sie Niemanden direkt an sich heran - Lassen Sie unbekannte Personen nicht in die Wohnung

16 Nr. 18/2013 Sammeltermine Deutsches Rotes Kreuz informiert: Kleidersammlung, 21. September 2013 Das DEUTSCHE ROTE KREUZ führt am Samstag, 21. September 2013 eine Kleidersammlung durch. Diese wird gemeinsam mit den örtlichen Ortsvereinen organisiert und durchgeführt. Gesammelt werden gut erhaltene und saubere Bekleidung und Wäsche, sowie Haushaltstextilien für die Katastrophenhilfe, Notstände, Kleiderkammern und Basare. Matratzen werden nicht gesammelt. Da nicht im ganzen Landkreis Waldshut gesammelt wird, bitten wir Sie, die nachfolgend genannten Städte und Gemeinden zu beachten. Die Bevölkerung wird gebeten, die Kleidersäcke bis spätestens 8:30 Uhr an die genannten Sammelstellen zu legen. In bestimmten Orten wird auch die Straßensammlung angeboten. In Hohentengen werden zusätzlich zur Straßensammlung in der Bergstr. 15 und in der Rümikonerstr. 3 in Lienheim Sammelstellen eingerichtet. Hier wird schon am Freitag, 20.09.2013 um 16:00 Uhr gesammelt. Landratsamt Waldshut – Kreisforstamt informiert: Der HSP Bonndorf bietet im Herbst 2013 folgende Lehrgänge für Privatwaldbesitzer an: WB-0213 Grundlagen der Durchforstung Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen erhalten Grundinformationen zur Durchforstung. Im Wald wird an konkreten Beispielen Anleitung und Hilfestellung für das selbständige Auszeichnen im eigenen Wald gegeben. Schwerpunkte: Erschließung Z-Baumauswahl ausscheidender Bestand Durchforstungsübung Zielgruppe: Privatwaldbesitzer / innen Voraussetzungen: waldtaugliche Kleidung Ort/Termin: HSP Bonndorf 16.10.2013 Kosten: Lehrgangsgebühr 40€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü)

Nr. 18/2013 17 WB-0813 Pflege von Jungbeständen Zielsetzung: Entsprechend der jeweiligen Baumart werden zielgerichtete Maßnahmen zur Pflege in Theorie und Praxis vorgestellt. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin wird in die Lage versetzt, selbständig die korrekten Pflegeeingriffe durchzuführen. Schwerpunkte: Bestandesentwicklung Ziele von Pflegeeingriffen Bestandesstabilität und Qualität Geräte und Arbeitsverfahren Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen Voraussetzungen: keine Ort/Termin: HSP Bonndorf 07.10.2013 Kosten: Lehrgangsgebühr 40€ (50% Ermäßigung bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü) WF-0213 Holzernte-Grundlehrgang Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen lernen verschiedene Schnitttechniken in der Holzernte kennen, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie kennen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte. Die Sicherheit jedes/r Teilnehmers/in wird durch praktische Übungen erhöht. Schwerpunkte: Sicherheit, Unfallverhütung Fällübungen im Nadel- und Laubholz Fachgerechtes Beseitigen von Störfällen Videoanalyse Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen, Mitarbeiter/innen von Forstunternehmen Voraussetzungen: M otorsägen-Grundlehrgang, Körperschutzausrüstung, Mindestalter 18 Jahre Ort/Termin: HSP Bonndorf 21.-23.10.2013, HSP Bonndorf 11.-13.11.2013 Kosten: 120€ (Kostenfrei für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, und Gartenbau (ehemals LBG) Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstlicher Hauptstützpunkt Bonndorf, Allmendstraße 20, 79848 Bonndorf, Tel.: 07703/8241, Fax: 07703/932582, E-mail: hsp-bonndorf@landkreis-waldshut.de

