Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2013.

Nr. 02/2013 1 Erziehungsberuf nur für Frauen ? – Nicht so in der Gemeinde Hohentengen! Pascal Scheuble absolviert derzeit sein Vorpraktikum für den Erzieherberuf im Kindergarten Lienheim. Hier ein Ausschnitt vom Farbenprojekt. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 2 · 24. Januar 2013 · Jahrgang 38

2 Nr. 02/2013 Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2013 Ergebnisse aus Vorjahren können online abgerufen werden Am 7. Januar 2013 starteten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2013. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. Bei der Stichprobenziehung werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48.000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: „Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien.“ Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B.

Nr. 02/2013 3 „Frauen im Alter finanziell schlechter gestellt als Männer“, „Jeder vierte Baden-Württemberger hat einen Migrationshintergrund“, „Jeder vierte abhängig Beschäftigte in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis“ oder „Frauen rücken verstärkt in Führungspositionen auf“ basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de (Fläche Bevölkerung/ Landesdaten/ Mikrozensus) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 70158 Stuttgart, Tel. (0711) 641 – 2971 oder – 2513, Mail: mikrozensus@stala.bwl.de Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013 in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Hohentengen a. H., Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, bis zum 28.02.2013 eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit. Widerspruchsrecht gegen automatisierte Meldeauskünfte über das Internet Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal hat seinen Betrieb am 01.01.2007 aufgenommen. Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an „Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen“ erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentlichen Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften.

4 Nr. 02/2013 § 32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Hohentengen, Einwohnermeldeamt, Frau Maier, Zimmer 1, Tel. 853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus. Hinweis zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 34 Abs. 2 und 4 Meldegesetz) Die Meldebehörde darf Namen, akademische Grade, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse- und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Wünschen Sie keine Weitergabe Ihrer Daten, so teilen Sie dies bitte dem Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 1, Tel. 853-60 mit. Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Eigentümer oder Nutzungsberechtigte werden gebeten, die entlang des Gehweges oder der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Lichtraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. Um den entsprechenden Lichtraum freizuhalten, sind Bepflanzungen an Straßen bis zu 4,50 m Höhe über der Fahrbahn und 0,50 m hinter dem Fahrbahnrand (auch über die Grundstücksgrenze hinaus) zurückzuschneiden. An Fußwegen und Bürgersteigen ist der Bewuchs bis 2,50 m Höhe zu entfernen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig. Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird die Ausleuchtung von Straßen und Wegen durch Überwucherung der Bepflanzung stark beeinträchtigt. Die verminderte Ausleuchtung führt so zu unnötigen Gefahrenstellen besonders für Fußgänger. Wir bitten die Straßenanlieger dringend, ihre Bepflanzung entlang von öffentlichen Wegen, Straßen und im Bereich von Straßenleuchten zu überprüfen und entsprechend zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Bepflanzungen in den nächsten Wochen überprüfen und gegebenenfalls kostenpflichtige Anordnungen erlassen.

Nr. 02/2013 5 Mitteilung der Gemeindewerke Hohentengen und der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR) Jahresendabrechnung für Strom und Wasser zum 31.12.2012 Sehr geehrter Kunde, die Abrechnung 2012 wurde Ihnen in diesen Tagen zugestellt. Die abgelesenen Zählerstände wurden maschinell auf den 31.12.2012 hochgerechnet. Wichtige Änderungen Stromabschläge 2013 Bitte Überweisen Sie die Stromabschläge 2013 erst nach Erhalt der neuen Vertragsdaten. Die Abschläge für Strom müssen auf ein neues Bankkonto der EVKR gezahlt werden. Die Abschläge für die Sparte Wasser (Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser/ Nahwärme) müssen auf das gewohnte Bankkonto der Gemeindewerke eingezahlt werden. Wichtige Änderungen: Trennung Strom- und Wasserrechnungen ab 01.01.2013 Siehe Anlage Jahresverbrauchsabrechnung 2012 Sehr geehrter Kunde, die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR) übernimmt die Stromabrechnung der vier Gemeindewerke Hohentengen, Klettgau, Jestetten und Lottstetten in ein neues Abrechnungssystem. In diesem Zusammenhang ist eine Trennung der Sparte Strom von der Sparte Wasser (Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser/Nahwärme) erforderlich. Wichtige Änderungen für Sie: – Strom- und Wasserrechnungen werden künftig getrennt abgerechnet. – Strom- und Wasserrechnungen müssen auf separate Konten eingezahlt werden. – Die Kundennummer für die Sparte Strom ändert sich. – Unsere Bankverbindung für die Sparte Strom ändert sich.

6 Nr. 02/2013 Die neuen Vertragsdaten für die Sparte Strom gehen Ihnen in einem separaten Begrüßungsschreiben zu. Wichtig für Überweisungen/Daueraufträge/Barzahlungen: Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens. Nur so kann die einwandfreie Verbuchung Ihrer Zahlung gewährleistet werden. Nicht eindeutig zuzuordnende Zahlungen können zu Mahnungen bzw. Beitreibungsverfahren führen. Bitte beachten Sie, auch bei erteilter Einzugsermächtigung entstehen Ihnen keine Nachteile, da Sie ein sechswöchiges Rückgaberecht haben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rutschmann von der EVKR unter der Tel.-Nr. 07742/935230 zur Verfügung. Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG „Seniorenwohnen mit Service“ für ältere Menschen, die in unserer Gemeinde selbständig und eigenverantwortlich in einer eigenen Wohnung leben möchten. Die schön gelegene Wohnanlage in der Hansengelstraße verfügt über seniorengerechte 2-Zimmer-Wohnungen (Küche, Dusche, Balkon bzw. Terrasse) mit entweder 45 qm oder 55 qm. Das Haus ist stufen- und schwellenfrei gebaut, Treppen und Aufzug verbinden die einzelnen Stockwerke. Im Haus befindet sich die neue Außenstelle der Sozialstation Klettgau-Rheintal. Schwestern und Pfleger sind zu bestimmten Zeiten täglich präsent. Pflege- und hauswirtschaftliche Leistungen werden bei Bedarf angeboten. -Die Kundennummer für die Sparte Strom ändert sich. -Unsere Bankverbindung für die Sparte Strom ändert sich. Die neuen Vertragsdaten für die Sparte Strom gehen Ihnen in einem separaten Begrüßungsschreiben zu. Wichtig für Überweisungen/Daueraufträge/Barzahlungen: Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens. Nur so kann die einwandfreie Verbuchung Ihrer Zahlung gewährleistet werden. Nicht eindeutig zuzuordnende Zahlungen können zu Mahnungen bzw. Beitreibungsverfahren führen. Bitte beachten Sie, auch bei erteilter Einzugsermächtigung entstehen Ihnen keine Nachteile, da Sie ein sechswöchiges Rückgaberecht haben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rutschmann von der EVKR unter der Tel.-Nr. 07742/935-230 zur Verfügung. Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Bisher: Neu: Gesamtschweizerischer Sirenentest Gemeindewerke Hohentengen Strom/Wasser/Nahwärme KontoA Gemeindewerke Hohentengen Wasser/Nahwärme Konto A EVKR Strom Konto B Konto B

