Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. September 2013.

4 Nr. 19/13 Württemberg sowie der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). 2013 geht es um das Thema: „Herausforderung Inklusion“. Die Drei-Tages-Veranstaltung unter der Leitung von Wirtschafts- und Sozialpfarrer Martin Schwarz sieht wieder interessante Vorträge, Podiumsdiskussionen, Arbeitsgruppen und Begleitprogramm vor. Auch der VdK wird Arbeitsgruppen leiten. Weitere Informationen zur kostenpflichtigen Veranstaltung (Tagungsnummer 20 02 13) gibt es unter www.ev-akademie-boll.de im Internet. Anmeldungen können bis spätestens 26. September 2013 erfolgen. Sie sind direkt an die Evangelische Akademie Bad Boll, eliane.doerfer@ev-akademie-boll.de, Fax (0731) 15 38 572, zu richten. Landfrauen Landesverband Südbaden – Bildungs- und Sozialwerk e.V.: Mehr Frauen in die Gemeinderäte Im Rahmen unserer Seminarreihe „Politik braucht Männer und Frauen“ lädt der LandFrauenverband Südbaden im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 politisch interessierte Frauen zu dem Tagesseminar „Kommunalpolitik – Sie sind gefragt!“ am 19. Oktober 2013 in Freiburg ein. Das Seminar will Frauen für die Kommunalpolitik motivieren und ihnen den Einstieg erleichtern. Sie erfahren, wofür die Kommune zuständig ist, wie Entscheidungsprozesse ablaufen und was sie über das Wahlverfahren wissen müssen. Der Tag bietet auch eine gute Gelegenheit, sich mit anderen politisch interessierten Frauen zu vernetzen. Weitere Infos und Anmeldung bis 30. September beim Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Südbaden e.V. unter Telefon: 0761-27133-28 oder unter www.landfrauenverband-suedbaden.de, oder bei Elisabeth Etspüler (07742-6321 / elisabeth@etspueler.de). Deutsche Rentenversicherung informiert: Rente ins Ausland Wer in Deutschland Rentenansprüche aus Beitragszeiten, die im Bundesgebiet zurückgelegt wurden, erworben hat, erhält seine Rente ab 1. Oktober 2013 unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ungekürzt in alle Länder gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Bisher wurde die Rente in wenigen Fällen auf 70 Prozent gekürzt. Dies geschah bei Angehörigen von Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft, wenn kein Sozialversicherungsabkommen oder kein Vertrag mit dem jeweiligen Staat bestand und der Rentner sich ständig in einem dieser Länder aufhielt. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern“ schafft diese Kürzung ab. Künftig gibt es in diesen Fällen keine Unterschiede mehr, die von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort abhängig sind. Die Neuregelung wirkt sich auch auf alle bisher gekürzten Renten aus. Betroffene Renten, die ab 1. Januar 1992 begonnen haben, werden automatisch neu berechnet und anschließend in voller Höhe rückwirkend zum 1. Oktober 2013 ausgezahlt. Bei der

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