18 Nr. 18/2013 Familienzentrum Hochrhein informiert NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! In der FaZ ist jeder herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Es gibt täglich selbstgebackenen Kuchen – auch zum Mitnehmen! Das Familienzentrum Hochrhein bietet weitere interessante Kurse und Aktivitäten an. Auf der Homepage www.faz-hochrhein.de können Sie sich genauer informieren. Neuer Kurs „Starke Eltern – starke Kinder“ des Kinderschutzbundes Der nächste Kurs „Starke Eltern – starke Kinder“ startet am Mittwoch, 18.09.2013 im Familienzentrum Lauchringen. Er stärkt Eltern in ihren Erziehungskompetenzen. An zehn Vormittagen (jeweils mittwochs von 9.00 – 11.00 Uhr) werden die Themen des Kurses durch Gespräche, Übungen und Rollenspiele umgesetzt. Kinderbetreuung ist möglich. Befindet sich die Familie in einer besonderen Lebenssituation, so entstehen den Teilnehmern keine Kosten (wird finanziert über das Programm „STÄRKE“ der Landesregierung). Ort: Familienzentrum Hochrhein, Hauptstr. 47, 79787 Lauchringen Information und Anmeldung: Anja Grimbichler, Tel. 07763/4798, per E-Mail anja@ grimbichler.de Fussballkalender Freitag, 06.09.2013 Herren 17:45 FC Hochrhein FC Grießen Bezirkslig Stetten Samstag, 07.09.2013 Herren 16:00 FC Hochrhein 2 SG Bettm/Mauchen Kreisliga B Hohentengen B-Junioren 16:00 SG Hochrhein SV Laufenburg Südb-Pokal Frauen 18:00 SG Dillendorf FC Hochrhein Landesliga Mittwoch, 11.09.2013 B-Junioren 19:00 Freilos 53 (PH) SG Hochrhein Bezirkspokal A-Junioren 19:30 Freilos 60 (PH) SG Hochrhein Bezirkspokal Freitag, 13.09.2013 Herren 17:45 FC Erzingen FC Hochrhein Bezirksliga C-Junioren 18:30 SG Hochrhein FC Wallbach Kreisliga Samstag, 14.09.2013 B-Junioren 13:00 SG Hochrhein SG Rot‑Weiß Weilh Bezirksliga Frauen 16:00 FC Hochrhein SV Eggingen Landesliga Hohentengen C-Junioren 18:30 FC Dachsberg SG Hochrhein Bezirkspokal

Nr. 18/2013 19 Sonntag, 15.09.2013 Herren 10:30 FC Hochrhein 2 AGS Lauchringen Kreisliga B Hohentengen D-Juniorinnen 13:00 ESV Waldshut FC Hochrhein Kleinfeldklasse Freitag, 20.09.2013 E-Junioren 18:00 SV Krenkingen 2 FC Hochrhein 3 Kleinfeldklasse Samstag, 21.09.2013 E-Junioren 13:00 FC Hochrhein SV Altenburg Kleinfeldklasse D-Juniorinnen 13:00 FC Hochrhein SV Görwihl Kleinfeldklasse C-Junioren 13:15 Spvgg Wehr SG Hochrhein Kreisliga B-Junioren 16:00 FC Tiengen SG Hochrhein Bezirksliga Herren 16:00 SV Altenburg FC Hochrhein 2 Kreisliga B Frauen 17:30 SG Wittli-Wollbach FC Hochrhein Landesliga Sonntag, 22.09.2013 Herren 15:00 FC Hochrhein TuS Efringen‑Kirchen Bezirksliga Stetten FC Hochrhein Trainingstage unserer Jugendmannschaften A-Jugend Jg.95/96 in Dettighofen bis Winterpause Montag und Mittwoch 19.30–21.00 Uhr B-Jugend Jg.97/98 in Stetten Dienstag und Donnerst. 19.00–20.30 Uhr C-Jugend Jg.99/00 in Hohentengen Montag und Mittwoch 18.30–19.45 Uhr C-Mädchen Jg.99/00 in Stetten Montag und Mittwoch 18.15–19.45 Uhr D1-Jugend Jg.2001 in Stetten Montag und Donnerstag 18.30–19.30 Uhr D2-Jugend Jg.01/02 in Stetten Montag und Mittwoch 18.00–19.30 Uhr D-Mädchen Jg.01/02 in Stetten Montag und Mittwoch 18.15–19.30 Uhr E1-Jugend Jg.03/04 in Hohentengen Montag und Mittwoch 18.00–19.30 Uhr E2-Jugend Jg.03/04 in Hohentengen Montag und Mittwoch 18.00–19.30 Uhr E3-Jugend Jg.03/04 in Hohentengen Dienstag und Freitag 17.30–19.00 Uhr F1-Jugend Jg.05/06 in Hohentengen Dienstag und Donnerstag 18.00 Uhr-19.30 Uhr F2-Jugend Jg.05/06 in Hohentengen Dienstag und Freitag 17.30 Uhr–18.30 Uhr Bambinis Jg.07 und jünger in Hohentengen Dienstag 17.30–18.30 Uhr Veranstaltungskalender 07./08.09.2013 Hohentengener Weinfest 15. 09.2013 Grümpelturnier, Narrenverein Lienheim 18. 08./22. 09. 2013 M useum Küssaberg Kopfbedeckungen aus verschiedenen Epochen; geöffnet von 14.30 bis 17.00 Uhr