Nr. 02/2013 7 Das Betreuungsteam der Caritas hat montags von 10 Uhr bis 11 Uhr vor Ort Sprechstunde. Es bietet zusätzlich regelmäßig Veranstaltungen an, wie z. B. gemeinsames ThemenFrühstück, Spiele- oder Themennachmittage sowie Begegnungsnachmittage mit Teilnahme von Bürgern aus der Gemeinde. Weitere Angebote von verschiedenen Gruppierungen aus der Gemeinde sind in Vorbereitung. Ein monatlicher Veranstaltungskalender ist an der Eingangstüre der Cafeteria zur Information ausgehängt. Jede Wohnung ist mit einem eigenen Hausnotrufgerät mit einer 24-Stunden-Rufbereitschaft ausgestattet. Bei Fragen zum Leistungsumfang steht Ihnen gerne Frau Jarday, Caritas Waldshut, 07751 / 801144 zur Verfügung. Momentan sind Wohnungen im „Seniorenwohnen mit Service“ frei. Haben Sie Interesse? Dann lassen Sie sich in die Interessentenliste der Gemeinde Hohentengen a.H., Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Frau Katharina Maier, 07742 / 853-60 aufnehmen. Vorankündigung: „Tag der offenen Tür“ in der Seniorenwohnanlage am Samstag, 16. März 2013 Betreutes Wohnen Hohentengen a.H. Begegnungen und Spielnachmittag mit den Senioren in dem Betreuten Wohnen in Hohentengen, Hansengelstraße am Donnerstag, 31. Januar 2013, 14.30 Uhr – 17.00 Uhr. Haben Sie Zeit und Lust bei uns hereinzuschauen, dann kommen Sie vorbei. Wir freuen uns auf Sie. Die Seniorinnen und Senioren des Hauses Das Caritasteam Gesamtschweizerischer Sirenentest Der gesamtschweizerische Sirenentest findet dieses Jahr am Mittwoch, dem 06. Februar 2013 statt. Für die Tests der stationären und mobilen Sirenenanlagen des Zivilschutzes wird das Signal „Allgemeiner Alarm“ von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr und das Signal „Wasseralarm“ von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr gegeben.

8 Nr. 02/2013 Der gesamtschweizerische Sirenentest erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz der Schweiz. Er dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen der Alarmierungssysteme zu testen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie im Internet unter: http://www.sirenenalarm.ch. Öffnungszeiten der Postagentur Wie in den vergangenen Jahren bleibt die Postagentur am Schmutzigen Donnerstagnachmittag 07. Februar 2013 und Rosenmontag ganztags, 11. Februar 2013 geschlossen. An allen anderen Tagen bleiben die Öffnungszeiten unverändert Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Einladung zu der am Mittwoch, den 30. Januar 2013 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Dettighofen, Berwanger Straße 5, 79802 Dettighofen stattfindenden öffentlichen Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal Tagesordnung: Feststellung der Jahresrechnung 2011 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 Information über die anstehende Sanierung der Verbandsleitung Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Bekanntgaben Gerhard Riedmüller Verbandsvorsitzender Herzlichen Dank Herzlichen Dank, geht an die Motorradfreunde Lienheim für die Spende von 200,--€ zugunsten vom Kindergarten Lienheim. Wir haben uns sehr darüber gefreut. Das Kindergartenteam Lienheim

Nr. 02/2013 9

10 Nr. 02/2013

Nr. 02/2013 11

12 Nr. 02/2013 - 1 - MERKBLATT Stand: Sept.‘94 für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen Dieses Merkblatt soll dazu dienen, rechtzeitig über die sichere Gestaltung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren. Sie finden in der Regel im öffentlichen Verkehrsraum statt, wenn auch die Straßen polizeilich für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind und nur Fußgänger und Umzugsteilnehmer sich im gesperrten Bereich bewegen dürfen. Das Merkblatt ist lediglich eine Information über die rechtlichen Forderungen, die bei Veranstaltungen mit Umzugsfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die zuständigen Behörden müssen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens darauf achten, dass die Sicherheit von Zuschauern und Umzugsteilnehmern gewährleistet ist. Der Polizeivollzugsdienst ist gehalten, den Umzugsbereich abzusichern, die Sicherheit und Ordnung während des Umzugs zu garantieren. Dazu gehört u. U. auch die Abnahme und Überprüfung von Umzugsfahrzeugen. Weder die Behörden noch die Polizei wollen hierbei kleinlich verfahren. Andererseits ist ein gewisses Sicherheitsniveau unerläßlich, wie die z. T. tragischen Unfälle in der Vergangenheit immer wieder belegen. Schließlich sollte jeder Teilnehmer sich des finanziellen Risikos bewußt sein, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält. In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen zu ländlichen Umzugsgebräuchen hingewiesen, über das die Badische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26./27.01.85 ausführlich berichtet hat. Das OLG Karlsruhe hat Anfang ‘86 den Urteilsspruch bestätigt. Weitere Auskünfte geben die Straßenverkehrsbehörden und die Ortspolizeibehörden. 1. Allgemeines 1.1 Brauchtumsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis nach § 29 Abs, 2 StVO. Die kleineren Veranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei; es empfiehlt sich in jedem Fall mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, um in Zweifelsfällen die notwendigen Maßnahmen im Interesse der Sicherheit und Ordnung treffen zu können. 1.2 Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignete Personen sein. Auch schon geringer Alkoholgenuß kann zu Eignungsmängeln mit allen seinen rechtlichen Konsequenzen führen. 1.3 Vor Antritt der Fahrt Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen, nämlich z. B. die lichttechnischen Einrichtungen, das Kennzeichen hinsichtlich seiner Lesbarkeit und die sichere Besetzung des(r) Fahrzeuges(e). Die Schallzeichen müssen wirksam sein. Es ist besonders zu prüfen, wenn Anbauten angebracht werden. 1.4 Bauliche Veränderungen dürfen an zulassungs- oder betriebserlaubnispflichtigen Kfz und Anh. nicht erfolgen. Dies gilt besonders hinsichtlich Schalldämpferanlagen und des Entfernens von Radkästen (Kotflügel). 1.5 Folgende Rechtsvorschriften sind im übrigen noch zu beachten: 1.5.1 § 21 StVO - Die Mitnahme von Personen auf Zugmaschinen ist nur erlaubt, wenn diese

