Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2013.

Nr. 02/2013 3 „Frauen im Alter finanziell schlechter gestellt als Männer“, „Jeder vierte Baden-Württemberger hat einen Migrationshintergrund“, „Jeder vierte abhängig Beschäftigte in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis“ oder „Frauen rücken verstärkt in Führungspositionen auf“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de (Fläche Bevölkerung/ Landesdaten/ Mikrozensus) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 70158 Stuttgart, Tel. (0711) 641 – 2971 oder – 2513, Mail: mikrozensus@stala.bwl.de Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Hohentengen a. H., Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, bis zum 28.02.2013 eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Widerspruchsrecht gegen automatisierte Meldeauskünfte über das Internet Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentlichen Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften.

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