20 Nr. 18/2013 Vorankündigung VdK Hohentengen wird am 26. September 2013 einen eintägigen Ausflug Richtung Bodensee starten. Näheres wird noch bekannt gegeben. KULTURRING WUTÖSCHINGEN Nach der kurzen Sommerpause des Kulturrings präsentieren „DIE HITSKÖPFE“ Samstag, den 14. September 2013, 20.00 Uhr Junk Funk & Hard Brass in der Klosterschüer Ofteringen. Die einzige vollakustische, tangospielende Hardrock-Combo des Universums – die Weltbühne im Wohnzimmer. Die Hitsköpfe köpfen Hits, reduzieren sie im Quartett auf das Unwesentliche, betreiben tagesaktuelles, massenuntaugliches Musikrecycling. Die vier Scharfrichter des schlechten Geschmacks demonstrieren gnadenlos, dass Dieter Bohlen noch seichter ist als Boney M. und dass Britney Spears bedeutend mehr Gras geraucht haben muss als das Trio Eugster. Herbi „the axe“ Hämmerli: Gesang und Gibson Flying V Gitarre Adelbert von Sales: Gesang, Geige, Melodica und klassische Gitarre Adrian Amstutz: Tuba, Beatbox u. Gesang Billy Minelly: Schlagzeug und Gesang Weitere Infos unter www.hitskoepfe.ch Eintrittspreise: Erwachsene: 15,00 € (VVK: 13,00 €) Jugendliche: 8,00 € Einlass: 19.15 Uhr Karten an der Abendkasse; verbindlicher Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen -Kulturring-, Tel. 07746 / 852-11, email: sgoebel@wutoeschingen.de und im Internet unter www.wutoeschingen.de Buchführung für Anfänger und Fortgeschrittene Die Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV erweitert ihr Kursprogramm im Bereich der Buchführung und Bilanzierung. Beschränkte sich das DHV-Bildungsangebot bisher auf „Buchführung für Anfänger“ und die Fortbildung zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/in“, so kommen jetzt weitere Kursangebote hinzu. So bietet die gemeinnützige Bildungseinrichtung jetzt auch den Lehrgang „Geprüfte/r Buchhalter/in“ oder den Lehrgang „Internationale Rechnungslegung“ an. Für Personen, die einen umfassenden Einblick in die Welt von „Soll und Haben“ erhalten wollen, ist der Lehrgang „Buchführung für Anfänger“ mit 92 Unterrichtsstunden gedacht. Personen, die bereits Kenntnisse und Praxis in der Buchhaltung haben, können sich zum/ zur „Geprüften Buchhalter/in“ qualifizieren. Dieser Lehrgang umfasst 400 Stunden, dauert 18 Monate und schließt mit einer staatlich anerkannten Fortbildungsprüfung ab. Für langjährige Mitarbeiter im Rechnungswesen steht die Fortbildung zum/zur „Bilanzbuch-