Nr. 02/2013 13 - 2 - eine geeignete (fest mit dem Fahrzeug verbundene) Sitzgelegenheit haben. Während der Veranstaltung dürfen Personen auf der Ladefläche von Lkw und Anhängern befördert werden; sollen Personen auch während der An- und Abfahrt auf der Ladefläche transportiert werden, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 1.5.2 § 22 StVO - Durch An- oder Aufbauten werden häufig die Maße der Fahrzeuge verändert. Da solche Veränderungen der Ladung des Fahrzeuges zugerechnet werden, ist dann eine Erlaubnis gem. § 46 StVO von der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, wenn ein oder mehrere nachfolgende Maße überschritten werden, nämlich die Höhe von 4 m, die Breite von 2,50 m und die Länge von 20 m. Die Maße beziehen sich auf das Fahrzeug mit den An- und Aufbauten und auch auf den mitgeführten Anhänger. 1.5.3 § 3 Abs. 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) Land- oder forstwirtschaftl. (lof) Zugmaschinen, die bauartbestimmt nicht schneller als 32 km/h fahren, sind für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der An- und Abfahrt zulassungsfrei. Anhänger von lof Betrieben, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft mitgeführt werden, sind als zulassungsfrei zu behandeln. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschw. des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h, dann müssen die Anhänger mit einem Geschwindigkeitsschild (25 km/h) entsprechend § 58 StVZO gekennzeichnet sein. Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nicht erlaubt. Fahrzeugscheine oder Betriebserlaubnisbescheinigungen sind mitzuführen. 1.5.4 § 4 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Die Kfz-Führer müssen die geforderte Fahrerlaubnis haben. Der Führerschein ist mitzuführen. 1.5.5 § 34 StVZO - Das zulässige Gesamtgewicht usw. darf keinesfalls aufgrund der Veränderungen überschritten werden; dies gilt auch bei der Beförderung von Personen. 1.5.8 2. VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Verkehrsblatt 1989, S. 322 ff): § 1 (4) - Versicherungsnachweis (für Sonderverwendung) mitführen 1.5.7 Außerdeutsche Fahrzeuge - Hier gelten die Bestimmungen für den internationalen Verkehr (Übereinkommen für den Straßenverkehr, IntKfzVO, PflversAusl). Auf Antrag sind Ausnahmen nur möglich, wenn in diesen Einzelfällen die versicherungsrechtl. Fragen durch die Vorlage einer Bescheinigung beanwortet sind. 2. Besondere Sicherheitsbestimmungen für Kfz und ihre Anhänger 2.1 Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschw. gefahren werden und bei den An- und Abfahrten max. mit 25 km/h. 2.2 Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen oder auch durch

14 Nr. 02/2013 - 3 - eine technische Sicherung gewährleistet sein, dass keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gelangen kann. 2.3 Es darf auch hinter Zugmaschinen nicht mehr als ein Anhänger mitgeführt werden. Die Verbindung von Kfz und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bei Steckbolzenkupplung muss der Steckbolzen gesichert sein. 2.4 An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstige gefährliche Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. 2.5 Verkleidung und Aufbauten 2.5.1 Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge muss eine Seitenverkleidung vorhanden sein, die etwa 20 cm über dem Boden endet und die Räder so gegenüber dem Zuschauer gesichert sind. Die Seitenverkleidung muss so stabil angebracht sein, dass sie auch bei einem kräftigen Druck nicht nachgibt. 2.5.2 Bei Verkleidungen von Kfz muss für den Kfz-Führer nach vorn ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Kinder zu erkennen vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und nach rückwärts u. U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein. 2.5.3 Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Tiefladern. Die Räder des Tiefladers müssen so verkleidet sein, dass die Verkleidung fast den Boden berührt und die gesamte Verkleidung von Vorder- und Hinterrad im Grundriß ein Rechteck bildet. 2.5.4 Bezgl. der höchstzulässigen Maße siehe Ziff 1.5.2. Eine Berührung der Straßenbahnoberleitung mit ausgestreckter Hand muss ausgeschlossen sein. 2.6 Mitnahme von Personen 2.6.1 Die Anhänger mit Personen auf der Ladefläche müssen mind. zweiachsig sein und an der gelenkten Achse einen Drehkranz (Schutz gegen seitliches Abkippen) haben. Auf einachsigen Anhängern dürfen keine Personen mitgeführt werden. 2.6.2 Beim Mitführen von Personen auf Ladeflächen müssen, diese Personen durch ausreichend hohe und stabile Bordeinrichtungen gegen Herunterfallen geschützt sein. Auf Fahrzeugdächern und Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.

