Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2013.

4 Nr. 02/2013 § 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, Zimmer 1, Tel. 853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 34 Abs. 2 und 4 Meldegesetz) Die Meldebehörde darf Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse- und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Wünschen Sie keine Weitergabe Ihrer Daten, so teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, Tel. 853-60 mit. Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger dringend, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Bepflanzungen in den nächsten Wochen überprüfen und gegebenenfalls kostenpflichtige Anordnungen erlassen.

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