Nr. 18/2013 21 halter/in“ offen. Dieser anspruchvolle Lehrgang beinhaltet 800 Unterrichtsstunden und dauert rund 2 Jahre. Für bereits ausgebildete Bilanzbuchhalter oder Betriebswirte gibt es Kurse, wie die „Internationale Rechnungslegung“. Die Kurse beginnen jeweils im Zeitraum September bis November 2013 mit Ausnahme des Bilanzbuchhalters. Dieser Kurs startet erst im April 2014. Die Lehrgänge finden jeweils Bad Säckingen, Waldshut und Lörrach statt. Ausführliche Kursbeschreibungen können bei der südbadischen DHV-Geschäftsstelle in Lörrach, Tel: 07621 9391-11 angefordert werden oder im Internet unter www.kabi-dhv.de abgerufen werden. Die Bundesagnetur für Arbeit informiert Bewerbung – Richtig vorbereitet zum Ziel Eine Informationsveranstaltung für Frauen von BiZ & Donna Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Deshalb sollten Sie jede Möglichkeit nutzen, um ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren. In der Informationsreihe BiZ & Donna findet am Dienstag den 17.09.2013 eine Vortragsveranstaltung mit dem Thema: „Erfolgreich bewerben – Richtig vorbereitet zum Ziel“ statt. Sie beginnt um 09:30 Uhr (bis ca. 11.30 Uhr) im Berufsinformationszentrum (BiZ), E.14 der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationsveranstaltung für BerufsrückkehrerInnen Am Montag, den 23.09.2013 um 9.30 Uhr findet in der Geschäftsstelle Waldshut der Agentur für Arbeit Lörrach, Waldtorstr. 1a, Gruppenraum 2.01, eine Informationsveranstaltung für BerufsrückkehrerInnen und WiedereinsteigerInnen statt. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Eva Faller. E-Mail: Loerrach.BCA@arbeitsagentur.de BAföG-Sprechstunden in der Agentur für Arbeit WaldshutTiengen Am Donnerstag, den 26. September 2013, bietet das Studentenwerk Freiburg von 12.30 bis 17.30 Uhr Beratungstermine zum Thema „Studieren mit BAföG“ in der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen, Waldtorstraße 1a, Raum 2.01, an. Interessenten, die den Steuerbescheid ihrer Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem geplanten Beginn des Studiums mitbringen, können sich von Experten des Studentenwerks Freiburg ausrechnen lassen, ob und in welcher Höhe sie einen BAföG-Anspruch

22 Nr. 18/2013 haben. Interessenten, die sich über BAföG-Möglichkeiten außerhalb eines Studiums informieren möchten, wenden sich bitte direkt an das Landratsamt Waldshut – Amt für Ausbildungsförderung. Eine Anmeldung, per E-Mail (Loerrach.BIZ@ arbeitsagentur.de) oder unter der Telefonnummer 07621 178-516, ist notwendig. Die Beratungen dauern etwa 15 Minuten und sind kostenlos. BLHV – Bezirksgeschäftsstelle Waldshut-Tiengen T-Führerscheinkurs für den Nachwuchs in den Herbstferien Das BLHV-Bildungswerk, der BLHV e.V. (BZG Tiengen), und die Fahrschule „Zehnle“ in Tiengen bieten für Jugendliche und junge Erwachsene aus bäuerlichen Familien einen Kurs zum Erwerb des T-Führerscheins in den Herbstferien 2013 an. Der theoretische Unterricht dafür beginnt bereits im Oktober. Nähere Informationen und Anmeldung ab sofort bei: BLHV Bezirksgeschäftstelle Tiengen, Frau Stoll, Alpenblickstr. 3, 79761 WT-Tiengen, Tel. 07741-60910, Fax -609120, bzg-waldshut@blhv.de Das Verkehrsamt informiert Ansichtskarten vom Skulpturenweg Alle elf Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (11 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € /11 CHF. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Samstag, 07.09.2013 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Ewige Anbetung in Lienheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 08.09.2013 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Mittwoch, 11.09.2013 09.00 Uhr Einschulungsgottesdienst in Hohentengen Sonntag, 15.09.2013 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen

Nr. 18/2013 23 Sonntag, 15.09.2013 17.30 Uhr Segensfeier für das neue Schuljahr in Reckingen Mittwoch, 18.09.2013 19.30 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrheim St. Oswald in Lienheim Mittwoch, 18.09.2013 Wallfahrt nach Todtmoos für die ganze Seelsorgeeinheit. „Naturpark Südschwarzwald“ – Gottesdienst in Todtmoos, Besichtigung der Kirche in Rickenbach, Einkehr unterwegs mit Diakon Wolfgang Spitznagel. Abfahrtzeiten: Stetten Bushaltestelle 11.45 Uhr, Günzgen Kapelle 11.50 Uhr, Herdern Gasth. Rößle 11.55 Uhr, Hohentengen Pfarrhaus 12.00 Uhr, Guggenmühle Bushaltestelle 12.05 Uhr, Lienheim Bushaltestelle 12.10 Uhr, Reckingen Bushaltestelle 12.15 Uhr, Dangstetten Bushaltestelle altes Rathaus 12.20 Uhr , Rheinheim Friedhof 12.25 Uhr, Kadelburg Schuhhaus Hässig 12.30 Uhr, Ettikon Bushaltestelle 12.35 Uhr. Krankenkommunion Am Donnerstag, 19. September ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Maria Gut. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Monate) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.00 Uhr (Alter ab 1 Jahr) und ab 10.30 Uhr (Alter ab 6 Monaten). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Zimmermann Tel. 2503. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net Internet: www.se-st-christophorus.de - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Alt-Katholische Kirchengemeinden Pfarrbüro: Tel.: 07742 / 6230, e-mail: dettighofen@alt-katholisch.de 01.09. – 05.09.2013 „Mit den Füßen beten“ Die Pfälzer Jakobswege Teilstrecke auf der Südroute. 12 Pilgerinnen und Pilger sind unterwegs

24 Nr. 18/2013 Sonntag, 08.09.2013 23. Sonntag der Lesereihe Mariae Geburt 10.00 Uhr (Lottstetten) Eucharistiefeier „Grenzenlose Harmonie“ Dekanatstag Sonntag, 15.September 2013 in Dettighofen (Gemeindehalle) Gegen 10.00 Uhr – Eintreffen in der Gemeindehalle (Berwanger Str. 5) Kleine Stärkung und Einstimmung auf den Gottesdienst 11.00 Uhr – Eucharistiefeier 12.30 Uhr – Mittagessen Gegen 14.00 Uhr – Vier-Chöre-Konzert mit geistlicher und weltlicher Chorliteratur, alternativ: Wanderung zum „Käppele“ am alten Pilgerweg 15.15 Uhr – Kaffee und Kuchen Abschluss und Reisesegen GEMEINDE JESTETTEN - Stellenausschreibung - Die Gemeinde Jestetten stellt zum 01. September 2014 wiederum einen Ausbildungsplatz im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter zur Verfügung. Die Ausbildung dauert 2 ½ bzw. 3 Jahre. Die Übernahme in ein späteres Anstellungsverhältnis kann allerdings nicht in Aussicht gestellt werden. Wenn Sie – bis zum Ausbildungsbeginn die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (in der Regel mittlere Reife) besitzen, – an der vielseitigen Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung interessiert sind, – gerne für und mit Menschen tätig sind, – Ihre Ausbildung in einem kleinen Team absolvieren möchten, dann sollten Sie sich bis spätestens 11. Oktober 2013 bei uns bewerben. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten. Fragen zur Ausbildung beantwortet Ihnen unsere Hauptamtsleiterin, Ina Fischer, Zimmer E. 03, Tel. 9209-22, Email: ina.fischer@jestetten.de.