Nr. 02/2013 15 - 4 - 2.7 Bremsanlagen 2.7.1 der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Die Bremsanlagen müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. 2.7.2 Bei Zugmaschinen mit Einradbremse ist darauf zu achten, daß bei geteiltem Betriebsbremspedal die Arretierung hergestellt ist. 2.7.3 Mehrachsige Anhänger müssen eine wirksame Bremsanlage haben in Form - einer Handhebelbremse, die der Fahrzeugführer bedienen kann (wenig zu empfehlen), oder - einer Auflaufbremse (Ansprechweg darf nicht zu lang und die Rücklaufsperre nicht in Funktion gesetzt sein), oder - einer Fremdkraft-Bremsanlage (Druckluftbremse). Die Abreißbremsanlage muß ebenfalls wirksam und die Bodenfreiheit der Zuggabel gewährleistet sein. Einachsige Anh. benötigen dann eine eigene Bremse, wenn die tatsächliche Achslast des Anhängers entweder größer ist als die Hälfte des Leergewichtes des ziehenden Kraftfahrzeuges oder 3 t übersteigt. 3. Andere Umzugsfahrzeuge als Kfz und ihre Anh., Reiter An Umzügen nehmen i. d. R. auch Gespannfahrzeuge, Radfahrer, sonstige Fahrzeuge und Reiter teil. Auch sie alle müssen einige Sicherheitsregeln beachten: 3.1 Die Zugtiere von Gespannfahrzeugen und die Pferde von Reitern müssen schrecksicher und dürfen nicht scheu sein. Sie müssen einen auch altersmäßig geeigneten Führer haben. 3.2 Hinsichtlich der äußeren Sicherheit der Fahrzeuge und der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche gelten die Ausführungen unter Ziff. 2.4, 2.5 und 2.6. 3.3 Pferde mit Reiter sind ebenso wie Gespannfahrzeuge durch Begleitpersonen abzusichern. 3.4 Gespannfahrzeuge müssen eine gut bedienbare Bremse haben. 3.5 Unabhängig von den für den Umzug getroffenen Regelungen dürfen Fahrräder vor und nach dem Umzug nur in vorschriftsmäßigem Zustand benutzt werden. 4. Es wird empfohlen, daß der Veranstalter eine Umzugsordnung erstellt und mit der zuständigen Ortspolizeibehörde und der Polizei abstimmt, U. a. sollte geregelt sein - Teilnahmebedingung, Anmeldung, Aufstellungszeit - Aufstellungsraum - Reihenfolge der Gruppen - Abstand von Gruppe zu Gruppe - Verhaltenshinweise, wie Werfen von Bonbons, Obst u. a., Benutzen von Knallkörpern, Umgang mit Zuschauern, Werfen von Gegenständen und Spritzen mit Flüssigkeit u. a - der Einsatz von Abschnittsleitern, die auch Kontaktpersonen zur Polizei sein sollten - der Einsatz von Not- und Hilfsdiensten (Arzt, Rotes Kreuz Feuerwehr) .

16 Nr. 02/2013 Deckkostenzuschuss Az 784.26 Zuschuss an Landwirte - De-minimis Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-miminis Voraussetzungen gemäß VO( EG) Nr. 1535/2007 vorliegen. Stichtag ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2012. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 15.02.2013 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab sofort im Rathaus bei Frau Störkle, Zimmer 7 abgeholt oder unter 07742/853-15 angefordert werden. Veranstaltung der Rentenversicherung „Todesfall: Versorgt über den Partner?“ Aktuelle Informationen rund um die Rente und Antworten auf die wichtigsten Fragen bietet das Regionalzentrum Freiburg der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in seinen kostenlosen Vorträgen und Seminaren. In Waldshut-Tiengen informiert die Rentenversicherung am 27.02.2013 um 16:30 Uhr über das Thema „Todesfall: Versorgt über den Partner?“ Die Fachleute der Rentenversicherung gehen dabei unter anderem auf folgende Fragen ein: Wer bekommt Hinterbliebenenleistungen, wann und wie lange? Wie erfolgt die Einkommensanrechnung? Was ist bei einer Wiederheirat zu beachten? Ist das Rentensplitting die Alternative? Der Vortrag findet in der Waldtorstraße 1a statt und dauert etwa zwei Stunden, um Anmeldung unter der Telefonnummer 07751-895810 oder per E-Mail unter beratungsort. waldshut-tiengen@drv-bw.de wird gebeten. VdK der Ortsverband Hohentengen informiert: Bewegungsprogramm „Fünf Esslinger“ – Neue Kurse beginnen Als Programm für lebenslange Mobilität verstehen sich die wissenschaftlich geprüften „Fünf Esslinger“. Dieses Bewegungs- und Sporteinsteiger-Programm für Menschen in der zweiten Lebenshälfte wurde von dem Esslinger Internisten und Altersmediziner Dr. Martin Runge entwickelt. Diese Kurse werden zwischenzeitlich in zahlreichen Vereinen des Schwäbischen Turnerbunds (STB) angeboten. Neue Kurse starten im Frühjahr 2013 – insbesondere im Monat Januar. Interessierte können sich unter www.vdk-bawue. de oder www.stb.de nach teilnehmenden Vereinen, Veranstaltungsorten, Terminen und Ansprechpartnern erkundigen. Solche Infos kann man auch telefonisch in der Stuttgarter STB-Geschäftsstelle, Telefon (07 11) 2 80 77 – 252 erfragen. Allgemeine Infos zu den Fünf Esslingern kann man zudem beim Sozialverband VdK in Stuttgart unter (07 11) 6 19 56 – 52/53 erhalten. Exklusiv für VdK-Mitglieder bieten viele STB-Mitgliedsvereine vergünstigte Kursbeiträge ohne Vereinsmitgliedschaft an.

