Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Oktober 2013.

12 Nr. 21/13 Der Vertreterversammlung, dem »Parlament«, gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Die Vertreterversammlung tagt jährlich zwei Mal und beschließt die Satzung, wählt die Mitglieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung. Der Vorstand, die »Regierung«, besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er entscheidet über Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen, über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und über Personalangelegenheiten. Alle Mitglieder in Vorstand und Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist mit ihrem flächendeckenden, landesweiten Beratungsnetz Ansprechpartner in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation für rund 6.6 Millionen Rentenversicherte im Land. VdK Hohentengen – Ortsverband informiert: Rente ins Ausland – neues Gesetz ab Oktober 2013 Wer Rentenansprüche aus Beitragszeiten in Deutschland erworben hat, erhält seine Rente ab Oktober 2013 unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ungekürzt in alle Länder gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) hin. Bisher wurde die Rente in wenigen Fällen auf 70 Prozent gekürzt. Dies geschah bei Angehörigen von Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, wenn kein Sozialversicherungsabkommen oder kein Vertrag mit dem jeweiligen Staat bestand und der Rentner sich ständig in einem dieser Länder aufhielt. Die Neuregelung wirkt sich auch auf alle bisher gekürzten Renten aus. Betroffene Renten, die 1992 begonnen haben, werden laut DRV automatisch neu berechnet und anschließend in voller Höhe rückwirkend zum 1. Oktober 2013 ausgezahlt. Berechtigte mit einem Rentenbeginn bis zum 31. Dezember 1991 bekommen auf Antrag ebenfalls die volle Rente ausgezahlt. Um sie rückwirkend zum 1. Oktober 2013 zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2017 gestellt werden. Weitere Infos gibt es bei der DRV Baden-Württemberg, über das Gratis-Servicetelefon unter (0800) 1 00 04 80 24 und unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet. VdK-Kernforderungen an neue Regierung Der VdK appelliert an künftige Regierung, gegen die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft vorzugehen. Kernforderungen des größten Sozialverbands in Bund und Land sind: Armut darf nicht zur Normalität werden, Rente muss zum Leben reichen, Gesundheit muss für alle bezahlbar sein, Pflege muss menschenwürdig sein und Behinderung darf niemanden ausgrenzen. „Das sind die Themen, die die Bürger unmittelbar berühren“, so Landeschef Roland Sing. „An diesen Positionen müssen sich die neuen Koalitionäre orientieren“. Man wolle keine Neiddebatte, aber der Staat müsse Rahmen-

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