Nr. 18/2013 25 Gemeinde Jestetten Stellenausschreibung für die Kläranlage Die Gemeinde Jestetten (4.900 EW) stellt zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft für Abwassertechnik (m/w) ein. Die Sammelkläranlage ist für 6.600 EW ausgelegt und verfügt über eine mechanische, biologische und chemische Reinigungsstufe mit Faulturm und mobiler Schlammpressung. Das Aufgabengebiet umfasst den alleinigen Betrieb der Kläranlage sowie die Überwachung und Mitarbeit an den gesamten Entwässerungsanlagen und Regenüberlaufbecken. Wir erwarten – Qualifizierte Berufsausbildung für Abwassertechnik oder im Bereich Elektronik, Metallbau oder Maschinenbau mit guten Kenntnissen im Bereich der EDV und in der Steuerungs- und Regeltechnik, – Selbständiges und flexibles Arbeiten, Sorgfalt, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, – Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rufbereitschaftsdienst und Wochenenddiensten (im 14-tägigen Rhythmus) – Führerschein Klasse B. Wir bieten – eine leistungsgerechte Vergütung (TVöD), – ein unbefristetes, sicheres Arbeitsverhältnis, - eine angemessene Einarbeitung, – ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, – Unterstützung beim Wohnortwechsel. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben des frühestmöglichen Eintrittstermins richten Sie bitte bis zum 13. September 2013 an die Gemeindeverwaltung Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ortsbaumeister Oliver Roller, Tel. 07745 9209-31, E-Mail: oliver.roller@jestetten.de oder Hauptamtsleiterin Ina Fischer, Tel. 07745 9209-22, E-Mail: ina.fischer@jestetten.de gerne zur Verfügung.

26 Nr. 18/2013 Stellenausschreibung: Für das Jahr 2014 (Beginn: 01.09.2014) werden wir in unserer Verwaltung 2 Ausbildungsplätze für den Beruf des/der Verwaltungsfachangestellten bereitstellen. (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 18/2013 27 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Eis, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Wieder frisches offenes Eis! Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Brandmaler Hans Tröndle Familienwappen, Bilder und Sprüche, auch nach Vorlagen. Neugierig? Kommen Sie mal schauen. Immer am ersten Freitag im Monat! Honig von Martin‘s Bienen A�tung! Unser Markt findet aufgrund des Aufbaus für das Weinfest am Freitag, den 06. September ni�t statt. Ab dem 13. September sind wir wie gewohnt wieder wö�entli� für Sie da. Gaststände, au� gerne von Vereinen, sind jederzeit herzli� willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-62 bei Philipp Wendt. Besu�en Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz

28 Nr. 18/2013 DANKSAGUNG Fürsorglich und liebevoll, eigensinnig und geradeaus, hoffnungsvoll und zuversichtlich, mutig und tapfer und immer in unseren Herzen. Ingo Pieplow 28.11.1953 – 20.07.2013 Wir bedanken uns von Herzen für die viele Anteilnahme, die sehr tröstlich war und uns einfach gut getan hat. Hohentengen a.H., im September 2013 Margarete Pieplow Nicole Pilss, Yvonne Voigt und Andrè Pieplow mit Familien Michael Pieplow Wir suchen motivierte, freundliche und erfahrene Gastro-Allrounderin für Reinigung, Buffet und Küchenarbeiten. Weiblich, 25–50 Jahre, deutsch in Sprache und Schrift, mobil und fexibel. 60 – 80 % Schriftliche Bewerbung oder online. Radtour 4: Rheintaltour – „Ach wie schön ist unsere Region“

Nr. 18/2013 29 Mit dem Radl durch den Wahlkreis Thomas Dörflinger lädt ein: Radtour von Küssaberg nach Hohentengen über Rheinheim, Reckingen, Lienheim AUCH ZWEIZEILIG LAND EINZEILIG ORTSVERBAND HOHENTENGEN