Nr. 02/2013 17 Neues bei Pflegeversicherung seit Januar 2013 Seit Januar 2013 gibt es in der Pflegeversicherung teilweise Leistungsverbesserungen. Sie müssen zum Teil beantragt werden. So gibt es für Demenzkranke jetzt auch bei „Pflegestufe 0“ Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Betreuung. Und bei Stufe I und II erhöhen sich für diese Personen die Leistungen. Waren die Pflegesachleistungen bisher auf Grundpflege (zum Beispiel Waschen, Anziehen) und hauswirtschaftliche Versorgung beschränkt, so fallen jetzt auch häusliche Betreuungsleistungen (zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen/ Einkäufen, Spazierengehen, Vorlesen) darunter. In der ambulanten Pflege besteht ein Wahlrecht. Anstelle bisheriger standardisierter Komplexleistungen können mit dem Pflegedienst nach individuellem Bedarf Pflegesachleistungen und ein Zeitkontingent vereinbart werden, in dem diese Leistungen erbracht werden sollen. Für pflegende Angehörige gibt es Verbesserungen, zum Beispiel im Rentenrecht. Betroffene sollten sich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung, die zugleich Pflegekasse ist, informieren und dort etwaige Leistungen beantragen. Infos gibt es auch bei den kommunalen Pflegestützpunkten. Änderungen bei GEZ-Gebühr Wegen der Änderung des 15. Rundfunkstaatsvertrags sind seit Januar 2013 nicht nur die Gebühren neu geregelt, sondern es wurden auch die bisherigen Befreiungsregelungen für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ geändert. Statt einer Befreiung kann den Betroffenen, auf Antrag, nur noch eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr gewährt werden. Bei einem monatlichen pauschalen Rundfunkbeitrag von fortan 17,98 Euro pro Haushalt muss der RF-Personenkreis jetzt monatlich 5,99 Euro entrichten. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist nur noch für Empfänger von sozialen Transferleistungen (zum Beispiel Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) möglich. Betroffene mit „RF“ im Schwerbehindertenausweis sollten prüfen, ob sie aus Einkommensgründen vom Rundfunkbeitrag befreit werden könnten. Anspruch auf Gebührenbefreiung haben, wie bisher, Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen. Gewerbeschule Bad Säckingen Lust auf Weiterbildung nach der Berufsausbildung? Mittlere Reife – Fachhochschulreife – Abitur!!! Informationsveranstaltung am Samstag, 23.02.2013 um 11:00 Uhr an der Gewerbeschule Bad Säckingen An diesem Samstag findet von 9:00 – 13:00 Uhr der Berufsinformationstag an allen beruflichen Schulen in Bad Säckingen statt. Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:

18 Nr. 02/2013 Mittlere Reife an der BAS (Berufsaufbauschule, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zum 1BKFH und zur TO. Fachhochschulreife am BKFH (Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in gewerblicher Richtung – Schwerpunkt Technik /Physik oder in hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer Richtung – Schwerpunkt Biologie, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen aller Fachrichtungen bundesweit. Abitur an der TO (Technische Oberschule, 2 Jahre Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen, Dualen Hochschulen, Berufsakademien, pädagogischen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland. Der Besuch dieser Schularten ist kostenlos und wird nach BAföG gefördert. Die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Anmeldungen für das Schuljahr 2013/14 werden ab sofort entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 9. September 2013. Weitere Informationen und Beratung: Im Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2 Tel.: 07761/560920 oder im Internet: www.gwsbs.de Vorankündigung: Verschiebung der Müllabfuhr Aufgrund des Rosenmontags am 11.Februar 2013 verschiebt sich die Müllabfuhr auf Dienstag, 12. Februar 2013. Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon sowie alle Recyclinghöfe sind am Rosenmontag geschlossen. Sprechstunden Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreisjugendamt und Kreissozialamt) Dienstag 05. Februar 2013 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Hohentengen, Zimmer 5. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird generell die vorherige telefonische Vereinbarung eines Gesprächstermins empfohlen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt –Kreisjugendamt/ Allgemeiner Sozialdienst- unter Telefonnummer 07751-864338. Der Sozialverband VdK informiert Der nächste Sprechtag der VdK SRgGmbH Servicestelle findet statt: am Dienstag den, 05. Februar 2013

Nr. 02/2013 19 im Rathaus WT- Tiengen - Vormittag bis 12.00 Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache Informiert und beraten wird in allen sozialrechtlichen Fragen, u. a. im Schwer-behindertenrecht, in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der VdK SRgGmbH Servicestelle LÖRRACH unter der Tel.-Nr.: 07621 / 93 96 39 – 0, E-Mail: srg-loerrach@vdk.de ELSTER-Formular 2012/2013 frisch eingeflogen – Das offizielle kostenlose Steuer-Programm der Finanzverwaltung für die Steuererklärung 2012 und die Anmeldungen 2013 Die Gewerbesteuererklärung und die Einnahmenüberschussrechnung 2012 und die Anlage N-Gre werden mit einem künftigen Update im März 2013 bereitgestellt. Nachdem das Jahressteuergesetz 2013 erst noch verabschiedet wird, kann vermutlich erst ab März 2013 mit ersten Erstattungen gerechnet werden. Wir bearbeiten nach Eingang – Elster-Erklärungen werden bevorzugt. Elster-Software download über www.elsterformular.de Die bisherigen Erklärungen und Daten bleiben erhalten und ermöglichen die schnelle Übernahme in die Erklärung 2012 Falls Sie eine ELSTER-CD nutzen wollen, können Sie diese etwa ab Mitte Februar beim Amt abholen. Nach der Installation wird ein Programm-Update empfohlen. Aktuelles zu ELSTER - Grenzgänger Version kommt etwa Anfang März 2013 - Alle Neuigkeiten finden Sie auf unserer Homepage www.FA-Waldshut-Tiengen.de einschließlich spezieller Grenzgänger-Informationen (Wechselkurs usw.). Ihr Finanzamt Waldshut-Tiengen Das Landratsamt – Landwirtschaftsamt informiert: Schulung für FIONA Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet seit einigen Jahren für den Gemeinsamen Antrag das Online-Antragsverfahren FIONA an. Mit dem Antragsjahr 2013 steht FIONA mit nochmals erweitertem Funktionsumfang zur Verfügung. In den letzten Jahren haben bereits zahlreiche Antragsteller die Vorteile von FIONA genutzt. Ab dem Antragsjahr 2013 strebt das Ministerium an, möglichst alle Antragsteller

