Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. September 2013.

2 Nr. 19/13 Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Meldebehörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich beim Bürgermeisteramt, Einwohnermeldeamt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., bis zum 25.10.2013 eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Die Gemeindeverwaltung informiert: Seit dem 01. September 2013 hat Herr Butschle seine Tätigkeit als Rechnungsamtsleiter im Rechnungsamt der Gemeinde Hohentengen a.H. aufgenommen. Herr Butschle wird während der Elternzeit von Frau Tschentscher für alle Belange im Rechnungsamt zuständig sein.

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