30 Nr. 18/2013 Weil kaum jemand die enormen Pflegekosten alleine stemmen kann. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Wir beraten Sie gern. Jetzt dringend informieren! Pflegefall – wer bezahlt, wenn es ernst wird? Versicherungsbüro Mayer GbR Bergstr. 1 · 79801 Hohentengen Telefon 07742-5882 Fax -1286 mayer.gbr@wuerttembergische.de FENSTERTECHNIK Kunststoff-Fenster Holz-Fenster Holz-/Aluminium-Fenster Eingangstüren Raffstoren und Rollladen Service und Reparaturen Beratung mit Durchblick! Lassen Sie sich durch unsere kompetenten Fensterbauer und Monteure umfassend beraten. Inspirieren Sie sich in unserer umfangreichen Ausstellung. M E I E R Hauptstraße 18 D-79798 Jestetten Telefon +49 (9) 77 45.92 76 85 Telefax +49 (9) 77 45.92 76 86 info@meier-fenstertechnik.de www.meier-fenstertechnik.de Planung Montage Entsorgung

Nr. 18/2013 31 Bauplatz in Hohentengen/Guggenmühle zu verkaufen ca. 1.200 m² Baugrundstück zu verkaufen. Top Lage, idyllisch gelegen, trotzdem zentrale Lage. Voll erschlossen, sofort bebaubar, ohne Maklerprovision. VHB € 175.000. Telefon 0178 / 203 02 01 Einen herzlichen Dank an alle, die unsere Mutter Maria Boller geb. Sutter 20.5.1925 - 4.8.2013 in ihren letzten Jahren immer wieder im Pflegeheim besucht haben und ihr so ein Stück Heimat brachten, für die liebevolle Pflege und Betreuung im Pflegeheim St. Martin , Kadelburg für die aufmerksame medizinische Versorgung von Dr. Hamdani für die liebevolle Anteilnahme durch tröstende Worte und Karten, Blumen und Geldspenden und für ein Gedenken im Gebet und alle, die sie mit uns auf ihrem letzten Weg begleitet haben. Von der Erde gegangen, im Herzen geblieben Familien Fritz, Manfred, Richard Boller Hohentengen, im August 2013 und Marlies Janssen SCHULE STENGRITT Wir bieten Ihnen... Standard- Latein- Kurse für Singles und Paare,... Kurse für Erwachsene, Kurse für Jugendliche ein ausführliches Kursprogramm schicken wir Ihnen gerne unverbindlich zu GALA-TANZ-Bälle, WORKSHOPS Wochenendseminare, Single-Tanzfreizeit ... 07765 918000 www.stengritt.de Tiengen TANZ Montag ab 23. Sept. im Kath. Pfarrsaal Mittwoch ab 25. Sept. im Kath. Gemeindesaal Waldshut St. Blasien Dienstag ab 24. Sept. im Theophil Lamy Haus Suche Büro oder 2 Zimmerwohnung in Hohentengen (event. Ortsteile) zur Miete oder Kauf. Tel. 0172 / 446 39 65

32 Nr. 18/2013 Sie haben etwas Besseres zu tun, als in die Werkstatt zu fahren? Kein Problem! Wir holen Ihr Fahrzeug ab und bringen es so schnell wie möglich nach dem WerkstattTermin wieder zu Ihnen zurück. Auch in Verbindung mit einem Ersatzfahrzeug für 19,90 Euro inkl. 50 Freikilometer pro Tag! Inh. Gerhard Tröndle • Bundesstraße 14 • 79780 Stühlingen • Tel. 0 77 44 / 477 / service@ahamann.de S E R V I C E Tel. 07741 688 120 WT-Tiengen, Klettgaustr. 21 www.werne-gruppe.de Tiengen, Am Brünnele 10 Weitere Infos siehe: Samstag 14.09 Sonntag 15 von 11.00 bis 16.00 Uhr .2013 .09.2013 Wohnungsbesichtigung MusterSicherheit mit Immobilien - kostenlose Musterberechnung - Finanzierungshilfe eigene Haus- und Mietverwaltung - Vermietungsgarantie Die optimale Kapitalanlage Holzböden schleifen, frisch ölen oder versiegeln: gerne! Möglichst staubfrei: machbar! Holzböden- Parkett neu verlegen: klar! Montage neuer Fenster und Türen mit Ausbau der alten: wunderbar! Neue Küche oder Möbel montieren sowie andere Normbauelemente: ja unbedingt! Professionell und sauber stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Holzmontage Nentwig 07742 857 171 oder 0173 305 02 93

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