20 Nr. 02/2013 in das elektronische Antragsverfahren im Rahmen von FIONA einzubeziehen. D.h. dass im kommenden Jahr keine Flurstücksverzeichnisse 2013 mit den Antragsunterlagen versendet werden. FIONA kann von jedem genutzt werden, der in HIT und/oder der zentralen InVeKoSDatenbank (ZID) registriert ist und für diese eine Zugangs-PIN erhalten hat. Dieselben Zugangsdaten werden für FIONA verwendet. Das Landwirtschaftsamt bietet aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die elektronische Antragstellung verschiedene Veranstaltungen zu FIONA an. Informationsveranstaltungen, die auch zur Auffrischung der letztjährigen Schulungen genutzt werden können, finden statt am Am Dienstag, 05.02.2013 und am Mittwoch, 27.02.2013 werden Schulungen am PC für Fortgeschrittene jeweils um 19.30 Uhr im EDV-Raum der Kaufmännischen Schule in Waldshut, Friedrichstr. 18 angeboten. Schwerpunkt wird das Erstellen von Schlagskizzen sein. Schulungen am PC für Anfänger finden jeweils um 19.30 Uhr im EDV-Raum der Kaufmännischen Schule in Waldshut, Friedrichstr. 18 an folgenden Tagen statt: Mi, 30.01. / Do, 31.01. / Mi, 06.02. / Mo, 18.02. / Mi, 20.02. / Do, 21.02. / Di, 26.02. / Do, 28.02. Mo, 04.03. / Mi, 06.03. / Do; 07.03. / Di, 12.03. / Mi; 13.03. / Mo, 18.03. / Di, 19.03. / Mi, 20.03. Eine Anmeldung ist aufgrund begrenzter Plätze erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Betriebsnummer und Ihre Zugangs- PIN mit. Anmeldung unter 07751/86-5301. Alle Termine finden Sie auch im Internet unter: www.landwirtschaft-bw.de unter Service/Veranstaltungen. Alle Interessierten Antragsteller sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Waldshut informiert: Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2013 13. Februar – 29. März Zum achten Mal finden in der kommenden Fastenzeit die Gesundheitsaktionswochen statt. Viele Menschen nutzen diese Zeit, um sich nach den „tollen Tagen“ zu besinnen und Körper und Geist wieder in Form zu bringen. Vielleicht ist es auch für Sie eine gute Möglichkeit, einmal das eigene Konsum- und Alltagsverhalten zu überdenken und Neues auszuprobieren. Bei „Fit in den Frühling“ finden Sie Angebote, die Ihnen helfen durchzuhalten und Ihre Vorsätze erfolgreich in die Tat umzusetzen. Starten Sie fit in den Frühling!

Nr. 02/2013 21 Die Angebote: Genussvoller Start in den Frühling Weg mit dem Winterspeck Vortrag mit Irmtraud Weinmann, Diätassistentin und Ernährungsberaterin Mittwoch, 27. Februar, 18.00-19.30 Uhr, Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110, Waldshut Kostenfreie Teilnahme ohne Anmeldung! Mit freundlicher Unterstützung der DAK Gesundheit – Unternehmen Leben, Servicezentrum Waldshut Mal loslassen! Progressive Muskelentspannung mit Gabriela Strauß, Diplom-Entspannungspädagogin und Systemische Beraterin Beginn: 18. Februar -Fünf Kursabende jeweils montags 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Hauptstr. 12 (neben „Öpfelbaum), Kadelburg Teilnahmegebühr: 80 € Anmeldung erforderlich Yoga in der Fastenzeit Erweckende Übungen für Leib und Gemüt Wochenendkurs mit Günter Oberschmid und Waltraud Eckert Samstag 23. Febr., 9.30 - 18.00 Uhr - Sonntag 24. Febr., 9.00 - 16.00 Uhr Seminarhaus Heidewuhr, Rickenbach / Bergalingen. Es besteht die Möglichkeit zur Übernachtung! Teilnahmegebühr: 100 € inkl. Verpflegung; Übernachtung kostet extra Anmeldung erforderlich Die Kraft des Lachens Lachyoga gegen Stress Workshop mit Edelgard Moliere, Lachyoga-Leiterin Donnerstag, 28. Febr. – 17.00 – 19.30 Uhr, Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, Waldshut Teilnahmegebühr 15 € Orientalischer Tanz Tanzen macht glücklich Schnupper-Workshop mit Marietta Heyn, Lehrerin für Orientalischen Tanz Samstag, 16. März, 14.00-17.00 Uhr, Turnhalle der Waldtorschule in Waldshut, Waldtorstr. 1 Teilnahmegebühr: 15 € Anmeldung erforderlich Mitmachen können alle, die sich für den Frühling in Form bringen wollen. Kontakt und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 07751 86 43 44 E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Das komplette Programm finden Sie im Internet auf www.sucht-waldshut.de

22 Nr. 02/2013 Landratsamt Waldshut informiert: Frauenseminar Ein Seminar unter dem Motto „Im Kreis meiner Stärken“ soll Frauen jeden Alters, auch Großmütter mit Enkelinnen und Mütter mit Töchter motivieren, ihre eigenen Stärken zu entdecken und zu nutzen. Das Seminar findet am Samstag, 26. Januar 2013 von 10.00 bis 17.30 Uhr im „freiraum“ im Kulturcafé Öpfelbaum in Kadelburg statt. Der Kreis ist ein uraltes Symbol der Ganzheit und Vollkommenheit. Betrachtet und wahrgenommen werden mit dem Symbol des Kreises die individuellen Eigenheiten, die Vielfalt und die eigenen Möglichkeiten, das Leben zu gestalten. Hinter mancher „Schwäche“ liegen Stärken verborgen die oft nicht sichtbar sind. Kursleiterinnen sind Helena Schär und Marion Höfler. Die Kursgebühr beträgt 35 €. Weitere Informationen und Anmeldung bei Helena Schär, mail@helena-schaer.de, 07741/5489. Das Seminar ist eine Veranstaltung in Kooperation mit der Kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut. „ und heute ist mir nicht nach Kochen!“ Heute bringen mir die Mitarbeiter der Station mein LieblingsMittagsessen nach Hause – lecker, heiß und pünktlich – garantiert! Info unter: 92340

