Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2013.

Nr. 02/2013 17 Neues bei Pflegeversicherung seit Januar 2013 Seit Januar 2013 gibt es in der Pflegeversicherung teilweise Leistungsverbesserungen. Sie müssen zum Teil beantragt werden. So gibt es für Demenzkranke jetzt auch bei „Pflegestufe 0“ Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Betreuung. Und bei Stufe I und II erhöhen sich für diese Personen die Leistungen. Waren die Pflegesachleistungen bisher auf Grundpflege (zum Beispiel Waschen, Anziehen) und hauswirtschaftliche Versorgung beschränkt, so fallen jetzt auch häusliche Betreuungsleistungen (zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen/ Einkäufen, Spazierengehen, Vorlesen) darunter. In der ambulanten Pflege besteht ein Wahlrecht. Anstelle bisheriger standardisierter Komplexleistungen können mit dem Pflegedienst nach individuellem Bedarf Pflegesachleistungen und ein Zeitkontingent vereinbart werden, in dem diese Leistungen erbracht werden sollen. Für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen, zum Beispiel im Rentenrecht. Betroffene sollten sich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung, die zugleich Pflegekasse ist, informieren und dort etwaige Leistungen beantragen. Infos gibt es auch bei den kommunalen Pflegestützpunkten. Änderungen bei GEZ-Gebühr Wegen der Änderung des 15. Rundfunkstaatsvertrags sind seit Januar 2013 nicht nur die Gebühren neu geregelt, sondern es wurden auch die bisherigen Befreiungsregelungen für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ geändert. Statt einer Befreiung kann den Betroffenen, auf Antrag, nur noch eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr gewährt werden. Bei einem monatlichen pauschalen Rundfunkbeitrag von fortan 17,98 Euro pro Haushalt muss der RF-Personenkreis jetzt monatlich 5,99 Euro entrichten. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist nur noch für Empfänger von sozialen Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) möglich. Betroffene mit „RF“ im Schwerbehindertenausweis sollten prüfen, ob sie aus Einkommensgründen vom Rundfunkbeitrag befreit werden könnten. Anspruch auf Gebührenbefreiung haben, wie bisher, Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen. Gewerbeschule Bad Säckingen Lust auf Weiterbildung nach der Berufsausbildung? Mittlere Reife – Fachhochschulreife – Abitur!!! Informationsveranstaltung am Samstag, 23.02.2013 um 11:00 Uhr an der Gewerbeschule Bad Säckingen An diesem Samstag findet von 9:00 – 13:00 Uhr der Berufsinformationstag an allen beruflichen Schulen in Bad Säckingen statt. Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0