Nr. 02/2013 23 Familienzentrum Hochrhein informiert: NEU: ab sofort sind wir auch auf Facebook! Im FaZ ist jeder Herzlich Willkommen! FaZ Café – Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen täglich von 9.30 Uhr – 17.00 Uhr (mittwochs 9.30 Uhr – 14.00 Uhr) Es gibt täglich selbstgebackenen Kuchen – auch zum Mitnehmen! Weitere Infos erhalten Sie unter: www.faz-hochrhein.de Selbsthilfegruppe für bipolar (manisch-depressiv) erkrankte Menschen im Landkreis Waldshut Jeden 1. und 3. Montag im Monat um 19.30 Uhr in den Räumen des Familienzentrums Hochrhein, Hauptstraße 47, Lauchringen. Information unter 07742 922248 Frau Stah Selbsthilfegruppe für Essstörungen „Momo“ Jeden 1. Donnerstag im Monat um 20:00 Uhr im Familienzentrum Hochrhein, Hauptstr. 47, 79787 Lauchringen, Tel. 07741 / 9679923. Leitung: Daniela Stoll, selbsthilfegruppe.momo@hotmail.de Veranstaltungskalender 25./26. Januar 2013 Büttenabende, Narrenzunft Hohentengen 31. Januar 2013 GV SC Hohentengen 02. Februar 2013 Pfarrfasnacht im kath. Pfarrsaal 05. Februar 2013 Selbsthilfegruppe Prostatakrebs 19.00 Uhr Hotel Bercher Vorschau auf Veranstaltungen: 10. Februar 2012 DRK Ortsverband Hohentengen 11.00 Uhr Mittagessen und Kaffee und Kuchen im Zelt auf dem Rathausplatz Letztmals Förderung durch die EU Lehrgang: Wirtschafts-Englisch Die Kenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen gehören heute nicht nur zur Allgemeinbildung, sondern werden auch zunehmend in vielen Branchen ein notwendiger Bestandteil der beruflichen Praxis. Die Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV e.V. (gemeinnützige Bildungseinrichtung der Berufsgewerkschaft DHV) startet in den nächsten Tagen sowohl in Bad Säckingen als auch in Waldshut einen Lehrgang „WirtschaftsEnglisch“, der für kaufmännische Angestellte mit Englischkenntnissen vom Stand der Mittleren Reife gedacht ist. Der Kurs umfasst 108 Unterrichtsstunden und dauert fünf Monate. Unterrichtet wird einmal oder zweimal wöchentlich abends in der Zeit von 18.30 bis ca. 21.45 Uhr. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten die Kursteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat. Auch Wunsch findet auch eine Prüfung statt und es wird dann ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.

24 Nr. 02/2013 Obwohl die Förderung durch die Europäische Union jetzt ausläuft , wird dieser Kurs letztmals aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) gefördert. EU-Bürger erhalten demnach einen Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren in Höhe von 30 %; Teilnehmer über 50 Jahre sogar von 50 %. Informationen sowie detaillierte Kursprospekte können bei der DHV-Bezirksgeschäftsstelle, Tumringer Str. 274, 79539 Lörrach, Telefon 07621/9391-11 oder per Email: info@kabi-dhv.de angefordert werden. Die Kursausschreibung ist auch im Internet unter www.kabi-dhv.de abrufbar. Katholische Landvolk Bewegung Freiburg informiert: Am 27.Juli 2013 bis 10. August 2013 führt die Kath. Landvolk Bewegung der Erzdiözese Freiburg eine Fußwallfahrt auf dem französischen Jakobsweg durch. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei der KLB Freiburg. Tel.Nr. 0761/5144-235 EMail: mail@klb-freiburg.de, www.klb-freiburg.de Eine Pilgerreise nach Assisi bietet die Katholische Landvolk Bewegung der Erzdiözese Freiburg in den Pfingstferien von 20. bis 26.Mai 2013 an. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei der KLB Freiburg. Tel.Nr. 0761/5144-235 E-Mail: mail@ klb-freiburg.de, www.klb-freiburg.de Verkehrsamt informiert Im Verkehrsbüro erhalten Sie Hohentengen - Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen - 2000 Jahre Geschichte am Hochrhein; Herbert Fuchs sen., Wanderkarte Klettgau - Wutachtal - Hochrhein, Hochrhein Ferien- und Freizeitführer, Freizeitkarte Waldshut-Tiengen-Schluchsee, Karte Radwandern im Südschwarzwald Ansichtskarten vom Skulpturenweg: Alle zehn Skulpturen sind wunderschön fotografiert und als Leporello zusammengestellt im Verkehrsbüro erhältlich. Diese dekorativen Karten eignen sich nicht nur zum Versenden. Der Leporello (alle 10 Ansichtskarten) erhalten Sie für 8 € / 11 CHF. Konzertfahrten Fr 25.01. Kastelruther Spatzen € 85,- Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Mittwoch, 23.01.2013 19.00 Uhr Trauergottesdienst für den verstorbenen Pater Josef Etspüler in Sao Paulo, Brasilien in Hohentengen

Nr. 02/2013 25 Mittwoch, 23.01.2013 20.00 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Kath. Pfarrheim in Hohentengen Mittwoch, 23.01.2013 von 16.00 bis 17.30 Uhr Sakrament der Versöhnung für die Erstkommunionkinder aus Hohentengen und Lienheim in der Kirche in Hohentengen Sonntag, 27.01.2013 10.45 Uhr Familiengottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder in Hohentengen Freitag, 01.02.2013 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Samstag, 02.02.2013 18.00 Uhr Familiengottesdienst mit Kerzensegnung und Blasiussegen, Vorstellung der Erstkommunionkinder in Lienheim Sonntag,03.02.2013 08.45 Uhr Eucharistiefeier mit Kerzensegnung und Blasiussegen in Stetten Dienstag, 05.02.2013 20.00 Uhr WeG-offener Glaubensabend um 20.00 Uhr in der Brücke in Rheinheim. Mittwoch, 06.02.2013 14.00 Uhr Seniorengottesdienst mit Narrenpredigt im kath. Pfarrheim in Hohentengen, anschließend „Narri – Narro – Fasnacht isch do“ – bunter Kappennachmittag mit Sketschen, Sprüchen und Musik. FIRMUNG Am Sonntag, 23. Juni 2013 um 09.00 Uhr wird in Hohentengen das Sakrament der Firmung gespendet. Jugendliche der 9. und 10. Klasse, die noch keinen Brief erhalten haben, können sich im Pfarrbüro melden. Ansprechpartner für die Firmvorbereitung ist Pfarrer Marcus Maria Gut. Krankenkommunion Am Dienstag, 05.02. 2013 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Trauerkaffee Hin und wieder braucht man einen Ort, an dem man sein darf- ganz unabhängig davon, wie es einem geht. Solch ein Ort soll das Trauercafé sein. Eingeladen sind alle, die um einen geliebten Menschen trauern und die sich in einer vertraulichen Atmosphäre mit anderen über ihre Erfahrungen und Erlebnisse austauschen oder auch nur einen Kaffee trinken wollen. Am Freitag, 01. Februar 2013 findet das Trauercafé von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Brücke in Rheinheim statt. Über zahlreiche Teilnehmer würden wir uns freuen. Sollten Sie eine Fahrgelegenheit benötigen, melden Sie sich bitte beim Pfarrbüro.

26 Nr. 02/2013 Pfarrbüro geschlossen Die Pfarrbüros in Hohentengen und Rheinheim sind am Mittwoch, 30. Januar wegen Team-Sitzung geschlossen. Krabbelgruppe Käfer (Alter von 0 bis 1 Jahr) Treffpunkt jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Birgit Zimmermann Tel. 2503. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 - Telefax: 9255-55 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung e-Mail: hohentengen@pfarramt.net - das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: - jeden Freitag von 18.00 - 19.00 Uhr. Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Die Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg Sonntag, 27. Januar 2013: Gottesdienst 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe Sonntag, 3. Januar 2013 Predigtthema: biblische Gedanken zu Tollkiens „Herr der Ringe“ 10.10 Uhr Gottesdienst (Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafe anschließend Konfi-Brunch für Konfis und Eltern „Kinder nicht um Gott betrügen“ - Ein Gesprächsreihe die sich damit beschäftigt, wie wir auf die religiösen Fragen unserer Kinder antworten Austausch - Informationen - Impulse Jeweils montags, 20.00 Uhr, DBH, Leitung: Pfarrerin Kaiser 1. Abend, Mo, 4.2.: „Von Zahnfee, Nikolaus, Sorgenpüppchen und Engeln“ - mit welchen Wesen bevölkern wir die Seelen unserer Kinder? 2. Abend, Mo, 18.2.: „Ach du lieber Gott“ - stehengeblieben beim „alten Mann im Himmel“? Warum es sich lohnt, über Jesus und sein Erzählen von Gott nachzudenken. 3. Abend, Mo, 25.2.: „Schuhe trägt man nicht im Sarg“ - Antworten finden auf die Fragen nach Sterben und Tod, um Kinder in Krisenzeiten nicht billig vertrösten zu müssen. 4. Abend, Mo, 11.3.: „Müde bin ich geh zur Ruh...“ - warum Gebete nicht den Glauben, wohl aber die Stimme der Eltern brauchen. 5. Abend, Mo, 8.4.: „Was ich schon lange mal fragen wollte“ - freier Abend für Wunschthemen der Teilnehmenden.

Nr. 02/2013 27 Um planen zu können, ist eine Anmeldung erwünscht. Dabei können auch Wünsche für den letzten Abend geäußert werden. Fahrt nach Königsfeld - Herrnhuter Brüdergemeine und Albert-SchweizerHaus Fahrt für Mitarbeitende der Kirchengemeinden Kadelburg und Klettgau und Interessierte nach Königsfeld am Sonntagnachmittag, den 27. 1. 2012. Bitte im Pfarramt anmelden. Trauercafe „ ... mit dem Tod der anderen muss man leben“ - so heißt es und das ist nicht einfach. Deshalb bietet die Kirchengemeinde Menschen, die den Verlust eines Angehörigen erfahren haben, bei Kaffee und Kuchen Raum, Erfahrungen auszutauschen und ins Gespräch zu kommen. Mit Pfarrerin Andrea Kaiser und Dr. Sabine Jacobi. Trauercafe: 20. Februar, 15.00 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kadelburg Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: An jedem ersten Mittwoch im Monat ist wieder das Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Neue Zwergenstube Die Idee der Zwergenstube: Immer abwechselnd werden von je zwei Müttern des Teams alle 6-8 Kinder betreut. Der Termin wird immer Freitagmorgen sein. Welche Mütter haben Interesse zusammen mit anderen bei der neuen „Zwergenstube“ dabeizusein? Angebote der Kirchengemeinde unter der Woche: Mi, 23.1.,9.00 Uhr, neue Baby-Gruppe Do, 24.1.,10.10 Uhr Tigerenten Fr, 25.1.: 9.30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe „Marienkäfer“ Mo 28.1.: 9.30 Uhr offenes Storchencafe für Mütter mit Babys, 9.00 Uhr Naturmäuse, 15.30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe „Häschen“, 19.30 Uhr Gitarrengruppe Di, 29.1: 9.00 Uhr Naturmäuse, 13.00 Uhr Kinderbistro, 15.00 Uhr Eltern-Kind Gruppe „Fruchtzwerge“, 19.30 Uhr, Kirchengemeinderat, Mi, 30.1.: 11.00 Uhr Mittagessen für Leib und Seele, Saloniki, Hohentengen,15.00 Uhr, Seniorentreff Do, 31.1.: 10.00 Uhr, Eltern-Kind-Gruppe „Kunterbunt“, 20.00 Uhr Kinderbistro -Team Fr, 1.2.:15.00 Uhr, Eltern-Kind-Gruppe „Eisbären“ Mo, 4.2.: 9.00 Uhr Naturmäuse, 9.30 Uhr, offenes Storchencafe für Mütter mit Babys, Eltern-Kind-Gruppe „Bienchen“ 19.30 Uhr Gitarrengruppe Di, 5.2.: 9.00 Uhr Naturmäuse, 13.00 Uhr Kinderbistro, 20.00 Uhr „Carol singing“ Eltern-Kind-Gruppe „Fruchtzwerge“ , Mi, 6.2.: 10.00 Uhr, Eltern-Kind-Gruppe „Häschen“

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0